Ist die Mietversteigerung einer Wohnung, d.h. die Festlegung der Miete im Bieterverfahren, rechtlich zulässig?

3 Antworten

Gegen das Verfahren hätte der Gesetzgeber nichts einzuwenden, der Ablauf ist wohl etwas anders, denn der Vermieter darf die gesetzliche Grenze nicht überschreiten. Die Bieterschritte sind vor der Versteigerung festzulegen. Eigentlich wissen daher die Bieter vorher, mit welchem Mietpreis am Ende zu rechnen ist. und schon wird das ganze Verfahren in Frage zu stellen sein.

Es ist zwar rechtlich keine Versteigerung, sondern schlichtweg die mehrfache Abgabe von Angeboten durch verschiedene Bieter, aber ja, kann man machen. Siehe eBay.

Ich bezweifle daß der Vermieter mit dem Mieter zufrieden sein wird der am meisten bietet.

Die persönliche Komponente ist nämlich manchmal mehr Wert als 20 € mehr Miete.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ANazarov 
Beitragsersteller
 19.08.2020, 21:48

Ich habe gefragt ob es RECHTLICH möglich ist!!! Ob und inwiefern es SINNVOLL ist, ist eine andere Frage.

albatroz1102  19.08.2020, 21:50
@ANazarov

Ich denke schon, daß da nichts dagegen spricht. Die Versteigerung ist ja nicht offiziell sondern nur auf seinem Spikzettel und Notizen ersichtlich. Keiner weiß wieviel der andere bietet.