Ikea fordert statt 12 Euro schlagartig durch Inkasso 108 Euro

Ikea Vorderseite - (Geld, Finanzen, Bank) Ikea Rückseite - (Geld, Finanzen, Bank)

13 Antworten

Die Rechnung - also nur die 11,98 bezahlen!

Inkassokosten sind kaum einklagbar, wie die wenigsten wissen - Da das auch IKEA selbst hätte machen können, ohne ein Unternehmen zu beauftragen, dürfen die auch die Kosten dafür tragen (sprich drauf sitzenbleiben) - Was max. noch verlangt werden kann, sind Mahngebühren (und da streiten die Gerichte auch schon ob 5 euro, wie manche verlangen, wirklich zulässig sind, für einen meist automatischen Vorgang, meist werden 3 euro ohne Probleme anerkannt.

Also - Das Inkassounternehmen muß einen Mahnbescheid ausstellen lassen, so wie es auch IKEA hätte selbst tun können, wenn sei denn gewollt hätten. Haben sie aber nicht, sondern das andere machen lassen - Muß Dich nicht interessieren, die haben auch eine Schadensminderungspflicht.

Rede mit deiner Bank - Die haben dich informiert, daß sie etwas nicht abbuchen haben lassen können. die Bank hat aber den Vorgang, weis also, wo ds Geld hätte hingehen sollen! - Das hättest du damals schon machen sollen, statt einfach nur zu "warten"...

Und da lässt du das Geld (und nur die Rechnung) hinüberweisen.

Und dann wartest du ab - und machst gar nichts! - solange du keinen Mahnbescheid vom Gericht bekommst (der kostst dich auch nichts, sondern die Gegenseite) musst du nichts weiter zahlen - wenn wirklich über die Restsumme so ein Mahnbescheid kommen sollte, dann widersprechen, dann muß die andere Seite Klage einreichen und nachweisen, warum sie da 90 euro Extrakosten aufgemacht hat - und dafür erst mal einen Richter finden...

Und dann kannst du immer noch "einknicken" und zahlen (aber ja nicht!)

Nochmal - nur die Rechnung begleichen, aber schnell! - Und zwar zahlst du an IKEA und nicht an das Inkassounternehmen, denn damit würdest du ja schon "anerkennen", daß die für IKEA arbeiten..

kevin1905  31.05.2014, 17:58

Die Rechnung - also nur die 11,98 bezahlen!

  • Erm, die Zinsen sind auch zu tragen, da Zahlungsverzug vorlag.
  • Die Kosten für die Rücklastschrift ebenfalls (die tatsächlichen nicht die überzogenen 11,60 € die gefordert werden ebenfalls), denn der Kontoinhaber ist verantwortlich dafür, dass sein Konto gedeckt ist.
  • Auch die Adressauskunft wäre zu bezahlen.
Andreas Starke  31.05.2014, 18:30

Ich kenne die Rechtstechnik nicht wirklich genau, aber ich habe einen Sohn, der Richter ist. Ihm zeige ich immer alles, was ist an solchen Aufforderungen erhalte (das kommt gottseidank recht selten vor, aber manchmal eben doch, z.B. bei Telefongesellschaften). Der Rat ist richtig. Zahl Deine Schuld an IKEA, aber nichts sonst. Ich schreibe dann noch gerne einen Brief an die Inkasso-Firma, etwa so: "Ich Schreiben vom ... habe ich erhalten. Den angemahnten Betrag habe ich an ... überweisen. Für die Durchsetzung weiterer Ansprüche verweise ich Sie auf den Rechtsweg. Ich bitte darum, von weiteren Aufforderungen dieser Art abzusehen."

Wenn die Inkasso-Firma Dich auf Zahlung ihrer Gebühren verklagt, kann sie immer noch überlegen,

  • wie lange eine Gerichtsentscheidung dauern könnte,
  • wieviel Aufwand sie damit hat
  • und (wichtig), ob es überhaupt zu einem Urteil zu Deinen Lasten kommt.

Denn, streng genommen, hat ja IKEA die Inkasso-Firma beauftragt, und zwar damit, den geschuldeten Betrag einzustreiben. Das hat sie, wenn Du bezahlst, geschafft. Wer bezahlt dann den Auftragnehmer? Der Auftraggeber! Wer denn sonst? Alles andere müsste in den AGB der IKEA stehen. Z.B. "Wer bei uns etwas kauft und nicht bezahlt, schuldet IKEA die Kosten einer Inkasso-Firma für die Eintreibung der geschuldeten Summe." Das steht aber eben nicht in den AGB der IKEA.

mepeisen  31.05.2014, 19:03
@Andreas Starke
Wenn die Inkasso-Firma Dich auf Zahlung ihrer Gebühren verklagt

Kann sie gar nicht. Bestenfalls kann der Gläubiger klagen, weil nur ihm ein Schaden entsteht. Allerdings sind heutzutage im Masseninkasso Flatrates üblich. Das heißt: IKEA zahlt nur beispielsweise 50€ im Jahr und darf dann beliebig viele Forderungen abgeben. Es entsteht nie irgendwo ein Schaden und das Inkasso hat ein Problem, denn es wird vom Gläubiger genauso wenig bezahlt.

Wer bei uns etwas kauft und nicht bezahlt, schuldet IKEA die Kosten einer Inkasso-Firma für die Eintreibung der geschuldeten Summe

Und solche AGB sind bereits von Gerichten als unzulässig eingestuft worden, da dass ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellt.

Geschäftserfahrene Gläubiger sind nicht auf die Hilfe eines Inkassounternehmens für das Schreiben von Mahnbriefen angewiesen.

Andreas Starke  01.06.2014, 15:09
@mepeisen

@mepeisen:

Ich stimme Deinem Kommentar vollkommen zu. Mein letzter Absatz sollte nur illustrieren, dass selbst dann, wenn es keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen gäbe, der Schuldner nicht in Gefahr ist - rein aus der Rechtslage heraus, wie sie auch der Laie verstehen kann.

tonitorpedo 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 18:40

Hmmm...

tonitorpedo 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 18:38

Ich habe dem IKEA-Service geschrieben mit dem Hinweis, der Schadenminderungspflicht und das ich den Betrag von 11,98 + Gebühren an IKEA überweisen möchte. Fehlanzeige .... das kam zurück !

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir bedauern, dass Ihnen nach Ihrem Einkauf bei uns bezüglich der Abbuchung des Einkaufswerts Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Wenn Kunden bei uns mit ec-Karte bezahlen möchten, vertrauen wir Ihnen, dass das entsprechende Konto für den Einkauf ausreichend gedeckt ist. Es obliegt den Kunden, dafür zu sorgen. Sollte es doch einmal zu einer Rückbuchung kommen, werden Sie in der Regel von Ihrer Bank darüber benachrichtigt. Sollte Ihre Bank diesen Service nicht anbieten, wenden Sie sich bitte ggf. an diese.

Informiert uns ein Kunde rechtzeitig über eine Rücklastschrift, kann der Betrag zusammen mit einer Aufwandsgebühr auch direkt an uns überwiesen werden.

Bleibt eine Zahlung eine Weile offen, beauftragen wir ein Inkassobüro mit der Regelung der Nachzahlung durch den Kunden.

Bitte haben Sie Verständnis, das wir diese Klärung nicht mehr übernehmen können. Bei Fragen zu den entstandenen Gebühren wenden Sie sich bitte an die Firma XXX Inkasso.

Mit freundlichen Grüßen

Antje XXXX

Interessant ist folgendes: "Informiert uns ein Kunde rechtzeitig über eine Rücklastschrift...bla"
IKEA geht daraus folglich ihrer Schadenminderungspflicht nicht nach , oder ?

Hardware02  31.05.2014, 19:59
@tonitorpedo

Das heißt übersetzt: Wenn du genau merkst, dass IKEA da bei dir Geld vom Konto abbuchen wollte, und nicht konnte, dann sollst du das denen sagen. Wenn du das nicht machst und einfach ein halbes Jahr abwartet, dann geben die das eben an ein Inkassobüro, weil die überhaupt keinen Bock haben, ihrem Geld ständig hinterherlaufen zu müssen.

mepeisen  02.06.2014, 11:00
@Hardware02

Das ist aber deren persänliches Privatvergnügen, ein Inkasso zu beauftragen. Der Gläubiger unterliegt bei der Wahl seiner Mittel der Schadensminderungspflicht. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist beispielsweise günstiger als das Einschalten eines Inkassounternehmens.

tonitorpedo 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 16:10

Hmmm. Danke für deine ausführliche Antwort !! Ich überlege mir das . Ist dieser Brief nun ein Mahnbescheid oder nur eine Info ?

Curson  31.05.2014, 16:14
@tonitorpedo

Das ist nur eine Zahlungsaufforderung. ABER..auf den Mahnbescheid sollest Du nicht warten. Das wird nochmal teurer.

MyandMyself  31.05.2014, 16:23
@tonitorpedo

kein Maahnbescheid - ein Mahnbescheid kommt vom Gericht und nur dieser Zettel zählt, nicht das davor - aber natürlich blöd, wenn man bis dahin seine schulden nicht schon bezahlte hat....

Anscheinend hast du nicht mit PIN-Eingabe bezahlt sondern an der Kasse einen Beleg unterschrieben, und mit der Unterschrift auf diesem Beleg hast du diesem Vorgehen zugestimmt.

Andreas Starke  04.06.2014, 12:59

Das ist doch dummes Zeug! Auf dem Beleg steht doch nicht eine Zustimmungserklärung für die Eintreibung des Betrages durch eine Inkasso-Firma und schon gar nichts über deren Gebühren. Jedenfalls habe ich das noch nie gesehen.

mepeisen  31.05.2014, 19:11
und mit der Unterschrift auf diesem Beleg hast du diesem Vorgehen zugestimmt.

Nö, man hat ganz sicher nicht dem Erstatten von Inkassogebühren zugestimmt. Selbst wenn: Solche Klauseln sind von Gerichten schon mehrfach als unzulässig moniert worden.

tonitorpedo 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 15:58

Ja, aber was willst du mir damit sagen ??? Das ist doch kein Grund plötzlich 108 Euro statt 12 Euro zu verlangen ! Oder unterschreibe ich, dass ich damit einverstanden bin, dass ich eine Horror-Rechnung bekomme , bei Nichtzahlung ??? Meinst du dies ?

Rolf42  31.05.2014, 16:01
@tonitorpedo

Ich will damit sagen, dass es schwierig ist, hinterher dagegen vorzugehen, wenn man vorher zugestimmt hat. Die Forderung mag hoch sein, liegt aber vermutlich noch im üblichen Rahmen.

tonitorpedo 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 16:03
@Rolf42

Ok, das wäre eine Begründung. Danke für deine Antwort. Ich prüfe :-)

Rolf42  31.05.2014, 16:11
@tonitorpedo

PS:

Ich habe hier gerade einen anderen Kassenbeleg, auf dem der Kunde mit seiner Unterschrift u.a. folgende Regelung akzeptiert:

Bei Nichteinlösung des umseitigen Betrages erfolgt der Forderungseinzug durch ein Inkassobüro. Anfallende Bankgebühren und Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Vermutlich hat IKEA eine vergleichbare Klausel.

  • Nicht Zahlen!!!

  • Kosten bestreiten!

  • Kostenaufstellung beantragen!

Bei undurchsichtigen Posten: Weitergabe des Schreibens an die Staatsanwaltschaft (Betrug, § 253 StGB)

mepeisen  31.05.2014, 18:57

Das hat doch mit Betrug nichts zu tun. Lass mal die Kirche im Dorf.

DrFuManChu87  31.05.2014, 16:04

Die Kostenaufstellung existiert bereits, wie du auf dem Screenshot sehen kannst. Und die ist glasklar.

tonitorpedo 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 16:06
@DrFuManChu87

Dachte ich auch gerade !

Curson  31.05.2014, 16:11
@DrFuManChu87

Nur sind das versteckte Inkassogebühren, die sich in den Geschäftsgebühren verstecken.

tonitorpedo 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 15:57

Kostenaufstellung beantragen ..wie ?

30 Tage nach Fälligkeit tritt automatisch Verzug ein; bei Verbrauchern, wenn sie darauf hingewieen worden sind.

Es bedarf also keiner Mahnung mehr, eines Mahnbescheides oder sonstwas, um den Verzug herbeizufühen.

Inkassokosten sind nach höchstrichterlicher Entscheidung Verzugskosten.

Ja denkst du denn, die Rechtsanwälte geben sich mit nichts zufrieden? Ich hab auch schon manches verbockt und pötzlich waren es statt 60€ und zich nicht bezahlten Mahnungen 1.200€.

Ruf da an, die Menschen beißen nicht und vereinbare zur Not ne Ratenzahlung, falls dus nicht auf einmal bezahlen kannst.

Überweiß denen das und fertig.

mepeisen  31.05.2014, 19:10

Na dann würde ich in diesem Fall mal zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen schweren Betrugs erstatten. mit normalen zivilrechtlichen Möglichkeiten ist das, was du hier schreibst, nicht erklärbar.

Purnima92  27.06.2015, 22:09
@mepeisen

Sweetie, das kommt, wenn man JAHRE nichts dran ändert.

Also erzähl mir nichts von Betrug.

kevin1905  31.05.2014, 17:59
Ich hab auch schon manches verbockt und pötzlich waren es statt 60€ und zich nicht bezahlten Mahnungen 1.200€.

Da hast du dir aber viele Bären aufbinden lassen? Was hat man denn zusätzlich in Rechnung gestellt? Kaffee- und Kuchenpauschale?