2 Tätigkeiten auf Kleingewerbe, Gewinn/Verlust verrrechnen?

1 Antwort

Du kannst Gewerbebetriebe und freiberufliche Praxen nebeneinander betreiben, aber Unternehmer bist Du nur einmal.

Also sind die Umsätze (Einnahmen) aus allen Betrieben für die Umsatzsteuer zusammen zu zählen.

Für die Einkommensteuer sind die Gewinne und Verluste zusammen zählen, bzw. zu verrechnen.

Aber wieso bist Du eigentlich Kleinunternehmer? Du solltest die Regelbesteuerung wählen, denn Softwareentwicklung hat doch keine Privatkunden. Also kannst Du die Umsatzsteuer aufschlagen, weil die Kunden das als Vorsteuer abziehen können.

Damit hast Du ja dann auch selbst den Vorsteuerabzug. z. B. aus den Investitionen, Lehrgängen usw.

BraumeisterF 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 09:50

Danke für deine Antwort, Investitionen habe ich relativ wenig, dafür besteht aber der Großteil meiner Einnahmen aus Werbung, wofür ich "pro klick" bezahlt werde und dort keine MWst aufschlagen kann. Im Summe würde ich mit Regelbesteuerung minus machen.

Könnte es vom Finanzamt probleme wegen Liebhaberei geben, wenn ich dieses Jahr noch 5000€ investiere und evtl damit niemals + machen werde?

Grüße