Gewerbeanmeldung als Student und trotzdem Kindergeld bekommen?

3 Antworten

Nun habe ich mir überlegt ein Kleingewerbe zu starten um das ganze
nebenher realisieren zu können. Ich habe nun im Internet aber
verschiedene, verwirrende Quellen dazu gefunden: -Manche sagen, man
bekommt sobald man das Gewerbe angemeldet hat kein Kindergeld mehr.
-Manche sagen man muss weniger als 20std die Woche arbeiten um Geld zu bekommen und und und...

Hi SnAcKx,

da hast du aber alles durcheinander gebracht!

zu 1. Es gibt kein Kleingewerbe in D sondern nur ein Gewerbe! Du hast vllt. was mitbekommen über eine mögliche Kleinunternehmerregelung???
Die Gewerbeanmeldung bei deiner Stadt kostet nur eine einmalige Gebühr ;-)

Infos, Hinweise und viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen" bzw. in dem Link hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Zu beachten wäre noch folgendes laut klicktipps.de:
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten

zu 2. http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#anmeldung_gewerbe_freiberuf
Bitte unbedingt Punkt Finanzamt beachten!

zu 3. Also kein Kleingewerbe anmelden, sondern richtigerweise ein Gewerbe im Nebenverdienst anmelden!

Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, da bereits seit 2012 die Einkommensgrenzen dafür ganz abgeschafft wurden! Dein Problem dürfte eher die kostenlose Familien(kranken)versicherung sein: hier beträgt die Einkommensgrenze aktuell in 2017 425 € mtl. oder ein 450-Euro-Minijob; beides geht nicht!

Betreff Ki-geld: Die 20 Wochenstundengrenze gilt erst bei einer Zweitausbildung oder bei einem Zweitstudium und dürfte bei dir erst mal keine Rolle spielen ;-)

zu 4. Du mußt einfach aufpassen, dass du deinen Studentenstatus nicht verlierst: bei mehr als 20 Wochenstunden selbstständiger Arbeit verlierst du deinen Studentenstatus und damit die Eltern den Anspruch auf Kindergeld :-((

Weitere Hinweise siehe in klicktipps.de

Gruß siola55

siola55  31.08.2017, 09:45

zu 4. noch eine Info wg. dem Studentenstatus:
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.

bb) 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit

Ihr seid als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als
Arbeitnehmer, wenn ihr in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbt. Sofern ihr eine Anstellung habt, in der ihr mehr arbeiten müsst, geht man davon aus, dass euer Studium hinter eurem Job zurücktritt und ihr mehr Arbeitnehmer seid als Studierende. Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien könnt ihr problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn ihr dies häufiger macht, müsst ihr allerdings die 26-Wochen-Regel beachten. Dazu gleich unter cc).



Arbeitet ihr (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, dürft ihr ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden arbeiten. In diesem Fall müsst ihr aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ihr müsst eure Zeit und Arbeitskraft trotz Job überwiegend dem Studium widmen.
Der Job muss außerdem befristet sein, und zwar auf maximal 26 Wochen. (Diese Voraussetzung gilt seit dem 1.1.2017.)

Habt ihr mehrere Jobs, wird bei der Frage, ob die
20-Stunden-Grenze überschritten wird, die Arbeitszeit in allen Jobs
zusammengerechnet. Ein unbefristeter 18-Stunden-
Job, für den bisher das Werkstudentenprivileg galt, wird folglich
versicherungspflichtig, wenn er mit einem unbefristeten 5-Stunden-Job kombiniert wird. Der 5-Stunden-Job bleibt versicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.


Nachzulesen in studis-online.de unter Geld+BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, 450 € ->
III. Mehr als geringfügige Jobs
bzw. in dem Link hier:
www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

1. Anmeldung beim Amt sind ca. 20-30€ und das einmalig.

2. Sobald das Gewerbe angemeldet ist wirst du einen Fragebogen zu steuerlichen Erfassung vom Finanzamt bekommen und dann wirst du auch jährlich eine Steuererklärung abgeben mpüssen.

3. Es gibt kein Kleingewerbe, du meldest hier eine Gewerbe an und das Ganze dann unter "Kleinunternehmerregelung" < Beschäftige mich damit.

4. Je nach Rechtsformen - Einzelunternehmen, bei dir Kleinunternehmer gibt es Grenzen. Du bestimmst selbst wie viel Zeit du in deine Selbstständigkeit steckst. Dennoch musst du dich mit Krankenversicherung und Co. auseinandersetzen. Ich glaube ab mehr als 20std Wöchentlich steht primär nicht mhr das Studium im Vordergrund. Auch hier informieren....

5. Für den Anfang evtl. ein Steuerberater um alles zu klären und häng dich an Leute die in deinem Bereich "affiliate Marketing" schon Erfahrung haben.

Ich wünsche dir, dass deine Arbeit zu Passion wird und Passion zu Erfolg!

Grüße :D

SnAcKx 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 22:01

hey du, freut mich dass direkt so schnell jemand geantwortet hat ! vielen herzlichen dank für diese hilfreiche und extrem ausführliche Antwort. ja, gut, dann scheint es so, als seie mir der Weg zum Amt nicht erspart 😅😂 ich wünsche dir noch einen schönen Abend und danke nochmals.

Was kostet es ein Kleingewerbe anzumelden in Hessen (kostet es monatlich oder einmalig?)

Kleingewerbe gibt es nicht. Die Kosten der Gewerbeanmeldung fallen einmalig an. Sie liegen i.d.R. zwischen 20 und 50,- € einmalig.

Muss ich sobald ich damit geld verdiene auch eine Steuererklärung, und und und abgeben ?

Es spielt keine Rolle ob du damit Geld verdienst. Sobald du das Gewerbe anmeldest, geht eine Meldung ans Finanzamt und du erhälst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen schickst du ausgefüllt zurück und erhälst deine Steuernummer.

die Erklärung ist jährlich abzugeben ganz unabhängig davon ob du Gewinn oder Verlust machst.

Bzw. Konkreter, welchen Pflichten muss ich als Gewerbe nachkommen ?

  • Buchführungspflicht
  • Pflichtmitgliedschaft IHK
  • Meldung an die BG ob du Arbeitnehmer beschäftigst
  • Wenn du auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig bist, ist die Tätigkeit rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich aber für 36 Monate befreien lassen.

Kann ich trotzdem Kindergeld bekommen wenn ich ein Kleingewerbe angemeldet habe ?

Wenn du das ganze nur nebenberuflich betreibst und weiter hauptberuflich Student bist, ist das unschädlich.

Habe ich irgendwelche Einschränkungen: maximaler monatlicher Umsatz,
maximale wöchentliche Arbeitszeit oder ähnliches als Student?

Wenn die Tätigkeit gegenüber dem Studium klar in den Vordergrund rückt, wird es kritisch. Dann verlierst du nicht nur den KG Anspruch (bzw. deine Eltern), sondern auch der KV-Status ändert sich.

Gibt es andere wichtige Sachen dabei zu beachten?

Wenn du von steuerlichen Themen keinen Schimmer hast, bemühe einen Steuerberater.