Inkasso/Vollstreckungsbeamter der Krankenkasse?
Darf ein Mitarbeiter einer Krankenkasse (z.B. IKK oder AOK u.s.w.) der sich als Inkasso/Vollstreckungsbeamter ausgibt, bei einem Schuldner von offenstehenden Krankenkassenbeiträgen die sog. Vermögensauskunft-Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) einfordern bzw. dem Schuldner abnehmen?
2 Antworten
Die Krankenkasse setzt keine Inkassounternehmen ein, sondern offene Forderungen werden vom Zoll eingetrieben. Da es sich bei diesen Forderungen um öffentlich-rechtliche Forderungen kraft Bescheid handelt, ist keine Titulierung erforderlich. Die Vermögensauskunft kann der Gläubiger einfordern, wenn der Schuldner trotz Zahlungsaufforderung säumig bleibt. Sie wird aber vor dem zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben. Siehe § 802 ZPO.
Ah, Danke, das war mir bisher unbekannt.
Einige Krankenkassen haben eigene Vollstrecker, so die AOk´en. Diese haben eine gleichrangige Position wie ein Gerichtsvollzieher und ja, die dürfen eine EV aufnehmen und dürfen auch pfänden.
Wir hatten mal ein Doppelpony gepfändet, das wurde dann vom Zoll in unserem Auftrag versteigert...
Die AOK´en setzen Vollstrecker ein, dazu sind sie berechtigt. Die Ersatzkassen bedienen sich des Zolls.