Schwarzfahren & hohe Mahngebühren
Hallo zusammen,
ich wurde am 25.04 in Berlin beim Schwarzfahren erwischt. Leider habe ich es ein bisschen versäumt gleich diese 40 € zu zahlen. Diese habe ich dann erst am 26.05 bezahlt bzw am 24.05 per Online Banking, abgegangen vom Konto ist es dann erst am 26.05, da ein Wochenende war.
Montags, 26.05, habe ich dann einen Brief von der Infoscore Forderungsmanagement GmbH bekommen mit der Hauptforderung von 40 € + Verzugszinsen vom 16.05 - 31.05 0,08 € + Inkassokosten 54 €. Ich habe den Brief erstmal nicht beachtet, da ich dass Geld überwiesen habe bevor ich den Brief erhalten habe. Ca. 1 Woche später habe ich nochmal einen Brief von Infoscore bekommen, dass ich noch die Restforderung von 54,06 € zahlen muss.
Meine Frage ist jetzt, ob es überhaupt rechtens ist soviel Mahngebühren drauf zuschlagen und vorallem ob gleich Mahngebühren drauf kommen dürfen, wenn noch nicht mal eine Rechnung zwischendrin kam? Weil ich habe keine Zahlungserinnerung etc. bekommen, sondern gleich den Brief mit den hohen Mahngebühren.
Vielen Dank schonmal
5 Antworten
ja, ist rechtens
niemand muss überhaupt mahnen
geldschulden sind sofort und in voller höhe fällig
es ist deine pflicht, die des schuldners, über seine schulden kenntnis zu haben
du musst selber wissen, was du noch bezahlen musst, das ist deine pflicht
es ist nicht ihre pflicht, dich daran zu erinnern
hört sich voll faschistisch an, oder?
niemand muss überhaupt mahnen
Hör doch mal auf, diesen Blödsinn zu verbreiten. Das stimmt einfach nicht. Damit ein Verbraucher (!) in Verzug gerät ohne eine Mahnung müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Einfach mal so funktioniert das schlichtweg nicht. Und bevor du meinst, du hast Recht: Lies bitte einschlägige Gesetzestexte oder BGH-Urteile.
es ist deine pflicht, die des schuldners, über seine schulden kenntnis zu haben
Das stimmt zwar, bedeutet aber noch lange nicht, dass man als Schuldner vogelfrei ist und sich jeden Blödsinn gefallen lassen muss, nur weil man mal etwas vergisst.
hört sich voll faschistisch an, oder?
Für dich vielleicht... Deswegen ist es aber noch lange nicht richtig.
Nur weil der Schuldner nicht rechtzeitig gezahlt hat, ist es nicht gleich rechtens, fantastische Kosten zu erzeugen.
Ich würde dem Inkassobüro jedenfalls nichts zahlen - zur Begründung werden sich hier aber sicher noch routinierte kompetente Kräfte äußern ;)
hört sich voll faschistisch an, oder?
finde ich nicht:-)
Rechtens ja allerdings werden diese Inkassogebühren bei Nichtzahlung mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt
Stell Dich trotzdem auf weitere Post von Infoscore sowie haas und Kollegen ein
Am Besten Du gehst vor wie unten von mepeisen empfohlen und sitzt die sache aus
Schläft ein
Du hast die Strafe nicht fristgemäß bezahlt, deswegen hat die Verkehrsgesellschaft den Vorgang an das Inkassobüro weitergegeben. Das heißt, das Inkassobüro ist tätig geworden und natürlich wollen die auch dafür bezahlt werden. Du wirst zahlen müssen und ich rate dir, das schnell zu tun, sonst kommen immer mehr Gebühren drauf.
Schön und gut -. allerdings stehen diese Kosten nur auf dem Papier ;)
Bei uns in Frankfurt wurden diese Kosten mangels Erfolgsausichten noch nie expl eingeklagt
Wenn das Inkasso bezahlt werden will, soll es sich an den Auftraggeber wenden. Wird es aber nie tun, da es dem Auftraggeber vertraglich garantiert hat, nie eine Rechnung zu stellen.
Du wirst zahlen müssen und ich rate dir, das schnell zu tun, sonst kommen immer mehr Gebühren drauf.
Das ist vielleicht in den feuchten Träumen der Inkassobüros so, aber hinsichtlich gebühren kommt bestenfalls noch etwas dazu, wenn es vor Gericht gehen würde. Allerdings müsste vor Gericht begründet werden, wieso man die Hilfe eines Inkassobüros bräuchte und daran scheitert heutzutage nahezu jeder.
Ja,Du musst das bezahlen,da kommst Du nicht drumrum.Wir hatten dasselbe Problem,aber da das Inkassobüro schon eingeschaltet war mussten wir diese Gebühren begleichen.
Allerdings waren die sehr entgegenkommend und haben eine Ratenzahlung akzeptiert.Wenn Du aber nicht reagierst wird das immer teurer.LG
Ratenzahlungen vereinbaren bedeutet, dass die gleich nochmal eine ratenzahlungsgebühr draufschlagen. Dann bezahlt man nochmal 50-80€ mehr. Sowas zu empfehlen ist schon merkwürdig...
Hallo,
ja das Ganze ist rechtens. Ich hatte das gleiche Problem und muss dazu sagen ich bin drei Mal erwischt worden beim Schwarzfahren. Aber die Summe, die ich zahlen musste, war echt schon krass. Aber sei vorsichtig das, kann auch mal schief gehen und du bekommst dann eine Anzeige deswegen, wenn man es nicht bezahlt.
Ich hatte das gleiche Problem und muss dazu sagen ich bin drei Mal erwischt worden beim Schwarzfahren.
Dann kommt zu den zivilrechtlichen Ansprüchen auch evtl. eine strafrechtliche Komponente nämlich das Erschleischen von Leistungen (§ 265a StGB).
Aber die Summe, die ich zahlen musste, war echt schon krass.
3x schwarzfahren sind 3x40,- € = 120,- €.
Muss ich es auch zahlen, wenn es sich so knapp überschnitten hat? Da ich ja erst überwiesen habe und dann den Brief erhalten habe. Und ist es in Ordnung dass die Mahngebühren höher sind, als die eigentliche Forderung?