In Probezeit gekündigt was ist mit dem restlichen Gehalt?
Hi Leute und zwar würde ich gestern aus heiterem Himmel während der Probezeit gekündigt. Ich war seit dem 1.10.16 dort beschäftigt und gestern wurde mir die Kündigung gegeben. Laut Vertrag und auch Kündigungsschreiben habe ich eine Frist von 2 Wochen. Diese möchte ich aber auf keinen Fall dort verbringen da ich psychisch ziemlich am Ende bin. Die Frist endet am 30.11.16 und meine Frage ist bin was ist mit meinem Gehalt? Die Ärztin murmelte heute irgendwas von Krankengeld was ich bekommen würde aber da es sich nur noch um Tage handelt, meinte sie das ich das wohl nicht mehr bekommen werde. Ich bin jetzt bis zum 30.11 krank gemeldet und ich bin wirklich am Ende... muss ich jetzt noch um mein Rest Gehalt vom fürchten? Anhang zum Absatz Kündigung habe ich als Foto dazu hochgeladen.
7 Antworten
Da du bereits länger als 4 Wochen dort gearbeitet hast, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Du musst die Krankmeldung umgehend dort einreichen.
Habe ich heute morgen gemacht. Vielen Dank für die Antwort
Also. Das Gehalt für Oktober müsstest Du ja bekommen haben. Das Gehalt für November bekommst du auch voll überwiesen. Du bist ja erst zum 30.11.16 gekündigt. Auch wenn Du krankgeschrieben bist muss der Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen. Anders wäre es wenn du im ersten Monat krank geworden wärst. Dann wäre für die Kranktage Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt worden. Du solltest dich aber schnell arbeitslos ab 1.12.16 melden.
Danke Danke , ja habe mich schon gemeldet und hab am 25.11 einen Termin
Du hast ein Anrecht auf Lohnfortzahlung da du länger als 4 Wochen dort beschäftigt warst. Du musst also ganz normal dein Gehalt bis 30.11.2016 erhalten.
Der Arbeitgeber ist in der ficht die den Neueinstieg in ein neues Arbeitsverhältnis so leicht wie möglich zu gestalten das heißt wenn du zb zu ihm hingehst und sagst das du eine probearbeit gefunden hast muss er dich dort arbeiten lassen und dir bis kündigungseintritt dein Gehalt weiter zahlen du musst natürlich auch eine haben und nachweisen und für dein neuen Arbeitgeber ist es gut weil er für 2 Wochen eine kostenlose Arbeitskraft hat und in der zeit kannst du dich beweisen also schnell wieder auf den Arbeitsmarkt
Hast Du schon einmal etwas von der wunderbaren Erfindung "Interpunktion/Zeichensetzung" gehört, damit man einen Text auch vernünftig lesen kann?!?!
Du bekommst eine anteilige Vergütung.
Also ich war während der ganzen Zeit nicht einmal krank gemeldet bis heute. Habe die AU auch direkt in den Kasten geworfen bei dem Betrieb.
Eine Frist, der sie nicht nachkommen will, wie du vielleicht gelesen hast.
Sie hat aber eine AU bekommen bis zum 30.11.
Also bekomme ich das Geld von 17.11-30.11 nachträglich oder gar nicht?
Anteilig heißt für die Zeit, die du noch in Beschäftigung warst.
Man rechnet deine gesammelten Stunden für den Monat * deinen Arbeitslohn.
Das heißt?
falsch, da Kündigungsfrist 2 Wochen beträgt.