Hallo zusammen Es geht um ein Inkasso schreiben von Ikea was nicht sein kann wie kann aus einem Betrag von 58,84 € jetzt 174,12 werden?

3 Antworten

Also erst mal hinsichtlich der Gebühren:

  • Bankrücklastschrift 13,90€. Erlaubt sind maximal 5€. Es dürfen nur die direkt entstehenden Sachkosten verlangt werden und da auch nur, was üblich ist. IKEA muss dir ggf. eine Rechnung vorlegen.
  • Bearbeitungskosten IKEA sind verboten. Das hat der BGH schon dutzendfach abgewiesen, dass man bei Rücklastschriften Bearbeitungsgebühren verlangen darf. Außerdem macht IKEA auch gar nichts.
  • Adressauskunft 35€. Das ist völliger Quatsch. Zwar musste die Adresse herausgefunden werden und ja, das muss man bezahlen. Aber bei der Schufa kostet so etwas derzeit 10€. Das ist das Maximum.
  • Inkassogebühr (9€ Auslagen und 45€ RVG-Gebühr) sind nach Meinung des AK Inkassowatch nicht erlaubt. Es handelt sich hier um sogenanntes "Überfallinkasso". Das heißt: Inkasso ohne eigene Mahnung des Gläubigers. Selbst die eher inkassofreundliche Literatur lehnt so etwas kategorisch ab.

Ich würde dem Inkasso nun folgendes schreiben (Einwurfeinschreiben): "Wertes Inkasso. Sie wollen mir unverzüglich zu den Positionen Bankrücklastschrift und Adressauskunft eine Rechnungskopie der jeweiligen Bank vorlegen. Bei Weigerung werde ich von einem Betrugsversuch ausgehen und diesen zur Anzeige bringen. Ansonsten akzeptiere ich ausschließlich 5€ Bankgebühren und 10€ Gebühr für eine Adressauskunft. Alles darüber hinaus verstößt gegen §254 BGB. Die Bearbeitungsgebühren IKEA weise ich als frei erfunden und in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BGH zurück. Die Inkassogebühren wiese ich ebenfalls als frei erfunden und mit Argument des Überfallinkasso zurück. Ich verweise hierzu ergänzend auf BGH VIII ZR 17/17 vom 21.3.2018. Es steht Ihnen frei, mir ein vollständiges Tätigkeitsprotokoll samt vollständiger Kopie des zwischen Ihnen und IKEA geschlossenen Vertrages vorzulegen. Seien sie ansonsten versichert: Ich habe mich informiert, stehe mit dem AK Inkassowatch in Kontakt und freue mich auf ihre Klage vor Gericht. Ich werde dann gerne mit Hilfe des AK Inkassowatch ein Gerichtsurteil zur Bestätigung meiner Ausführungen erwirken. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich eine negative Feststellungsklage anstreben."

Du solltest dann entsprechend überweisen. Also neben der Hauptforderung würde ich 5 Bankgebühr, 10€ Adressauskunft dazu packen. Dann noch 1 bis 2 € für Zinsen und Briefporto.

Wenn du dir unsicher bist oder sie nochmal reagieren, kannst du dich gerne nochmal melden. Ich kann dann gerne den Kontakt zu unseren Anwälten herstellen. Wichtig: Wenn du Geringverdiener bist bzw. H4 bekommst, steht eine Stiftung im Hintergrund, die sämtliche Kosten übernimmt.

Wir haben im letzten und laufenden Jahr mehr als ein Dutzend negative Feststellungsklagen geführt und bis auf eine, wo der Fall im Nachhinein etwas unklar wurde, vollständig gewonnen. Größtenteils völlig ohne Gegenwehr des Inkassos. Und mit genau den Argumenten, die ich dir für den Briefvorschlag genannt habe.

Ansonsten würde ich mich freuen, wenn du uns auf den Laufenden hältst. Wir sammeln gerade Fälle mit diversen Ausprägungen. Hier sind vor allem die frei erfundenen Gebühren bzw. Gebührenhöhen einmal mehr sehr auffällig. Du kannst mich dazu auch gerne via PM kontaktieren.

Viel Erfolg.

mepeisen vom AK Inkassowatch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ganz Normal.

Jetzt müsst ihr leider die 170€ zahlen.

Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass sowas nochmal abgebucht wird.

Ich hätte da, direkt nachdem ich gemerkt hätte, dass das Konto nicht gedeckt war und somit eine Rücklastschrift erfolgte, bei Ikea angerufen, denen das mitgeteilt und dann einfach das Geld, je nach Abmachung mit Ikea, überwiesen !

Schreib IKEA an und sag, du wirst den ausstehenden Betrag zahlen, außer den Inkasso kosten.