Was ist ein Verlustvortrag (Einkommenssteuererklärung)?

4 Antworten

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Ertragssteuern fallen im Fall der Firma nur auf den Gewinn an. Wenn in einem Jahr Verluste gemacht worden sind, dann mus in diesem Jahr auch keine Steuer abgeführt werden (bsp. Körperschaftssteuer). Es ist allerdings auch so, dass der Verlust den man in einem Jahr eingefahren hat in die anderen Jahre "vortragbar" ist und somit auch da die Steuerlast senkt. So etwas gibt es freilich nur bei Gesellschaften und nicht bei Privatpersonen.

antola61  09.05.2010, 10:02

also soviel ich weiß, gibt es das auch für Privatpersonen...

Dochijun  13.05.2010, 21:11
@antola61

das kann für Privatpersonen so nicht gesehen werden. Da kann höchstens ein Abschreibungsbetrag auf mehrere Jahre verteilt werden. Gg

Vicki 
Beitragsersteller
 08.05.2010, 21:23

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Hallo Leute, was ist das für ein Quatsch das Privatpersonen keinen Verlustvortrag machen können. Natürlich kann auch eine Privatperson dies tun. Und zwar dann wenn er Werbungskosten hat und kein Einkommen. Das ist meist der Fall wenn ein AlG-Empfänger Bewerbungen schreibt und zu Bewerbungsvorstellungen fährt das trägt nämlich das Arbeitsamt nicht im vollen Umfang. Oder wenn man ein Studium (als Student hast du kein Einkommen) nach seiner Lehre beginnt diese Kosten sind meist WErbungskosten die einen Verlust beinhalten.

Vicki 
Beitragsersteller
 11.05.2010, 17:39

Das ist ja interessant! Ist es auch der Fall, wenn man nicht viel an Steuern eingezahlt hat, aber die Werbungskosten wesentlich höher sind?

mausespitz  12.05.2010, 09:54
@Vicki

Nein du kannst nur soviel vom Finanzamt wieder bekommen wie du eingezahlt hast. Der Verlust resultiert nur aus dem Einkommen minus den tatsächlich entstandenen Werbungskosten. Wenn diese Höher sind als das Einkommen dann gibt es einen Verlust den du im anderen Jahr oder das Jahr davor geltend machen kannst.

EnnoBecker  10.05.2010, 10:35

So ist es. DH.

Da kannst du einen "Geschäfts"-Verlust aus dem Vorjahr eintragen und in dem laufenden Jahr steuerlich geltend machen.

Ein Privatunternehmer z.B. kann dort seinen Verlust aus dem letzten Jahr mit in das neue Geschäftsjahr übernehmen.
Wenn Du ausschließlich Arbeitnehmer bist, kommt das für Dich nicht in Frage.

RautenMiro  18.05.2010, 16:35

Wenn ich so einen Käse lese, würde ich gerne den Button Daumen runter drücken... Wenn Du keine Ahnung hast einfach die Klappe halten