Gewerbe angemeldet - Noch nichts verkauft - Steuer?!

5 Antworten

Der Gewinn für das Gewerbe (= Einnahmen - Ausgaben) muss korrekt ermittelt werden und kommt in die Anlage G der Einkommensteuererklärung. Wenn es mehr Ausgaben als Einnahmen gab steht dort halt ein Minus davor.

Einkünfte als Angestellter kommen zusätzlich noch in Anlage N.

Es gibt kein Kleingewerbe. Aber für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Dann kommt nur der Umsatz (in diesem Fall vermutlich Null) in die Umsatzsteuererklärung.

Schau dir mal die Formulare zur Einkommensteuererklärung an. Du musst die Anlagen zu Gewerbeeinkünften samt EÜR und AfA auf jeden Fall mit abgeben. Wenn da halt Null drin steht ist das eben so. Eher noch Minus - also Verlust, da du ja den Webspace sicherlich bezahlen musst, ein paar Büroausgeben hast ....

Sabine818 
Beitragsersteller
 15.12.2012, 13:59

Lieben Dank!

du musst auf jeden Fall eine Steuererklärung machen mit der Anlage: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, dort kannst du auch deine Ausgaben als Verluste eintragen und diese bei deinen Haupteinnahmen steuerlich absetzen. ( ich hoffe für dich du hast sowas, du musst ja auch von etwas leben)

Sabine818 
Beitragsersteller
 15.12.2012, 12:09

Ich wohne noch bei meinem Vater. Den Onlineshop möchte ich neben meinem Studium betreiben, um mir hier und da etwas leisten zu können. Ist um einiges mehr Arbeit als man sich das so vorstellt leider...

TinaHausten  15.12.2012, 14:31
@Sabine818

trotzdem, du hast ein Gewerbe angemeldet, also, musst du auch eine Steuererklärung abgeben, auch wenn du keine Einnahmen hattest, die betriebsbedingten Ausgaben, kannst du auch eintragen und als Verlustvortrag auch ins nächste Jahr mitnehmen.

Ich würde an deiner Stelle (um auf Nummer sicher zu gehen) den Steuerberater deines Vertrauens kontaktieren. :)

Sabine818 
Beitragsersteller
 15.12.2012, 12:06

Den habe ich noch nicht gefunden und da ich zur Zeit nur Ausgaben habe, dachte ich, könnte mir die Frage hier jemand beantworten.

Natürlich muss man in Sachen wie "Steuerberater" investieren, mache ich natürlich bald auch, aber vielleicht hatte schon jemand hier das gleiche Problem und kann mir kurz eine Anwort geben, ist ja recht simpel denke ich. :-)

doRudi  15.12.2012, 12:14
@Sabine818

Wie schon von anderen Benutzern geschrieben. Bei der Jahresabrechnung, musst du dem Finanzamt deine genauen Ausgaben und Einnahmen auflisten. In deinem Falle wäre es dann ja nur Ausgaben.

Trotzdem - der Form wegen und der Kommuniaktionswegen würde ich das einen Steuerberater machen lassen. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. :o)

Mach eine Steuerklärung mit Einnahmen und Ausgaben.

Sabine818 
Beitragsersteller
 15.12.2012, 12:03

Das würde auf eine Steuererklärung zutreffen, wenn ich etwas eingenommen habe. Das ist bisher aber noch nicht der Fall.

Daher die Frage: Was sage ich dem Finanzamt, wenn ich noch keine Einnahmen hatte...?