Indexmietvertrag - altes Basisjahr?
Guten Tag,
ich habe eine Wohnungszusage bekommen und studiere gerade den Mietvertrag. Die Entwicklung der Miethöhe wird nach dem Vebraucherpreisindex bestimmt. Als Basisjahr gilt 2010.
Heute haben wir ja 2018 und wir haben einen VPI von 112,4. Im Jahr 2010 betrug dieser 99,0.
Ich gehe mal davon aus dass es nach 1-2 Jahren Mietdauer zu einer Mieterhöhung kommt. Bedeutet das für mich dass ich einen Preisanstieg seit dem Jahr 2010 zu erwarten habe?? Also ca. 15-20%? Schätze mal Ende 2019 wird der Verbraucherpreis Index um weitere 3-5 Punkte steigen.
Das wäre nämlich sehr viel für meine Verhältnisse und ich weiß nicht ob ich mir das dann noch leisten kann.
1 Antwort
Keine Sorge. Die Indexmieterhöhung ist gesetzlich geregelt. Man kann die jetzige Miete also nicht einfach mal mit Index 99 aus 2010 ansetzen, sondern jetzt ist 112,4 und nächstes Jahr vielleicht 113,5 oder so.
Wir haben auch ein paar Indexmietverträge mit unseren Mietern geschlossen und dadurch erhöht sich die Miete jedes Jahr minimal, während das Einkommen der Mieter seit Jahren deutlich höher steigt.
Du kannst selbst verfolgen, wie sich der Index in den letzten Jahren ab 2010 bis jetzt immer gesteigert hat. Viel hat sich nun wirklich nicht getan. Im Durchschnitt 1,5 %. Das machte bei den genannten Mietverträgen jeweils nur zwischen ca. 1 und max. 10 € aus. Für uns als Vermieter einerseits sehr unbefriedigend, aber andererseits die Sicherheit, dass man nicht jedesmal um die Akzeptanz einer Erhöhung betteln oder gar kämpfen muss. Und unsere Mieter sind auch glücklich darüber.
Übrigens, die Frage, was ist, wenn plötzlich der Index viel stärker steigt, weil wir vielleicht eine Hyperinflation bekommen, konnten wir noch jedesmal damit ausräumen, dass wir in diesem Fall auch mal über eine Vertragsänderung sprechen können. In einem guten Mietverhältnis sollte das auch kein Problem sein, denn was kommt nach, wenn ich einen guten Mieter verliere?