Wer kann mir sagen was passiert wenn nicht für eine Umschulung psychisch nicht geeignet bin bei der Rentenversicherung?
Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir hier einige Fragen beantworten ich bin seit Mai 2017 krankgeschrieben, da ich meinen Beruf nicht mehr weiter ausüben konnte. Gekündigt bin ich aber nicht und habe ich auch nicht da ich eine Umschulungsmaßnahme über die Rentenversicherung machen soll. Hierzu wurde ich für 14 Tage ins Berufsförderungswerk geschickt und habe eine Testung mitgemacht. Theoretisch habe ich diese auch bestanden allerdings sind die Psychologen der Meinung dass ich psychisch zu labil bin um eine Umschulung durchzustehen. Nun schickt mich die Rentenversicherung noch in eine psychosomatische Reha. Nach deren Entscheidung wird dann die Rentenversicherung entscheiden, ob ich eine Umschulung machen darf oder nicht. Jetzt kommt meine Frage. Sollte die Rehaklinik der Meinung sein, dass ich nicht geeignet bin für eine Umschulung werde ich dann als Erwerbsunfähig deklariert? Und sollten Sie sagen ich könnte eine Umschulung machen und ich merke nach einiger Zeit dass ich sie doch nicht schaffe muss ich dann alles zurückzahlen? Wer kann mir hier aus Erfahrung Antwort geben. Bitte nur Antworten von Leuten die auch wirklich die Antwort wissen und nicht ein vielleicht und keine Ahnung das bringt mich leider nicht weiter. Mein Rehaberater will mir diese Antworten scheinbar nicht geben
6 Antworten
Hallo dreastarla,
Sie schreiben:
Wer kann mir sagen was passiert wenn nicht für eine Umschulung psychisch nicht geeignet bin bei der Rentenversicherung?
Antwort:
Wenn Sie für eine Umschulung nicht die notwendigen Grundvoraussetzungen mitbringen, wird der zuständige Zahlungsträger die Maßnahme nicht bewilligen, alles andere wäre rausgeschmissenes Geld der Solidargemeinschaft!
Die Ablehnung der Maßnahme wäre die eine Seite der Medaille, die Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente wäre ggf. die andere Seite der Medaille!
Alternativ käme ggf. eine Maßnahme in einer Werkstatt für Behinderte Menschen in Betracht:
Voll-Erwerbsgemindert heißt:
Ihre Leistungsfähigkeit ist dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsamarkt wie z.B. Pförtner abgesunken und eine dauerhafte Stabilisierung ist nicht in Aussicht!
Teil-Erwerbsgemindert heißt:
Ihre Leistungsfähigkeit ist dauerhaft auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmakrt wie z.B. Pförtner abgesunken und eine dauerhafte Stabilisierung ist nicht in Aussicht!
Diese Kriterien müßen an Hand der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachgewiesen werden!
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Das lese ich mir jetzt mal alles durch.... Vielen dank für die mühe, die sie sich für mich gemacht haben
Hallo,
der Gesetzgeber sieht diese Abläufe so vor.
Ja, wenn die Rehaenrichtung dir ein Leistungsvermögen unter 6 Stunden täglich, 5 Tage die Woche bescheinigt, kann es zur Erwerbsminderungsrente kommen, bei unter 3 Stunden die volle Erwerbsminderungsrente, ca. 34% vom letzten Bruttoeinkommen, 17% bei halber Erwerbsminderungsrente,.
Die Rentenabteilung hat dann keinerlei Argumentation mehr, wenn nicht noch rein rechtliche Sachen dagegenstehen.
Beste Grüße
Dickie59
Kommt leider zu spät aber zurückzahlen musst du nichts, weil es die RV war die dir diese Suppe eingebrockt hat.
Ich bin in einer ähnlichen Situation kannst du mir sagen wie es bei dir ausgegangen ist, konntest du die Umschulung machen oder haben die gesagt Erwerbsminderungsrente?
1 Wen man nicht Umschulung s tauglich ist heißt das nicht das man auch keine Arbeit ausüben kann oder darf also wäre das Mit der Erwerbsunfähigkeitsrente erst mal noch zu viel!
2 Die Rentenstelle schickt dich in Reha um dich wieder fit für eine Umschulung zu machen und erst wen das nicht geht oder ausreicht kommt zb noch eine Reha oder du musst in den Widerspruch gegen deren Entscheidung gehen!
3 Machst du eine Umschulung und die Schaft man nicht muss man nichts zurückzahlen Selbst wen deine Gesundheit dich zum abbrechen zwingen würde .Eine Umschulung muss man nur selber Bezahlen bzw Zurückerstatten wen man selber Vorsätzlich zu dem Misserfolg sorgt zb man geht nicht zur Abschluss Prüfung! Oder macht nur blau.!Augenomen du versagt bei der Abschluss Prüfung teilweise kannst du auch wie in einer Ausbildung 6 Monate später zb nochmal die Prüfung ablegen!
Vor der Umschulung wird die Eignung für diese ermittelt!
Deswegen zb ein Eignungstest und der Psychologe der so ne Sache ist!
Es ist egal welche stelle das zahlt es gelten in etwa überall dieselben Vorschriften und regeln zu einer Bewilligung!
zb beim Bund kann man dazu auch Informationen finden usw!
Oder auch arbeitslosen Foren!
Hoffe ich konnte dir ein paar antworten geben!
Ja danke. Das hilft mir schon etwas weiter
Zurückzahlen musst du nicht.
Nur weil du die Umschulung nicht schaffst, heißt es noch lange nicht, dass du nicht mehr arbeiten kannst.
Es besteht immer die Möglichkeit, dass du an einen anderen Job verwiesen wirst.
Ein Rehaberater kann dir diese Frage nicht genau beantworten. Es kommt immer auf so viele Einzelheiten drauf an.