Insolvenzrecht/Unfallversicherung
Mein Mann hatte im September 2013 einen schweren Unfall , lag im Koma und hat Folgeschäden, die ein ärztliches Gutachten mit 80% einstufte. Problem ist, mein Mann ist seit Februar 2013 in privater Insolvenz und der Insolvenzverwalter hält die Hand über das Versicherungsgeld. Meine frage ist, darf der Insolvenzverwalter die komplette Summe in Höhe von 160000 € einbehalten (gesamte Höhe der Schulden beläuft sich aug 240000 €) oder stehz meinem Mann ein gewisser Anteil zu für z.B. Umbau am Haus damit mein Mann behindertengerecht wohnt? Versicherungsnehmer bin ich (Ehefrauen) und Versicherter ist mein Mann. danke im voraus.
5 Antworten
Ich verstehe noch nicht ganz, wieso der Insolvenzverwalter überhaupt an das Geld kommt:
Insolvenz im Frühjahr 2013? - Ab dem Zeitpunkt wird das vorhandene Vermögen vom Insolvenzverwalter überwacht. Da gab es aber noch kein Geld aus der Umfallversicherung - richtig?
Unfall im Herbst 2013 - also während der Insolvenz: Alle entstehenden Kosten sind mit dem Insolvenzverwalter abzuklären. Du hättest also seit September letzten Jahres auf den Insolvenzverwalter zugehen und Kostenerstattung für Deinen Mann einfordern müssen, Wenn das bisher nicht geschehen ist, tu's jetzt, und zwar zuerst NUR für das vergangene Jahr, NOCH NICHT für die Zukunft!!
Zahlung der Versicherung (im Zweifel erst nach 15 Monaten, also im Winter 2014): Die Zahlung kannst nur Du als Versicherungsnehmer verlangen, wenn Du nachweist, dass Dein Mann als die versicherte Person unter entsprechenden Unfallfolgen leidet. Wenn Du das tust, geht das Geld für Deinen Mann aber an den Insolvenzverwalter. Wenn Du das Geld gar nicht bei der Versicherung einforderst, sieht auch der Insolvenzverwalter kein Geld. Da Du in beiden Fällen möglichweise nichts davon hast, macht es überhaupt keinen Sinn, das Geld einzufordern. Zuerst solltest Du Dich mit dem Insolvenzverwalter abstimmen, ob Du den Antrag auf Auszahlung überhaupt stellen sollst - oder eben nicht.
Für diese Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter
a) über die in der Vergangenheit entstandenen Kosten
und
b) für die Verwendung des Geldes aus der Unfallversicherung in der Zukunft
brauchst Du einen Rechtsanwalt - und zwar am besten einen, der ebenfalls im Insolvenzrecht fit ist; idealerweise EINEN ANDEREN INSOVENZVERWALTER (meist sind das nämlich Rechtsanwälte). Dann hast Du eine Chance!
Suche im Netz über "Rechtsanwalt Insolvenzrecht" und gib Deinen Wohnort oder die nächstgelegen Großstadt ein.
Viel Glück!
Wenn ich richtig informiert bin wird ein "Zugewinn" durch Erbschaft z.b nur hälftig dem Insolvenzverwalter zugesprochen. Bitte sucht euch dazu fachlich kompetente Hilfe bei einem Anwalt. Ich könnte mir vorstellen dass das hier auch ähnlich abläuft. Wäre zumindest nicht schön, denn die Beiträge zur Unfallversicheurng hat der Mann ja wohl aus seinem unpfändbaren Einkommen bezahlt. Bitte geht zum Anwalt...
Hallo,
es gibt Zuschüsse für Umbaumaßnahmen von verschiedenen Stellen:
vom Integrationsamt für Berufstätige
von der Pflegekasse, wenn eine Pflegestufe vorliegt (bei Umbauten, die ab 1.1.2015 beantragt werden, 4000 Euro)
von der Berufsgenossenschaft, wenn ein versicherter Arbeitsunfall vorlag
ggf. von der privaten Unfallversicherung (je nach Vertrag)
Gruß
RHW
Ich würde euch empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Eine behindertengerechte Wohnung kostet nun mal eine Menge Geld und du kannst deinen Mann nicht die Treppe hoch und hinunter tragen. Da muss man doch einen Weg finden, damit alle Beteiligten glücklich sind. Aber ohne Rechtsbeistand wird es nicht klappen. Sucht euch also einen guten Rechtsanwalt.
So leid es mit tut, aber wer ist die begfünstigte Person im Vertrag und Schadenfall? Sollte es dein Mann sein, ist das wohl rechtens, die Schulden gehen nun mal vor. Wäre noch schöner, mit dem Geld einen Umbau zu finanzieren. wie sollen die Schulden bezahlt werden??
Es hilft nur mit dem Verwalter Kontakt aufzunehmen. Erkläre die Situation und weise auf die Umstände hin. Möglich, dass vielleicht der Eine oder Andere doch möglich ist. Aber die Hauptsumme bekommst net.
Dass ist mir klar, das z.B. Summe xxx einbehalten wird und gegen die Schulden gerechnet wird, was auch fair den Gläubigern gegenüber ist aber gibt es soetwas wie einen Selbstbehalt? Mein Mann hat durch den Unfall keinerlei Einkommen, EU Rente ist beantragt (Bearbeitung dauert ewig) ich bin Alleinverdiener mit 1200 Brutto für 3 Personen (mit meinem 10 jährigen Sohn) und so ein Umbau würde das Leben erleichtern.