Hallo zusammen Es geht um ein Inkasso schreiben von Ikea was nicht sein kann wie kann aus einem Betrag von 58,84 € jetzt 174,12 werden?

3 Antworten

Also erst mal hinsichtlich der Gebühren:

  • Bankrücklastschrift 13,90€. Erlaubt sind maximal 5€. Es dürfen nur die direkt entstehenden Sachkosten verlangt werden und da auch nur, was üblich ist. IKEA muss dir ggf. eine Rechnung vorlegen.
  • Bearbeitungskosten IKEA sind verboten. Das hat der BGH schon dutzendfach abgewiesen, dass man bei Rücklastschriften Bearbeitungsgebühren verlangen darf. Außerdem macht IKEA auch gar nichts.
  • Adressauskunft 35€. Das ist völliger Quatsch. Zwar musste die Adresse herausgefunden werden und ja, das muss man bezahlen. Aber bei der Schufa kostet so etwas derzeit 10€. Das ist das Maximum.
  • Inkassogebühr (9€ Auslagen und 45€ RVG-Gebühr) sind nach Meinung des AK Inkassowatch nicht erlaubt. Es handelt sich hier um sogenanntes "Überfallinkasso". Das heißt: Inkasso ohne eigene Mahnung des Gläubigers. Selbst die eher inkassofreundliche Literatur lehnt so etwas kategorisch ab.

Ich würde dem Inkasso nun folgendes schreiben (Einwurfeinschreiben): "Wertes Inkasso. Sie wollen mir unverzüglich zu den Positionen Bankrücklastschrift und Adressauskunft eine Rechnungskopie der jeweiligen Bank vorlegen. Bei Weigerung werde ich von einem Betrugsversuch ausgehen und diesen zur Anzeige bringen. Ansonsten akzeptiere ich ausschließlich 5€ Bankgebühren und 10€ Gebühr für eine Adressauskunft. Alles darüber hinaus verstößt gegen §254 BGB. Die Bearbeitungsgebühren IKEA weise ich als frei erfunden und in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BGH zurück. Die Inkassogebühren wiese ich ebenfalls als frei erfunden und mit Argument des Überfallinkasso zurück. Ich verweise hierzu ergänzend auf BGH VIII ZR 17/17 vom 21.3.2018. Es steht Ihnen frei, mir ein vollständiges Tätigkeitsprotokoll samt vollständiger Kopie des zwischen Ihnen und IKEA geschlossenen Vertrages vorzulegen. Seien sie ansonsten versichert: Ich habe mich informiert, stehe mit dem AK Inkassowatch in Kontakt und freue mich auf ihre Klage vor Gericht. Ich werde dann gerne mit Hilfe des AK Inkassowatch ein Gerichtsurteil zur Bestätigung meiner Ausführungen erwirken. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich eine negative Feststellungsklage anstreben."

Du solltest dann entsprechend überweisen. Also neben der Hauptforderung würde ich 5 Bankgebühr, 10€ Adressauskunft dazu packen. Dann noch 1 bis 2 € für Zinsen und Briefporto.

Wenn du dir unsicher bist oder sie nochmal reagieren, kannst du dich gerne nochmal melden. Ich kann dann gerne den Kontakt zu unseren Anwälten herstellen. Wichtig: Wenn du Geringverdiener bist bzw. H4 bekommst, steht eine Stiftung im Hintergrund, die sämtliche Kosten übernimmt.

Wir haben im letzten und laufenden Jahr mehr als ein Dutzend negative Feststellungsklagen geführt und bis auf eine, wo der Fall im Nachhinein etwas unklar wurde, vollständig gewonnen. Größtenteils völlig ohne Gegenwehr des Inkassos. Und mit genau den Argumenten, die ich dir für den Briefvorschlag genannt habe.

Ansonsten würde ich mich freuen, wenn du uns auf den Laufenden hältst. Wir sammeln gerade Fälle mit diversen Ausprägungen. Hier sind vor allem die frei erfundenen Gebühren bzw. Gebührenhöhen einmal mehr sehr auffällig. Du kannst mich dazu auch gerne via PM kontaktieren.

Viel Erfolg.

mepeisen vom AK Inkassowatch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SelinaEnso 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 14:02

Vielen vielen Dank für die Hilfe ich versuche jetzt Ikea zu erreichen sollte ich jetzt nicht nach dem 10 Anruf durch kommen mache ich das auf Post weg

mepeisen  30.08.2018, 14:21
@SelinaEnso

Anrufen bringt im Regelfall gar nichts. IKEA wird das nicht diskutieren wollen und aufs Inkasso verweisen. Das Inkasso wird natürlich nicht zugeben, dass das alles Unfug ist.

Ganz Normal.

Jetzt müsst ihr leider die 170€ zahlen.

Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass sowas nochmal abgebucht wird.

Ich hätte da, direkt nachdem ich gemerkt hätte, dass das Konto nicht gedeckt war und somit eine Rücklastschrift erfolgte, bei Ikea angerufen, denen das mitgeteilt und dann einfach das Geld, je nach Abmachung mit Ikea, überwiesen !

FordPrefect  30.08.2018, 13:44
Jetzt müsst ihr leider die 170€ zahlen.

Völliger Quatsch. Wenn man von der Rechtslage so gar keine Ahnung hat, bitte einfach mal nichts posten.

mepeisen  30.08.2018, 07:06

Nein, die 170€ sind in weiten Teilen frei erfunden. Die muss man gerade nicht zahlen. Wie kommt ihr nur auf diesen Unsinn?

Schreib IKEA an und sag, du wirst den ausstehenden Betrag zahlen, außer den Inkasso kosten.

SelinaEnso 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 00:29

Ja das mache ich gleich Morgen Früh vielen Dank für die Tipps echt Nett

SelinaEnso 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 00:24

Ja Dankeschön habe ich davor nicht gesehen .

Regnars  30.08.2018, 00:26
@SelinaEnso

Ruf am besten morgen beim IKEA Kundenservice an und sag, dass du deine Rechnung begleichen wirst, allerdings nicht die Inkasso kosten. Verweis auch auf die Urteile des Bundesgerichtshofes und sag, du wirst wenn nötig rechtliche Mittel in Anspruch nehmen. Ich bezweifel, dass IKEA sowas will und lieber das Geld nimmt.

SelinaEnso 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 00:20

Das kann aber doch nixht sein das man nicht mal ne Mahnung bekommt oder ein schreiben der Bank

Regnars  30.08.2018, 00:21
@SelinaEnso

Schau bitte den Kommentar den ich in diesem Thread geschrieben habe mit dem Link. Sollte keine Mahnung gekommen sein ist es nicht rechtens.

Apolon  30.08.2018, 01:02
@SelinaEnso

Nach deinem eigenen Text, war die Anschrift des Käufers bei Ikea nicht bekannt.

Wie soll denn dann eine Mahnung verschickt werden.

Idris164  30.08.2018, 00:19

Das wird Ikea nicht interessieren... soll Ikea die Kosten übernehmen?

Regnars  30.08.2018, 00:20
@Idris164

Die noch viel wichtigere Frage ist, wurde eine Mahnung verschickt? Siehe hier: Die auf das Vertragsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold aus Dresden verweist auf mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs. Die verlangen ein bis zwei Mahnungen, bevor ausbleibende Zahlungen an ein Inkassobüro weitergegeben werden dürfen (zum Beispiel Az IX ZR 280/14 und III ZR 304/14 von 2015). http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mahnung-vom-inkassobuero-das-sollten-sie-beachten-14931114.html

Gummipunkt  30.08.2018, 00:26
@Regnars

An wen hätten die die Mahnung schicken sollen? Bei Kartenzahlung wird die Anschrift doch nicht übermittelt.

Insofern ist zumindest die Adressauskunftsgebühr schon mal locker gerechtfertigt.

Regnars  30.08.2018, 00:28
@Gummipunkt

Das mag schon sein. Trotzdem nachdem IKEA diese Daten hatte, hätten sie eine Mahnung schicken müssen. Haben sie aber nicht getan. Die Inkasso kosten sind der enorme Teil von der gesamten Rechnung. Da würd ich lieber die Adressauskunft bezahlen, anstatt noch dazu die Inkassokosten, die fern von gut und böse sind.

mepeisen  30.08.2018, 07:05
@Gummipunkt
Bei Kartenzahlung wird die Anschrift doch nicht übermittelt.

Wieso denkst du, dass nur Inkassobüros in der Lage wären, die Adresse herauszufinden? Wieso muss man zwingend ein Inkassobüro bei Kartenzahlungen einschalten?

Gummipunkt  30.08.2018, 07:26
@mepeisen

Das habe ich auch gar nicht behauptet. Die Gebühren, die die Bank für die Adressauskunft nimmt, fallen aber ohnehin an, egal ob IKEA selbst oder das Inkassobüro die Auskunft einholt.

mepeisen  30.08.2018, 07:29
@Gummipunkt

Es klang aufgrund eurer Diskussion so, dass IKEA nur deswegen keine Mahnung schicken konnte, weil sie die Adresse nicht kannten. Und dass sie deswegen direkt ein Inkasso einschalten mussten.

IKEA kann - wenn sie wollten - problemlos selbst eine Adressauskunft machen und dann auch eine Mahnung schreiben. Streng genommen sind sie abgeleitet aus "Treu und Glauben" auch dazu verpflichtet.

Ja, das ist dann auch korrekt, wenn man die Adressauskunft zu bezahlen hat. Allerdings gilt auch hier die Schadensminderungspflicht. Und da die Schufa nur pauschal 10€ derzeit nimmt, gilt das als Maximum. Selbst wenn man bei der Bank des Karteninhabers nachfragen würde, wären das aber keine 35€. Insofern ist das wohl aus jedem Blickwinkel in der Höhe frei erfunden.