Muss ich Inkassogebühren (Universum) für die Deutsche Bahn zahlen ?
Ich habe aufgrund eines Umzugs möglicherweise von der Bahn verschickte Zahlungsaufforderung und Mahnung für eine bahncar nicht erhalten und demnach meine Bahncard nicht gezahlt. Nun habe ich (bei mittlerweile im Bahnprofil geänderter Adresse) ein Schreiben mit einem Inkassoverfahren erhalten. Die Inkassogebühren belaufen sich auf ca 70 Euro bei einer Hauptforderung von 65 Euro! Gibt es eine Chance, nur die Hauptforderung direkt an die DB zu zahlen und die Inkassokosten abzulehenen? Auf ein Schreiben (email) an die DB mit der Bitte, das Inkassoverfahren aus Kulanzgründen einzustellen und der Zusicherung der umgehenden Zahlung der ausstehenden Forderung, habe ich bereits eine negative Antwort bekommen. Danke für hilfreiche Informationen.
3 Antworten
Zahle die Hauptforderung an die Bahn und du bist aus der Nummer raus. Addiere pauschal 5,- für die Mahnungen. Falls es eine Rücklastschrift gab, dann lege nochmal 5,- drauf.
Mehr ist ohnehin nicht durchsetzungsfähig
Ich würde der Bahn einen Brief per Einschreiben schicken: "Werte Bahn. Ich habe keine Bahncard erhalten. Ohne die Erfüllung der Leistung ihrerseits sehe ich nicht ein, dass ich zahlen sollte. Das Inkassoverfahren weise ich zurück. Solange ich keine Bahncard erhalte, mache ich von meinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch."
Und dann abwarten. Sobald du die Bahncard erhalten hast, direkt die Hauptforderung bezahlen. Ggf. noch zwei bis 5 Euro für Porto der Mahnungen und etwaige Zinsen drauflegen.
Das Inkasso würde ich ignorieren.
Die Inkassogebühren lassen sich bei cleverer Vorgehensweise einsparen
Es handelt sich nicht um einen Lastschriftrückläufer ?
In der Hauptforderung 65 € sind da schon interne DB Mahngebühren mit intus ?
Schon nachweisbar mit dem Frankfurter Inkassoladen kommuniziert ?