Wird der Eröffungsbeschluss der Privatinsolvenz in einem gelben Umschlag an mich per Post verschickt?
Guten Tag.
Ich habe letzte Woche die Privatinsolvenz beantragt und meine Unterlagen an das Amtsgericht geschickt per Post. Meine Frage ist jetzt ob der Eröffnungsbeschluss vom Amtsgericht in einem gelben Umschlag an meine Wohnadresse geschickt wird oder ganz normal?
Ich habe ein Postfach und meine ganzen Briefe werden automatisch dort weitergeleitet, selbst wenn meine Wohnadresse frankiert ist.
Wenn ich aber einen Brief mit einem gelben Umschlag bekomme, dann landet dieser nicht im Postfach sondern an meiner Wohnadresse.
Ich wohne nicht mehr bei der hinterlegten Wohnadresse und bin zu meinem Freund gezogen vor ca. 2 Wochen. Bin aber immernoch bei meinen Eltern gemeldet, mit denen ich keinen guten Kontakt habe. Meine Sorge ist jetzt nur das dieser Brief bei ihnen landet.
Ich habe im Internet gelesen das nicht alle Briefe vom Amtsgericht in einem gelben Umschlag versendet werden. Nur Mahnbescheid usw.
Hat jemand von euch Ahnung davon?
Liebe Grüße
2 Antworten
Der Eröffnungsbeschluss wird nach § 30 II InsO dem Schuldner zugestellt. Also in dem angesprochenen gelben Umschlag.
Kommt drauf an ob das Amtsgericht ein Beleg ( Urkunde, die der Postbote ausfüllt) für seine Unterlagen benötigt oder nicht. Kann man pauschal nicht beantworten