Investition Kleingewerbe rückwirkend geltend machen?

3 Antworten

Du kannst das Gewerbe doch auch rückwirkend anmelden. Und meines Wissens musst Du das sowieso nicht bei der Gemeinde anmelden, solange Du später die Angaben in der Steuererklärung angibst.

Ja, das geht. Wenn der Zusammenhang eindeutig fest steht, dann kannst du sogar Anschaffungen die du Ende 2012 gemacht hast geltend machen. Außerdem kannst du Sachen die bereits in deinem Privatbesitz sind in das Gewerbe einlegen.

Spezl 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 18:09

Juhu! Danke!

Dann kann ich gleich mal loslegen!

Geht.


Aber man kann nur ein Gewerbe anmelden. Kleingewerbe gibt es nicht.

Erst im zweiten Schritt kann man gegenüber dem Finanzamt erklären, dass man für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmer-Regelung anwenden. Die ist aber wirtschaftlich nicht immer sinnvoll.