Ikea schreibt keine Mahnung sondern gleich Inkasso! Soll ich den Betrag zahlen?
Hallo liebe Leute, Ich habe am 12.06.2013 per EC-Karte einen Betrag von 85€ bei Ikea eingekauft. Der Betrag wurde zurückgebucht da mein Konto nicht ausreichend gedeckt war. Ich dachte mir ok dann schicken Sie mir eine Mahnung und ich zahle den Betrag. Ich dachte es wären max. um die 10€. Nach 4 Monaten ohne Mahnung schickten Sie mir direkt ein Inkassoschreiben mit einem Betrag von 193€! Ich bin schockiert über die Summe und weiss nicht genau wie ich da vorgehen soll. Bedanke mich um jede hilfreiche Antwort im Vorraus. MfG
6 Antworten
Zahlen, die haben das an ein Inkassobüro gegeben und die arbeiten auch nicht umsonst.
Interessiert niemanden, ob die für umsonst arbeiten. Personalaufwände sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, das urteilt das BGH. Inkassokosten sind höchst umstritten, nach Meinung vieler Gerichte nicht erstattungsfähig.
Ok - da hättest Du schneller reagieren können - sind immerhin 4 Monate ;)
Du bist im Verzug und solltest Nunmehr umgehend reagieren
Die Gebühren des ext IBs lassen sich bei geschickter Vorgehensweise leicht einsparen
Ich empfehle das 1 Schreiben des Inkassobüros zunächst komplett zu ignorieren und die unstrittige Hauptforderung plus 2,50 € pro vom Gläubiger verschickten Mahnbrief unangekündigt und zweckgebunden (nur Hauptforderung) direktauf das Konto des Gläubigers ( nicht aufs Inkassokonto ) zu überweisen Anmerkung : Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben
Handelt es sich um einen Lastschriftrückläufer mangels Kontodeckung dann ca 6 € dazurechnen (Bankstornogebühren) Resultiert dieser Lastschriftstorno aus einer mangels Kontodeckung fehlgeschlagenen EC Zahlung dann nochmals 6 - 8 € dazurechnen (Kosten einer EMA Anfrage/Adressermittlung)
Eventuell Angefallene Verzugszinsen ebenfalls dazurechnen
Mit der zweckgebundenen Zahlung der unstrittigen Hauptforderung zusammen mit den oben aufgeführten durchsetzungs und erstattungsfähigen Positionen ist der Schuldner aus dem Schneider - eine Klage expl wg vorgerichtlichen Gebühren eines ext Inkassobüros ist aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung ( Urteile bitte runterscrollen ) extrem wenig wahrscheinlich
Trotzdem sollte man sich mental auf 2 bis 4 weitere durchaus nervende Briefe einstellen in welchem das Inkassounternehmen dem Schuldner unter Auflistung vermeintlicher Pro Inkasso Gerichtsurteilen zu "erklären" versucht warum die Kosten der Inkassobeauftragung als Verzugsschaden angeblich vom Schuldner zu tragen sind Telefon Inkasso Einsatz durch externe Call Agents ist ebenfalls sehr wahrscheinlich Einige Inkassodienstleister schieben zusätzlich ein Schreiben einer Vertragskanzlei nach um das Druckpotenzial zu erhöhen In sehr seltenen Fällen kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid welchen man natürlich begründungslos und vollumfänglich widersprechen sollte Klagt Diagonal Inkasso wegen nicht bezahlter Inkassogebühren ?
Wie reagiere ich gegenüber dem Inkassounternehmen ?
Formulierungsvorschlag gegenüber dem Inkassobüro nachdem die Forderung inkl der oben aufgelisteten möglicher Verzugs Kosten zweckgebunden an den Gläubiger überwiesen wurde und der 2 Inkassobrief eingetroffen ist :
"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
Schriftlich retournieren !
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Stimmt - werde ich ändern
du solltest zahlen.. schnellstmöglich... alles...................
Das ist unsinnig.
Bezahle das, was suntrittig ist, direkt an IKEA. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung + Rücklastschrift + Bankauskunft". Unstrittig bzw. zu zahlen wären:
- Hauptforderung (logisch)
- Rücklastschriftgebühr (Banken berechnen untereinander in der Regel 3 €)
- Zinsen (siehe zum Beispiel www.basiszins.de)
- Adressauskunft. Hier ggf. deine Bank fragen, wieviel das gekostet hat oder von IKEA/ dem Inkasso einen Rechnungsnachweis verlangen. Gängig sind hier je nach Bank bis zu 15€.
- Notwendige Briefe, jedoch nur Briefporto + Papier (maximal so 2€ bis 2,50€ je Schreiben).
Personalaufwände und Strafgebühren sind grundsätzlich nicht erlaubt. Das hat das BGH untersagt. Genauso wenig muss man "Kosten personenführung" oder "Kontoführungsgebühren" bezahlen. Auch andere Auskünfte, wie Schufa-Auskünfte u.ä. müssen nicht bezahlt werden.
Die eigentlichen Inkassogebühren sind strittig. Viele Gerichte sagen, dass Inkassogebühren gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen. Es gibt im BGB zwei relevante Gesetze: A) Der von dir verursachte (die mangelnde Deckung des Kontos ist alleine deine Schuld) Schaden muss bezahlt werden und B) Der Gläubiger bekommt nur den Schaden erstattet, der unbedingt notwendig ist. Wenn er mutwillig weitere Schäden anrichtet, indem er besonders teure Varianten wählt, wie beispielsweise goldenes Briefpapier, was persönlich durch Dieter Bohlen zugestellt wird, beklommt er trotzdem nur die Kosten für einen einfachen Standardbrief ersetzt (maximal 2,50€).
Hinsichtlich Inkassogebühren gibt es die Messlatte, was ein Anwalt bei gleicher Tätigkeit kosten würde. Hier kann man trefflich streiten. Seit 9.10. gibt es "ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" Darin heisst es zu den Mahnkosten eines Inkassos, dass die nur so weit erstattet werden können, wie für gleich eine Reihe gleichartiger Fälle an Kosten anfallen. Im Prinzip: Ich schreibe massenhaft voll automatisiert Briefe. Der Vorschlag des Arbeitgebers war: pauschal 10€, mehr nicht. Bis auf weiteres kann man sich darauf berufen. Irgendwann wird es im sogenannten RVG dazu noch eine Kostennote geben.
Man kann sich auch auf die Tätigkeit eines Anwalts berufen, was wahlweise eine 1,3 Gebühr wäre (70,20€) oder eine 0,3 Gebühr für ein Schreiben einfacher Art (16,20€). Alles andere ist nicht durchsetzbar.
Die Inkassos dieser Welt haben zwei Probleme: 1. dürfen sie selbst die Inkassokosten nicht klagen. Wenn, muss IKEA klagen. Allerdings wissen sie, dass viele Gerichte nicht gut auf Inkassokosten zu sprechen sind. Sie haben also ein hohes Risiko, können sich das Gericht nicht aussuchen. 2. Gerade im Masseninkassos werden oft Verträge geschlossen, wo den Gläubigern Kostenneutralität versprochen wird oder eine Flatrate verkauft wird. Wenn aber IKEA nie eine Rechnung gestellt bekommt, wo ist da der Schaden? Fakt ist: Wenn die Hauptforderung bezahlt wird und der direkt entstandene nachvollziehbare Schaden, kommt es manchmal zwar zu gerichtlichen Mahnbescheiden. Aber Klagen zu ausschließlich Inkassogebühren sind irgendwie keine bekannt.
IKEA und andere Firmen sind nicht mehr verpflichtet zu mahnen.
Du hättest Dich nach dem Rückbuchen der Summe direkt bei IKEA melden sollen, damit sie Dir die Daten geben, an die Du überweisen sollst.
Nun bleibt Dir nur noch, die Summe direkt zu bezahlen oder aber Dich mit dem Inkasso Unternehmen in Verbindung zu setzen und Raten zu vereinbaren.
Shenevra,
arbeiten Sie für ein Inkassounternehmen oder was soll dieser vollkommen falsche Ratschlag? Ein Inkasso ist zunächst überhaupt nicht berechtigt Kosten festzusetzen. Eine Ratenvereinbarung wird u.U. später als Anerkenntnis der in so gut wie allen Fällen völlig überzogenen Mahnkosten gewertet. Egal ob Sie freundlich mit dem Inkassounternehmen reden oder nicht, die werden versuchen den maximalen Betrag aus dem Schuldner zu quetschen.
Sowohl mepeisen wie auch rainerendres haben weiter oben gute Ratschläge zur Lösung des Problems gegeben.
Gerade mit Inkassos Ratenzahlungen zu vereinbaren ist albern. Das läösst nur die Kosten noch weiter explodieren.
Das stimmt nur bedingt, denn je nachdem, wie man mit denen spricht (freundlich und sachlich), werden die auch die Kosten "festsetzen", so das keine Zinsen o.ä. mehr dazu kommen.
Aber anstatt hier jeden Antwortenden mit irgendwelchem Halbwissen zu bombardieren, könntest Du doch eine eigene, sinnvolle Antwort schreiben
Inkassos, gerade die größeren, sind Wirtschaftsunternehmen. Die wollen Geld verdienen und verstecken allerlei Unfug, wie "Ratenzahlungsgebühr", "Kontoführungsgebühr" und noch mehr Blödsinn, wenn man mit denen verhandelt.
Ist gerade passiert. Das, was du "Halbwissen" nennst, hat durchaus Substanz. VIelen Dank für deine Aufmerksamkeit.
Nur eine Mini-Anmerkung. Die Kosten eines Einwohnermeldeamtes liegt, wie du richtig schreibst, irgendwo bei 6€, manchmal auch 7€. Da es eine EC-Kartenzahlung war, nützt das Einwohnermeldeamt wenig. Da muss man dann die Bank des Kunden um Adressauskunft bitten. Die berechnen nach meiner Erfahrung dann etwas mehr.
Das Einwohnermeldeamt kommt ins Spiel, wenn ein Schuldner unbekannt verzogen ist.
Das aber nur am Rande, denn das ändert inhaltlich natürlich nichts an dem, was du geschrieben hast.