Vor 12 Wochen geblitzt worden, immer noch keinen Brief erhalten...
Hi.
Ich wurde vor über 12 Wochen in einem Mietwagen von Europcar geblitzt den ich selbst angemietet habe (auf meinen Namen, meine Adresse). Ich bin noch in der Probezeit. Ich denke ich war circa 15-21 km/h zu schnell, kann ich nicht genau sagen den der Sonnenaufgang war trotz Sonnenbrille zu heftig um auf den Tacho zu sehen. 100 % sicher bin ich mir nicht ob ich wirklich geblitzt wurde, aber bin mir sehr sicher den der stationäre Blitzer soll recht bekannt sein. Der Tempomat war auf max. 81 eingestellt. Die Straße war 3-spurig.
Bis heute kam noch kein Brief / Anhörungsbogen, weder vom Autovermieter noch von irgendeiner Behörde. Die Rechnung für die Anmietung kam aber natürlich an.
Ich habe gehört das solche Vergehen in ganz Deutschland bereits nach drei Monaten verjähren, stimmt dies? Das 12 Wochen nur 84 Tage sind weiß ich, aber so richtig viel fehlt ja da nicht mehr.
Glaubt ihr da kommt noch was? Falls ja, wann?
Habe eine Meldesperre, aber ich gehe mal davon aus das dies nichts macht den Behörden haben ja trotzdem vollen Zugriff und die Information wer den Wagen wann gefahren hat kommt ja vom Autovermieter.
9 Antworten
Das Problem ist dabei. Dass der Anhörungsbogen an den Verleiher (Halter und Eigentümer des Wagens) geht, die dann da deine Daten entsprechend drauf setzen. Und mit diesem Anhörungsbogen beginnen dann wieder 3 Monate, die man zur Zustellung des Strafzettels hat.
Und dann wird der direkt zu Dir gehen. Und dann wirst Du wissen, was auf Dich zukommen wird. Wenn sich in den kommenden 3 Monaten dann die Behörde nicht bei Dir meldet, wirst Du wohl nicht geblitzt worden sein.
Es ist auch so, dass es dann von der Höhe der Überschreitung abhängt, was auf Dich zukommen wird.
Und mit diesem Anhörungsbogen beginnen dann wieder 3 Monate, die man zur Zustellung des Strafzettels hat.
Das ist nicht richtig. Zwar ist die Anordnung der ersten Vernehmung gemäß § 33 Abs. 1 OWiG eine verjährungsunterbrechende Maßnahme, allerdings wirkt die Unterbrechung nur gegenüber demjenigen, gegen den die Maßnahme gerichtet ist (§ 33 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Die Anhörung der Verleihfirma unterbricht also nicht die Verfolgungsverjährung des Fragestellers.
Welches Auto das ist, spielt aber keine Rolle. Wenn überhaupt, kommt der Strafbefehl nach und nach.
Es wäre, wenn Du z.B. gerade bremsen oder beschleunigen würdest, keine Messung ausgelöst worden. Die arbeiten i.d.R. mit zusätzlichen Induktionsschleifen in der Fahrbahn, die die Zeiten messen.
Das sind meistens drei Drähte, die quer zur Fahrbahn laufen. Und wenn Du z.B. bremst, fährst Du über Draht 1 und 2 in der Zeit X, aber von 2 bis 3 dauert es dann länger. Und da sind dann geringe Toleranzen erlaubt. Werden diese Zeitdifferenzen zu groß, wird die Messung verweigert.
Hallo Leila
§ 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
auf gut Deutsch:
sollte schon ein Anhörungsbogen zur Verleihfirma geschickt worden sein ist die Verjährung unterbrochen.
und diesen Strohhalm muss ich dir leider ziehen:
Ich glaube die haben mir wegen meines jungen Alters (18) ein ziemlich abgefahrenes Auto gegeben,
Okay, danke für diese fundierte Antwort. Das ich zu der Behörde dann einfach sage Auto war purer Schrott hatte ich auch nicht vor, war aber auffällig wie abgefahren das Auto schon war. Bin schon auf eine Probezeitverlängerung eingestellt würde diesen Nachschulungskurs jetzt aber gerne in den nächsten 2 Monaten machen da dann mind. 1 Jahr nicht in DE bin.
sollte wirklich das Aufbauseminar angeordnet werden dauert das noch mind. 4 Monate .
ohne der Anordnung kannst du vorzeitig kein Aufbauseminar machen!!!!
jetzt warte erst einmal ab, evtl wurdest du ja gar nicht gemessen, oder du warst unter 21 km/h
Oh ach wenn man unter 21 km/h war ist alles ok? Dann muss ich ja kein Aufbauseminar machen, den es waren 60 erlaubt und der Tempomat war auf max. 81 eingestellt. Danke auch für diese für mich wichtige Information!
Die Anhörung der Verleihfirma unterbricht nicht die Verjährung des Betroffenen (siehe meinen Kommentar zur Antwort von crazyrat).
dann habe ich mich getäuscht, man(n) lernt nie aus
... aber immer dazu ... :-)
Drei Monate Verjaehrungsfrist bedeutet, innerhalb dieser drei Monate musst du als Fahrer bekannt und eine Massnahme gegen dich selbst angeordnet sein. Das bedeutet nicht, dass ein Bescheid gegen dich in diesen drei Monaten auch schon verschickt oder gar angekommen sein muss. Es muss aber in der Akte vermerkt sein, dass die Anordnung dazu vor Ablauf der 3 Monate erfolgt ist.
Fuer das Verschicken des Bescheides gesteht man der Behoerde zwei Wochen sog. Postlaufzeit zu. Du siehst, es kommt erst einmal nicht auf die Ankunft des Bescheides innerhalb der drei Monate an. Dauert das Danach aber laenger, hat z.B. die Post einen Streik.., dann kann man dir das nicht anlasten. Ab einem bestimmten Zeitpunkt zaehlt dann tatsaechlich das Datum, zu dem der Brief ankommt. Und das sind die Zwei Wochen. Mit anderen Worten, wenn bei dir nach 3 Monaten und 2 Wochen noch nichts angekommen ist, dann kannst du von Verjaehrung ausgehen.
Es gibt Dinge, welche die Verjaehrung unterbrechen. Wurde ein Anhoerungsbogen an dich als Beschuldigter verschickt, dann beginnt die rist neu, denn das war ja die erste Massnahme gegen dich selbst. Oder aber ... man hat dich als Fahrer ermittelt, kann aber dich oder deine Adresse nicht finden. Dann wird eine Aufenthaltsermittlung angeordnet. Waehrend dieseer Zeit ruht die Verjaehrung ebenfalls. Aber wenn du normal gemeldet bist, nach 3 Mon + 2 Wochen nichts da ist, dann kannst du dich i.d.R. beruhigt zuruecklegen.
Wenn du mir bitte noch deine Adresse mir geben koenntest, dann schick ich dir die Rechnung!:D
Haha nee mach dir da mal keine Sorgen, sowas sollte schneller kommen, hast du wahrscheinlich glueck gehabt. Zum Teil blitzen sie auch wirklich, sind aber noch in der Testphase und somit nicht scharf, sprich die schicken dann einem keine Busse obwohl man geblitzt wurde...
Warum sollte man Busse bekommen? - Wenn dann eine Buße.
Aber es ist leider noch nicht vorbei. Lies bitte mal meine Antwort durch.
ß=ss ?! :D Inhaltlich aber was der rest betriffst magst du Recht haben...
Das war auch eher ironisch gemeint, mit dem ersten Satz. Aber die Rechtschreibung ist doch schon etwas wichtiges. Sonst wirst Du sowas immer erleben.
Aber wenn es so wäre, würde ich auch mal rasen, und dann die Busse als Cafe an den Stall stellen ;-)
Warum sollte man Busse bekommen?
Vielleicht ist 1a2s3d4f ja Schweizer ...?
In der Schweiz kennt man das "ß" nämlich nicht. Dort bekommt man daher tatsächlich Busse (allerdings nicht die mit Motor und Rädern) ... :-)
Hehe Volltreffer:D
Buße - Busse ...
Wenn ich tagsueber schreibe, dann habe ich eine amerikanische Tastatur vor mir. Ich weiss zwar, wie man die umstellt, ich kenne auch die ASCII Codes der Umlaute usw, aber auf der amer. Tastatur schreibe ich durchgehend ohne diese deutschen Zeichen sondern immer in der Umschreibung. Je nachdem, ob ich abends zuhause oder tagsueber im Buero schreibe, findet man bei mir Buße oder eben auch Busse.
Also ich glaube nach 12 Wochen kommt da nichts mehr. In der Regel hat man nach ca. 4 Wochen Post.
In der Regel hat man nach ca. 4 Wochen Post.
evtl hat ja die Verleihfirma schon was bekommen
Danke für alle Antworten schon einmal! ;-)
Ich habe ein Detail vergessen: Ich glaube die haben mir wegen meines jungen Alters (18) ein ziemlich abgefahrenes Auto gegeben, dass ist zwar eine heftige These wie ich selbst zugeben muss aber für einen Automatikwagen hat der nur sehr schwer beschleunigt und man musste das Gaspedal ordentlich durchtreten. Aber ich gehe mal davon aus das deren Wagen regelmäßig gewartet werden und der Tacho richtig lief.