Zimmer untervermieten nur mit Zustimmung, Vermieter reagiert nicht

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Kann ich das Einverständnis des Vermieters nun voraussetzen,

nicht unbedingt, auch die Rechtssprechung ist hier gespalten.

http://www.steinhauer-makler.de/index.php?option=com_content&view=article&id=65:untervermietung&catid=34:rechtstipps&Itemid=53

Wenn du den Vermieter informiert hast, dass Du untervermietest und einen guten Grund genannt hast..... etwa wirschaftliche Gründe, weil das JC die Wohnungskosten nicht voll anerkennen würde ,, das wäre so ein Beispiel für einen guten Grund..... gibt noch andere..... weil Du sonst die Miete nicht aufbringen könntest und auch nicht umziehen willst...... Die Freundin die Lebensgefährtin ist und... und.... oder Dann genügt die MItteilung an den Vermieter. Ich würde jedoch ggf. durch persönliche Vorsprache, oder Fax oder Sende- und Lesebestätigung absichern, dass der Vermieter tatsächlich Kenntnis von der Untervermietung hat. Du kannst Dich auch an einen Mieterverein wenden. Auch wenn Du da ggf. eine geringe Gebühr zahlen mußt, so können die MItarbeider dort genau mit Dir besprechen, wie Du vorgehen mußt, damit die Untervermietung auch abgesichert ist.

Flamingo0610 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 00:21

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Mein Grund für die Untervermietung ist einfach, dass ich nicht weiter alleine wohnen möchte. Ein sozialer Grund sozusagen, ich gehe davon aus, das ist auch ein guter Grund?!

Gerhart  07.01.2014, 06:43
@Flamingo0610

Ein finanzieller Grund ist besser, zusammen noch besser. Sende Briefe beweissicher als Einwurfeinschreiben. Damit kommt der Brief in den "Machtbereich" des Empfängers. Du kannst via Internet die Zustellung prüfen.

Ich fühle mich nicht wohl mit dieser Situation.

Zurecht. Denn du hast bereits Fakten einer Untervermietung geschaffen, ohne die Zustimmung, nicht bloße Kenntnis des Vermieters darüber, einzuholen :-O

Das wäre Grund einer fristlosen Kündigung, denn das Schweigen ist gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 BGB keine Zustimmung, zumal, obwohl hier die Textform ausreichend wäre, es sehr umstritten ist, ob eine E-Mail als authentisch oder gar zugangssicher gilt :-(

Mein Rat:

1.Informiere den Vermieter (und nur ihn) nachweislich zugangsicher per Einwurfeinschreiben über die geplante Untervermietung (Vertrag ab 01.02.2014 mit Namen) und fordere ihn darin unter Fristsetzung von 14 Tagen ausdrücklich auf, den Vertrag als zur Kenntnis genommen gegenzuzeichnen oder Untervermietung schrfitlich zu bestätigen. Kündige an, nach erfolglosem Fristverlauf eine einstweilige Verfügung zur Zustimmung zu erwirken und behalte dir ggf. Schadensersatzforderungen (Monatsmiete) vor.

  1. Schärfe deiner Freundin ein, dass sie derzeit als Besucherin bei dir wohnt.

G imager761

genügt als Beleg ein Ausdruck der E-Mail?

Aus meiner Sicht nicht. Ein Einwurfeinschreiben wäre besser gewesen.

Das der Vermieter nicht antwortet bedeutet nicht die stillschweigende Zustimmung.

Evtl. ist die Mail ja im Spamordner gelandet oder wurde aus versehen gelöscht. Was bedeuten würde das ihm kein diesbezüglich Schriftstück zugegangen ist.

Die reine Information das Du seit dem 1.1. untervermietest ist auch nicht in Sinne des Erfinders (Gesetzes).

Du hättest vorher die Zustimmung einholen müssen.

Jetzt könnte Dir der VM wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte kündigen.

Die Zustimmung muss "vor" der Untervermietung eingeholt werden .... nicht einfach schon mal machen und dann fragen ...

und solange er nicht geantwortet hat, liegt keine Zustimmung vor!

Flamingo0610 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 20:12

Vielen Dank für die Antwort! Ich möchte jedoch klar stellen, dass von "einfach schon mal machen" nicht die Rede ist. Ich habe keine Probleme oder ähnliches mit meinem Vermieter, jedoch reagiert er seit Monaten einfach nicht (auch auf andere Anliegen). Das Telefon nimmt er nicht ab und im ehemaligen Büro sind nun andere Mieter, lediglich der Briefkasten hängt noch dort. Ich habe ernsthaft versucht mir VOR der Untervermietung die Zustimmung einzuholen.