In wiefern können Nachmieter nachträglich an abgesprochenen Preisen verhandeln?
Ich bin zum 1.3. gemeinsam mit meiner MB aus meiner Wohnung ausgezogen. Wir haben uns Nachmieter organisiert und einen großen Teil Möbel für einen Abschlag dagelassen, dem die NM auch kaufvertraglich zugestimmt haben. Außerdem war in der Absprache (nicht im Vertrag, ist aber auf Whatsapp dokumentiert), dass ich das Kellerabteil noch einen Monat nutzen darf, um meine Möbel unterzustellen, die ich noch nicht abholen kann. Weil die NM nicht alle Möbel von uns behalten wollten, und wir Sperrmüll angemeldet hatten, haben wir für sie einige Möbel auch rausgeräumt, die zur Debatte standen. Jetzt erhalte ich die Nachricht, dass wir ja nicht unser gesamtes Inventar entfernt hätten (was wir wohlgemerkt abgesprochen hatten, dass wir das dort lassen, was sie auch mit "Ist kein Problem" beantworteten) und dass sie 100€ vom Abschlag abziehen würden. Da habe ich damit reagiert, dass alles abgesprochen war und der Abschlag nichts mit dem Übergabezustand der Wohnung zu tun hätte und bot an, die Sachen noch abzuholen. Langer Rede kurzer Sinn: Das ganze ist eskalliert, sie sahen nicht ein, dem Abschlag nicht zu veringern und fordern jetzt von mir das Kellerabteil bis nächsten Mittwoch zu räumen, was ich niemals schaffe, weil eine schwierige Klausur bevorsteht. Würde ich der Forderung nicht nachkommen, würden sie den Abschlag täglich veringern. Ich sehe mich eigentlich im Recht, bin aber im Moment eher am kürzeren Hebel. Endlich die Frage: Dürfen die das einfach so, oder kann ich darauf vertrauen, das Recht auf meiner Seite zu haben?
2 Antworten
Der Kauf der Möbel und die Nutzung des Kellerabteils für die Tage sind zwei getrennt zu betrachtende Dinge. Das kann man nicht vermischen.
Sie können dich vielleicht zwingen, das Kellerabteil auszuräumen, falls es nicht so eindeutig vereinbart ist mit der Nutzung. Aber das ist kein Grund, die Ablöse zu senken.
Warum hast du dir das Geld für die Möbel nicht sofort geben lassen? Es kommt immer wieder vor, dass Leute in Nachhinein versuchen, den Preis noch zu drücken. Das ist keine Seltenheit.
Das kann ich mir vorstellen, dass das jetzt für dich eine unglückliche Situation ist. Es kommt im Streitfall jetzt darauf an, ob du das Vereinbarte in irgend einer Form nachweisen oder belegen kannst. Das konnte ich aus deinen Informationen nicht beurteilen. Wenn du ausrechende Nachweise oder Zeugenaussagen hast, kann könntest du die Sache schlimmstenfalls auch gerichtlich klären lassen.
Für den Moment solltest du nochmal mit denen reden und sie an ihre Versprechnungen erinnern und dass alles genau abgesprochen war und sage ihnen, dass es jetzt keinen Grund gibt, davon abzuweichen. Sei selbstbewußt dabei, dann merken sie, dass es bei dir nichts bringt, Spielchen zu spielen. Oftmals wirkt im Leben ein sicheres Auftreten Wunder, hingegen Schwäche zeigen wird von manchen Menschen zu gern ausgenutzt.
Ich kann dir für die Zukunft nur den Rat geben, immer alles schriftlich zu fixieren, selbst unter Freunden. Es passiert leider zu leicht, dass man sich in jemandem täuscht.
absprache ist absprache, wenn man die beweisen kann, ist alles gut
Das Kellerabteil war eine der Bedingungen, um sie als Nachmieter überhaupt in Frage kommen zu lassen. Wir hatten ungefähr 15 andere Bewerber und haben das für uns als Auswahlkriterium festgelegt. Wir haben das mehrfach schriftlich kommuniziert und es kam auch zum gemeinsamen Einverständnis.
Ich habe mich aber leider von deren Versprechungen einlullen lassen. Ich bin selbst erst 20 und ziehe das erste Mal selbstständig aus. Die beiden Nachmieter sind beide jünger. Ich habe so ein Verhalten von so jungen Leuten (und wir sind auch noch alle Studenten) nicht erwartet, zumal die beiden super nett und ehrlich waren. Eben bis zu dem Zeitpunkt wo sie ihre Schäfchen im Trockenen hatten. So kann man sich in Menschen täuschen.