Inkassoforderung von H&M, Inforscore und jetzt Rainer Haas?
Liebe Experten! Habe folgendes Problem:
Hatte vergessen 14,45 Euro an H&M zu überweisen. Anschließend bekam ich Post von der Infoscore Forderungsmanagement GmbH.
Folgendes stand drin: „… nachfolgend erhalten Sie eine Forderungsauflistung, da uns Ihre Gläubigerin mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt hat:
- Hauptforderung aus Warenlieferung: 14,45 €
- Verzugszinsen: 0,08 €
- Inkassokosten: 44,98 €
Ich überwies die Hauptforderung an den Gläubiger, sprich H&M.
Kurze Zeit darauf wieder ein Schreiben von der Infoscore Forderungsmanagement GmbH. :
„…die an unsere Auftraggeberin geleistete Zahlung in Höhe von 14,95€ haben wir Ihrem Forderungskonto gutgeschrieben. Demzufolge steht noch eine Restforderung in Höhe von 44,58€ zur Zahlung offen….
Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung der gelten gemachten Ansprüche weiterzureichen“
Danach schrieb ich folgendes an Infoscore:
„"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per Telefon ..“
Nun kam das dritte Schreiben von Infoscore (Juni): „…nachfolgend erhalten Sie eine Forderungsauflistung, da uns Ihre Gläubigerin mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt hat:
- Hauptforderung aus Warenlieferung: 14,45€
- Verzugszinsen: 0.17€ 3: Inkassokosten: 30,03€
Soviel von Infoscore. Jetzt hat sich Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen gemeldet. Das erste von zwei Schreiben:
„An die Firma infoscore…. abgetretene Forderung der Firma H&M… …. wir zeigen an, die Firma infoscore Finance GmbH anwaltlich zu vertreten. Unsere Beauftragung erfolgte, nachdem Sie trotz der in dieser Sache erfolgten Mahnungen die Forderung unserer Mandantin nicht ausgeglichen haben. Wir fordern Sie hiermit auf, den Gesamtbetrag bis … zu überweisen. Gesamtbetrag 82,51€.
Rechtsanwaltgebühren: 54€, Gerichtskosten 32€ = 86€“
Das bis Dato letzte Schreiben von Haas & Kollegen:
„leider haben Sie auf unser letztes Schreiben nicht reagiert. Wir fordern Sie daher nochmals auf, die Gesamtforderung in Höhe von 82,54€ auszugleichen. Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir das Verfahren gegen Sie fortsetzen, was mit weiteren Kosten verbunden wäre….“
Bitte um Rat. Bezahlen oder nicht?
Danke im Voraus
Tim
5 Antworten
Da Du lediglich die Schuld an die Gläubigerin von 14, 45€ beglichen hast, diese Gläubigerin aber bereits ein Inkassobüro beauftragt hatte, bist Du auch deren Arbeit schuldig. Auch dem bist Du nicht rechtzeitig nachgekommen, so wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet, den Du nun auch etwas schuldig bist. Lässt Du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, dürfte es sehr teuer werden. Und das wegen 14,45€?
bist Du auch deren Arbeit schuldig
Nö. H&M ist ein großer Konzern. Der braucht definitiv keine Hilfe um Mahnbriefe zu verschicken. Inkassogebühren verstoßen nach Meinung vieler Gerichte gegen die Schadensminderungspflicht.
Wenn das Inkasso Geld will, soll es bei H&M die Hand aufhalten. Wird es aber nicht tun, da H&M versprochen bekommt, dass es vom Inkasso nie eine Rechnung gestellt bekommt. Bedeutet aber auch: Wenn das Inkasso nie eine Rechnung stellt, gibt es nie einen Schaden, der bezahlt werden muss.
Auch dem bist Du nicht rechtzeitig nachgekommen, so wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet, den Du nun auch etwas schuldig bist.
Auch das ist falsch. Kostendopplung von Inkassogebühren und Anwaltsgebühren ist per se in gleicher Angelegenheit verboten. Da die Hauptforderung bereits bezahlt war, war das Einschalten des Anwalts vollkommener Blödsinn bzw. pure Kostentreiberei.
Lässt Du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, dürfte es sehr teuer werden
Wieso? Bei einem Gerichtsverfahren müsste A) die eigentlich verbotene Kostendopplung begründet werden, B) der Vertrag zwischen H&M und Inkasso vorgelegt werden und C) nachgewiesen werden, warum das Einschalten des Inkassos zwingend notwendig war.
Alles drei wird nicht passieren und damit wird H&M diese Klage verlieren.
1) Inkassogebühren plus Anwaltsgebühren gibt es schon mal gar nicht. Unnötige Kostendopplung, Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.
2) Sofern die Forderung angeblich an infoscore abgetreten wurde, hat infoscore exakt Null Inkassokosten zu fordern. Forderung in eigener Sache.
3) Die 32 Euro Gerichtskosten darf der Anwalt eigentlich nur fordern, wenn er tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Dich beantragt hat. Gelber Brief vom Amtsgericht, davon müsstest Du wissen, der wird mit Postzustellungsurkunde zugestellt. Dann wären aber die 32 Euro Gerichtskosten bereits im Mahnbescheid enthalten, und es wäre unsinnig, dass der Anwalt hierfür eine Extra-Aufstellung vorlegt.
Sofern kein Mahnbescheid beantragt wurde (d.h. ein gelber Brief vom Gericht ist nicht zugestellt worden), hat der Anwalt keinen Grund, irgendwelche Gerichtsgebühren einzufordern. In diesem Fall sollte man sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über die unseriöse Gebührentreiberei beschweren.
Man kann dem anwaltlichen Mahnvokaten antworten, dass man die Forderung weiterhin vollumfänglich bestreitet, da die Hauptforderung bereits beglichen ist und Inkassokosten aufgrund des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht sowie aufgrund fehlender Rechtsgrundlage bei Forderungsabtretung und bei fehlender Vorlage einer Dokumentation zur Forderungsabtretung nicht anerkannt werden.
Wenn er es mit dem Mahnbescheid probiert: innerhalb 14 Tagen Widerspruch ans Gericht schicken.
Meiner Meinung nach schädigen die Unternehmen, die solche Inkassobüros beauftragen, im Wesentlichen sich selbst. Denn sie verprellen ihre Kunden, und die negative Berichterstattung im Internet über solche Dinge verschreckt potenzielle Neukunden.
Diese Art der Auslagerung des Inkassos an Firmen wie infoscore lohnt betriebswirtschaftlich, wenn man eine korrekte Rechnung aufmacht, nicht. Es dürfte mehr schaden als nutzen.
Aber weiter so, die wollen ja alle nicht hören.
So ist das halt in Deutschland mit dieser schwachsinnigen Mentalität, dass man als Unternehmer meint, man müsse eine Strafexpedition gegen Kunden einleiten, die mal eine Rechnung vergessen haben. Mit solchen albernen Strafexpeditionen verprellt man diese Kunden und gewinnt auch keine Neukunden. Die einzigen, die an dem Unsinn verdienen, sind die Inkassobüros.
Hi,
Ist der Text genau wörtlich wiedergegeben?
Lustigerweise fallen schonmal die unterschiedlichen inkassogebühren auf.
Zuerst sinds 44,...€, dann 30€, was sind das für 82,51€? welche Gerichtskosten macht der geltend? ist das n richtiger Mahnbescheid der mit nem gelben Umschlag von nem Gericht kam?
„An die Firma infoscore…. abgetretene Forderung der Firma H&M… …. wir zeigen an, die Firma infoscore Finance GmbH anwaltlich zu vertreten. Unsere Beauftragung erfolgte, nachdem Sie trotz der in dieser Sache erfolgten Mahnungen die Forderung unserer Mandantin nicht ausgeglichen haben. Wir fordern Sie hiermit auf, den Gesamtbetrag bis … zu überweisen. Gesamtbetrag 82,51€.
Das ist meiner Meinung nach schon dreist,
wenn die Forderung doch, wie es im text heißt "abgetreten" wurde, gelten die Regeln einews Fordeungsüberganges. Z.B § 410 BGB.
Wenn also die Forderung wirklich an Infoscore abgetreten wurde, dass wäre Infoscore der neue Gläubiger.
Offenbar scheint das so zu sein, weil es ja im text heißt:
wir zeigen an, die Firma infoscore Finance GmbH anwaltlich zu vertreten.
Du hast jedoch die Forderuntg des Ursprünglichen Gläubigers H&M, die 14,45 nachweisbar beglichen.
ICH würde mir da n Spässken von machen.
Da es sich offenbar um ne Abtretung handelt, treibt Infoscore seine eigene Forderung ein.
Egal, was man sonst von Inkassogebühren hält, bei ner Abtretung gibts es definitiv KEINE Inkassokosten.
Ich würde erstmal lustig von dem Anwalt die notwendige Abtretungsurkunde usw einfordern.
Das Ding heißt Urkunde, weil der das im Original, mindestens aber notariell beglaubigt vorzulegen hat.
Zuerst ärgert man den Anwalt mit Arbeit.
Wenn er will kann er ja Klagen. Bei ner Abtretung kriegt der von KEINEM Gericht Inkassokosten zugesprochen.
Du kannst dem mit hinweis auf die rechtslage bei Abtretungen mitteilen, dass er sich der Lächerlichkeit preisgibt.
Wenn das, was du bekoen hast, n Mahnbescheid war, dann einfach widersprechen.
Da is n Formular bei. - 1 Kreuz machen bei Forderung insgesamt widersprechen und unterschreiben.
Wie gesagt, die Forderung von H&M über die 14,45€ haste ja bezahlt.
Hatte vergessen 14,45 Euro an H&M zu überweisen. Anschließend bekam ich Post von der Infoscore Forderungsmanagement GmbH.
An deiner Stelle würde ich auch den Zugang des ersten Inkassoschreibens bestreiten. DIE müssen den Zugang beweisen. - Google mal nach Zugangsnachweis. - das machste aber erst in nem Prozess.
Lass dich doch verklagen. Dann stellst du dich dumm.
Wie Inkasso?
Ich habe die 14,45€ an H&M bezahlt, hier is der Kontoauszug.
Irgendwann später kam so n Inkassokram, auf den ich mit Zurückweisung reagiert habe.- es war ja bezahlt.
Danach stellt man über das Gericht einfach mal die Frage, wie das denn eigentlich ist, bei so ner Abtretung.
Dem Anwalt kannste jetzt Schreiben, dass du im vorangegangenen schreiben die Forderung bereits zurückgewiesen hast.
Er soll aber ersteinmal die nach § 410 BGB notwendige Abtretungsurkunde im Original vorlegen.
Als Schlussformel rate ich in diesem Fall zu:
Mit schwäbischem Gruß
den kannste ja mal googlen ;-)
Bezahlen oder nicht?
Nein.
Aber warum du H&M ihre Verzugszinsen nicht ersetzt hast, ist mir schleierhaft. Wenn du in Zahlungsverzug warst, hast du diese zu ersetzen.
Warum nicht bezahlen
- Inkassovergütung ist zu hoch
- Einschaltung war nicht zweckdienlich. Bausteinbriefe kann H&M selber schreiben, daher Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB).
- Masseninkasso basiert auf Flatrate oder Erfolgsbasis. Es entsteht kein Schaden. In Deutschland kann Schadenersatz nur für tatsächlich entstandenen Schaden gefordert werden.
- Rechtsanwälte können nicht für die gleiche Tätigkeit, die das Inkassobüro durchgeführt hat eine Vergütung verlangen. Diese verbotene Kostendoppelung ist höchstrichterlich bestätigt.
Da steht etwas von 32,- € Gerichtskosten. Ist demnach also ein gerichtlicher Mahnbescheid bei dir eingetroffen?
Wenn du nicht bezahlst kommen weitere Kosten auf dich zu und die werden nicht locker lassen. Also zahle was sie fordern.
Es gibt keinen Grund, Inkassobüros und Mahnanwälten Geld in den Rachen zu werfen, was ihnen ersichtlich nicht zusteht. Unnötige Kostendopplung, Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, nicht dokumentierte Forderungsabtretung, Ignorieren der Bezahlung der Hauptforderung (diese taucht plötzlich wieder auf, obwohl bezahlt...), Inkassogebühren trotz Forderungsabtretung. Gibt es nicht!
Warum soll man etwas bezahlen, was sinnlos ist, was gegen die Schadensminderungspflicht verstößt? Wenn sie Geld wollen, dann sollen sie zu H&M.