2 Tätigkeiten auf Kleingewerbe, Gewinn/Verlust verrrechnen?
Hi, ich habe momentan ein Kleingewerbe für Softwareentwicklung, damit kratze ich auch an der 17.500€ Marke. Nun möchte ich nebenbei noch einer weiteren Tätigkeit aus meinem Hobbybereich nachgehen, bevor ich damit jedoch Geld machen kann, sind erst relativ hohe Ausgaben notwendig. Frage #1: Kann ich eine zweite Tätigkeit rückwirkend anmelden? Ich habe bereits einen Lehrgang für knapp 1000€ gemacht
Frage #2: Bevor ich Gewinn erwirtschaften kann, werden noch einige Monate verstreichen (vielleicht werde ich es auch noch ganz sein lassen), ich werde dieses Jahr allerdings auf jeden fall nur Verlust machen, kann ich den Verlust mit dem Gewinn der anderen Tätigkeit verrechnen oder bekomme ich evtl Probleme wegen Liebhaberei?
Beste Grüße
1 Antwort
Du kannst Gewerbebetriebe und freiberufliche Praxen nebeneinander betreiben, aber Unternehmer bist Du nur einmal.
Also sind die Umsätze (Einnahmen) aus allen Betrieben für die Umsatzsteuer zusammen zu zählen.
Für die Einkommensteuer sind die Gewinne und Verluste zusammen zählen, bzw. zu verrechnen.
Aber wieso bist Du eigentlich Kleinunternehmer? Du solltest die Regelbesteuerung wählen, denn Softwareentwicklung hat doch keine Privatkunden. Also kannst Du die Umsatzsteuer aufschlagen, weil die Kunden das als Vorsteuer abziehen können.
Damit hast Du ja dann auch selbst den Vorsteuerabzug. z. B. aus den Investitionen, Lehrgängen usw.
Danke für deine Antwort, Investitionen habe ich relativ wenig, dafür besteht aber der Großteil meiner Einnahmen aus Werbung, wofür ich "pro klick" bezahlt werde und dort keine MWst aufschlagen kann. Im Summe würde ich mit Regelbesteuerung minus machen.
Könnte es vom Finanzamt probleme wegen Liebhaberei geben, wenn ich dieses Jahr noch 5000€ investiere und evtl damit niemals + machen werde?
Grüße