In wie weit rechtfertigt das eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Mietverhältnisses?
Fall 1 : Mietrecht unbefristetes Mietverhältnisses
4er WG. die 3 Mitbewohner unterschrieben bei einer Beschwerde dass sie mit dem vierten Mitbewohner nicht wohnen können.
Gründe sind zahlreich. Zb Lärmbelästigung bzw Hygiene bzw Mobber bzw paranoid.
Ist das ausreichend um diesen Mieter zu kündigen? Bei Gerichtsverhandlungen vorm Amtsgericht
Fall 2 : Penny-Filiale hat in der Frühschicht 6 Mitarbeiter. Die haben natürlich Kündigungsschutz weil Penny tausende Arbeiter hat.
die 5 Mitarbeiter bestätigen als Zeuge dass der 6 Mitarbeiter mit den Kunden unfreundlich bzw arschloech ist.
Ist das ausreichend um ihn zu kündigen? Bei Gerichtsverhandlungen vorm Arbeitsgericht.
2 Antworten
Fall 1: es kommt ganz auf den Mietvertrag an. Wenn der vierte Mieter mit im Mietvertrag steht kann er nicht so ohne weiteres aus dem Vertrag gekündigt werden.
Fall 2: Es kommt nicht darauf an wie viele Leute in einer Penny Filiale arbeiten sondern wie viele Leute in dem Unternehmen arbeiten welchen die Penny Filiale betreiben. Wenn das ein Franchise Unternehmen ist könnte die Anzahl von Mitarbeitern evtl. nicht reichen.
Außerdem sehe ich da nicht unbedingt einen Kündigungsgrund. Ein guter Anwalt wird da sicherlich gute Chancen haben.
Bei deiner ersten Frage kommt es erst einmal darauf an, wer hier ueberhaupt wem kuendigen will und wie sich die mietvertraglichen Verhaeltnisse gestalten. Wer ist Vermieter des 4. Mieters, den die anderen WG Bewohner raus haben wollen? Ist dieser Untermieter eines oder mehrerer Hauptmieter oder ist er selbst ebenfalls Hauptmieter? Wurde die Wohnung ueberhaupt als ganze Wohnung vermietet oder hat jeder der WG Bewohner einen eigenen Mietvertrag nur ueber die von ihm genutzten Raeume?
Zu deiner arbeitsrechtlichen Frage kann man sagen, dass ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers natuerlich auch mit Zeugenaussagen seiner Kollegen bewiesen werden kann. Im beschriebenen Fall muesste aber wohl erst einmal eine Abmahnung erfolgt und das abgemahnte Verhalten dann wiederholt worden sein.
???
Grundsatzurteil zu Mobbing – LAG Thüringen, 5 Sa 102/2000
Das sogenannte Mobbing kann auch ohne Abmahnung und unabhängig davon, ob es in diesem Zusammenhang zu einer Störung des Betriebsfriedens gekommen ist, die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn dadurch das allgemeinePersönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheitdes Mobbingopfersin schwerwiegender Weise verletzt werden. Je intensiver das Mobbing erfolgt, um so schwerwiegender und nachhaltiger wird die Vertrauensgrundlage für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gestört. Muß der Mobbingtäter erkennen, daß das Mobbingzu einer Erkrankung des Opfersgeführt hat und setzt dieser ungeachtet dessen das Mobbing fort, dann kann für eine auch nur vorübergehende Weiterbeschäftigung des Täters regelmäßig kein Raum mehr bestehen.
Quelle : https://www.anderfuhr-buschmann.de/grundsatzurteil-zu-mobbing-lag-thueringen-5-sa-102-2000/
Wie kommst du denn hier ueberhaupt auf Mobbing? Dazu gibt die Frage doch ueberhaupt nichts her.
Nicht grundsaetzlich. Auch bei Mobbing kann eine Abmahnung erforderlich sein. Es kommt immer auf den Einzelfall an und auf die Schwere der Schaedigung.
Aber was hat das jetzt ueberhaupt mit deiner urspruenglichen Frage zu tun?
Kannst du auch bitte mal auf meine Nachfragen bezueglich der mietvertraglichen Verhaeltnisse eingehen? Oder bist du an einer Beantwortung deiner Fragen eigentlich gar nicht interessiert?
Wie downla bereits einem anderen Zeitgenossen antwortete, so könnte man ihr auch pauschal raten...:
Bei Mobbing braucht man keine Abmahnung. Das wissen die wenigsten.