3 Mahnung = Kündigung (yourfone)?
Hallo, Leider konnte ich meine letzten beiden Rechnungen nicht sofort begleichen, habe nun die 3. Mahnung erhalten, welche für mich etwas unverständlich formuliert ist, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Es steht drin, dass ich Bitte umgehend überweisen soll und dass, wenn noch nicht passiert meine Sim gesperrt wird. desweiteren würde man bei nicht fristgerechter Zahlung die sache an ein Inkasso Unternehmen weiterleiten und meinen Vertrag kündigen.
Leider ist es etwas seltsam formuliert. Aber vielleicht kann mir jemand sagen, ob mein Vertrag nun gekündigt ist oder ob das nur der Fall wäre, wenn ich jetzt nicht fristgerecht gezahlt hätte.
6 Antworten
Bei Inkasso müssten eigentlich alle Alarmglocken angehen. Selbst wenn dein Vertrag gekündigt wird: Du hast ein Inkasso-Unternehmen am Hals!
Sieh zu dass du die Rechnung begleichst, schnellstens. Setz dich mit denen in Verbindung und sag ihnen, dass du heute noch überweist.
Wenn das ganze erstmal weitergegeben worden ist, kannst du deinen Schufa Score vergessen! Das kann ziemliche Folgen haben für Kredite (Stichwort Hausbau usw.) oder selbst für das Abschließen kleinerer Verträge
noch besser ist es, wenn manseine Rechnungen einfach pünkltich zahlt statt sich zu überlegen, mit welchem § man am besten gegen das Inkassobüro vorgeht...affig!
Und das ist die Begründung, warum man Inkassokosten bezahlen muss? Schulnder sind in deinen Augen also vogelfrei und man auf deren Rücken einfach einen Ferrari finanzieren, weil sie jegliches Recht verbirgt haben?
Überwiesen habe ich ja sofort als das schreiben kam, das habe ich ja auch so verstanden, dass es bloß weitergegeben wird, wenn ich nicht in der Frist überweise. Nur der Absatz mit der Kündigung war so schwammig formuliert und hat mich irritiert.
Nach §45k TKG darf dir erst bei einem Rückstand von mind. 75 Euro gekündigt werden.
Ungeachtet dessen solltest du die Forderung (falls berechtigt) einfach mal begleichen, egal wie hoch sie ist
meine Sim gesperrt wird
Wenn du mind. 75,- € Ausstände hast, ist dies legitim.
desweiteren würde man bei nicht fristgerechter Zahlung die sache an ein Inkasso Unternehmen weiterleiten und meinen Vertrag kündigen.
Wenn du zahlungsunfähig bist und dies mitteilst, darf kein Inkassobüro bemüht werden. Die fristlose Kündigung ist aber rechtens. Du bist vertragsbrüchig!
Leider ist es etwas seltsam formuliert. Aber vielleicht kann mir jemand sagen, ob mein Vertrag nun gekündigt ist oder ob das nur der Fall wäre, wenn ich jetzt nicht fristgerecht gezahlt hätte.
Ich fand die Fomulierung ziemlich eindeutig. Du hast ein Ultimatum bekommen.
Dein Vertrag ist nicht gekündigt nur gesperrt, sprich du hast Wertloses Plastik in deinem Handy und darfst trotzdem weiter zahlen.
Du solltest schleunigst das Geld bezahlen, sonst schlitterst du noch wegen so einem Mist voll in die Schuldenfalle.
Hat meine Ex-Freundin damals gehabt, die zahlt noch heute für ihre Schulden von vor 3 Jahren.
Hat meine Ex-Freundin damals gehabt, die zahlt noch heute für ihre Schulden von vor 3 Jahren.
Wahrscheinlich inkl. Inkassokosten, zu hohem Schadenersatz und sonstigem Schwachsinn, der unnötig ist.
Ob nun unverständlich formuliert oder nicht: Du solltest bezahlen! Und zwar das was Du so ganz selbstverständlich auch nutzt.
Wenn die SIM Karte gesperrt ist merkt man das wohl, glaube ich jedenfalls.....
Die haben Dir (vielleicht etwas unverständlich) mitgeteilt, das Du den Finger ziehen sollst.
Ja das ist mir schon klar, ich hatte schon meine Gründe, warum ich nicht sofort zahlen könnte. Kann denke ich jedem mal passieren. Und überwiesen habe ich wie gesagt schon
Dann wäre doch aber mein erster Ansprechpartner derjenige der die Mahnungen auch verschickt hat.
Die können Dir ganz bestimmt auch sagen wie der aktuelle Stand ist. Und gleichzeitig könnten die auch das in Aussicht gestellte Inkassobüro stoppen.
Und gleichzeitig hat man auch die Möglichkeit "Sorry" zu sagen oder eben seine Gründe darzulegen (falls es nicht nur um das leere Konto geht)
cu
Wow....das ist so als ob ich einem Kind mit dem Osterhasen drohe. Inkassobüros machen nur das, worauf der Gläubiger selbst keinen Bock hat, nämlich Baustein-Briefe schreiben.
Darum untersagt man dem Inkassobüro die Einmeldung in die Schufa nach § 28a BDSG bis zur gerichtlichen Klärung.