Sirius Inkasso und Kontosperrung
Wieder mal kam ein Schreiben der Sirius Inkasso. In dem letztem Schreiben habe ich sie darauf hingewiesen das meine Frau durch ihr 400€ Job Zahlungsunfähig ist. ,Heute kam ein Brief das ich nicht auf ihr Schreiben bzw. Zahlung reagiert habe, deswegen wollen die jetzt eine Kontopfändung bei ihr durchführen. Da sie ja unter der Freigrenze ist ist ja nichts zu holen.
Muss ich die Kosten dafür zahlen? die wissen ja das keine Geld da ist:
6 Antworten
Nun,
Deine Frau ...
Habt Ihr Güttertrennung? Wenn nicht, dann wird man sicher an Dich herantreten und das gemeinsame Einkommen heranziehen.
Es geht aber weiter .. sind Kinder da usw.
Es ist also nicht einfach damit abgetan zu schreiben, dass sie nur ein Einkommen i.H.v. € 400,-- hat und dann ist alles gut. Das wäre ja ein Freibrief für alle die in diesem Lohnsektor arbeiten nichts bezahlen zu müssen.
Aber selbst wenn sie tatsächlich nur die € 400,-- hat sind die Konsequenzen nicht ohne, auf alle Fälle wird sie dann so einfach auf Rechnung nichts mehr bekommen, entsprechende negative Einträge sind ihr sicher.
In der Tat, spricht man bei einer Ehe von einem gemeinschaftlichen Vermögen, wohingegen bei einer Gütertrennung jeder auf seine eigene Tasche lebt.
bevor wir nun lange diskutieren .. gugst Du:
Wir brauchen da nichts zu diskutieren, deine Antwort ist nämlich Unsinn. Es ist zwar richtig, dass es einen Güterstand der Gütergemeinschaft gibt, dieser muss aber rst durch notariell beurkundete Erklärung vereinbart worden sein.
Das wüsstest Du natürlich, wenn Du den verlinkten Artikel auch gelesen hättest.
Aber damit du nict ahnungslos bleibst, verrate ich Dir, dass wenn weder Gütertrennung noch Gütergemeinschaft vereinbart ist, die Zugewinngemeinschaft gltt.
Guggst du mal lieber selber hier: §§ 1363, 1415 BGB
Na, dann schau Dir den Text dazu mal an ..
Hab ich, da steht allerdings nichts, was ich nicht vorher auch schon wusste.Und im Gegensatz zu Dir habe ich den Text sogar verstanden. Insbesondere den Abschnitt, der mit Deutschland überschrieben ist, solltest Du Dir noch mal ganz genau durchlesen. Schon der erse Satz sagt etwas über einen vertraglichen Güterstand aus. Und wenn du dann etwas weiter nach unten scrollst, kommt der Punkt "Begründung". Einfach mal ganz aufmerksam durchlesen und verstehen. Wenn Du damit fertig bist, wäre ich über eine kurze Rückmeldung dankbar. Vielleicht ist ja ein gewisser Lerneffekt eingetreten.
Tatsache ist, dass es ggf. einen Taschengeldanspruch von verdienenden Ehemann an Ehefrau gäbe bzw. einen Unterhalsanspruch und diesen könnte man pfänden... Wenn die übrigen Voraussetzungen (Pfändungsfreigrenze) damit erreicht würden...
Man könnte Ansprüche aus der Zugewinngemeinschaft pfänden. Muss man halt bis zur Trennung warten und hoffen, dass dann Geld fließen würde.
Quasimo: Der Artikel beschreibt lediglich eine Gütergemeinschaft.
Du solltest aber berücksichtigen, dass eine Ehe, in der kein extra Ehevertrag abgeschlossen wird (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) lediglich eine Zugewinngemeinschaft darstellt, in der bis zum Ende der Ehe das Prinzip der Gütertrennung herrscht.
schön wäre es, leider ist es ein durchaus gäniges Model, Frau hat schulden, schafft nix oder wenig (weil es ja eh gepfändert werden würde) und Mann verdient..... sollte man dringend mal ändern........ wie sagt das Arbeitsamt so schön: bedarfsgemeinschaft.
Warum sollte man den Ehemann enteignen, obwohl er keine Schulden hat?
Aber der Taschengeldanspruch der Ehefrau gegn den Ehemann wäre zumindest teilweise pfändbar. Das wäre ein Anfang.
Spätestens beim BVerfG fliegt so ein Schwachsinn durch.
Wieso sollte ein Dritter, an Vertrag und Schulden nicht beteiligter, auf einmal für Schulden einstehen, zu denen er nichts kann?
Sollen wir auch die Sippenhaft wieder einführen?
Setz dich nicht mit Geheim auseinander. Der fantasiert immer von seinen Profischuldnern, die ihn ausnehmen. Warum? Weil er zu faul ist, während Vertragsschluss mal seine Pappenheimer genauer anzuschauen. Geheim ist hier seit Monaten einfach in vielen Dingen pauschal unbelehrbar. Da redest gegen die Wand und die hört sogar noch besser zu als er.
Problem bei der Kontopfändung gibt es, wenn das Konto auf Euch beide läuft. Dann blockiert die Pfändung gegen sie das ganze Konto.
Dann darfst Du auf dem Vollstreckungsgericht rumeiern bis ein Beschluss nach § 765a ZPO erlassen wird, denn Du hast kein Anrecht auf Pfändungsschutz, denn Du bist ja nicht der Schuldner....
Lass sie (Inkasso) zum Gericht gehen. Dann bekommen die die Inkasso-kosten nicht ! :-)
und Du glaubst das, was Du hier schreibst selber?
Die meisten Gerichte haben nun mal Probleme mit diesen Fantasiekosten. Mein hiesiges Amtsgericht erlässt regelmäßig Hinweisbeschlüsse und dann nehmen die Kläger die Klage insoweit zurück.
Die Antwort ist aber natürlich nur sinnvoll, wenn es noch keinen Titel gibt, der diese Inkassokosten bereits enthält.
deswegen wollen die jetzt eine Kontopfändung bei ihr durchführen.+
Wenn die Forderung tituliert ist, ist das ohne Probleme möglich, ohne P-Konto kann alles weggepfändet werden.
Ich weis die können bei mir keine Kontopfändung durchführen da die schulden meiner Frau sind ,aber die können in der Wohnung pfänden. Ja es gibt ein Titel ich will aber nicht denen das ganze Geld in den Ar... blasen da ich mal davon ausgehe das die sich nicht auf 20-25% einlassen.
aber die können in der Wohnung pfänden
Nur was besonders wertvoll ist (Austauschpfändung) oder was nicht zur normalen Haushaltsführung benötigt wird.
Und auch nur, wenn es nicht dir gehört. Wenn du noch die Rechnungen u,ä. hast, die auf dich lauten, kann das nicht gepfändet werden bzw. dann kann man widersprechen.
probiere es aus mit dem Vergleich. Wenn sie es nicht wollen ohne akzeptables Gegenangebot, dann lass es. Nicht hinterherrennen. Die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Vergleichs steigt mit der Zeitdauer, wo die Pfändung ins leere läuft.
Ach? Und wie soll da Deiner Meinung nach funktionieren, dass das Einkommen von Ehegatten einach zuammengerechnet wird?