Investition Kleingewerbe rückwirkend geltend machen?
Hallo zusammen!
Mal eine Frage an alle Steuerexperten da draußen, und zwar, ich beabsichtige demnächst ein Kleingewerbe anzumelden. Und jetzt meine Frage, wenn ich mir jetzt ein CAD-Programm zu lege, und die Anmeldung erst in 1-2 Wochen (frühestens) erfolgt, kann ich den Kauf dieser Software trotzdem für die Steuer verwenden?
Und stimmt es, dass wenn man wie ich im Jahr 2013 ein Gewerbe anmeldet, sämtliche relevanten Ausgaben die davor (aber im selben Jahr), z.B. Rechner u. Arbeitsplatz, anfallen, auch noch rückwirkend angeben kann?
Wäre euch echt dankbar für brauchbare Antworten!
Trotzdem noch einen angenehmen Sonntag Abend!
3 Antworten
Du kannst das Gewerbe doch auch rückwirkend anmelden. Und meines Wissens musst Du das sowieso nicht bei der Gemeinde anmelden, solange Du später die Angaben in der Steuererklärung angibst.
Ja, das geht. Wenn der Zusammenhang eindeutig fest steht, dann kannst du sogar Anschaffungen die du Ende 2012 gemacht hast geltend machen. Außerdem kannst du Sachen die bereits in deinem Privatbesitz sind in das Gewerbe einlegen.
Juhu! Danke!
Dann kann ich gleich mal loslegen!
Geht.
Aber man kann nur ein Gewerbe anmelden. Kleingewerbe gibt es nicht.
Erst im zweiten Schritt kann man gegenüber dem Finanzamt erklären, dass man für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmer-Regelung anwenden. Die ist aber wirtschaftlich nicht immer sinnvoll.