Darf Partner mir den Zutritt ins Haus ohne Vorwarnung verwehren?
Hallo, ich brauche dringend einen Rat.
Mein Lebensabschnittsgefährte und ich hatten auf den Grundstück seiner Eltern eine Scheune ausgebaut. Alles lief auf sein Name, nur die Möbel und weitere kleinere Utensilien kamen von mir. Nach Streitigkeiten verließ ich das ausgebaute Objekt vorübergehend, da mein Partner Abstand und Ruhe bräuchte. Es war nie die Rede von Trennung. Nach dem ich nun 2 Monate Einsicht zeigte und meine Notunterkunft bei Verwandte nicht weiter ausbeuten wollte, schlief ich eine Nacht wieder in diesem Haus; ich im Schlafzimmer; mein Partner im Wohnzimmer. Es gab weder einen Disput noch eine Aussprache und erst recht nicht eine Androhung, dass ich dieses Grundstück nicht mehr betreten darf. Heute, einen Tag nach der Übernachtung, wollte ich wieder in der Wohnung schlafen jedoch wurden mir der Zutritt verwehrt; Tore verschlossen; Schlösser ausgetauscht.
Ist es denn erlaubt, dass ich vor verschlossenen Türen in der Nacht stehe? Sowohl meine ganzen Dokumente als auch persönliche Dinge/Kleidung und Gegenstände wie Waschmaschine, Küche etc. (keine Rechnungsnachweise weder von mir noch von ihm) werden mir obwohl ich dort noch gemeldet bin, verwehrt.
Ich weiß auch nicht direkt, wer mir diesen Zutritt verwehrt ob es mein Partner ist oder meine Schwiegereltern, die das Grundstück gehören. - Spielt das denn vielleicht auch eine Rolle??
Soll ich jetzt die Polizei einschalten oder wie verhalte ich mich am besten? Ich wollte es eigentlich gar nicht so eskalieren lassen...
Ich bedanke mich für den einen oder anderen Rat!!!
4 Antworten
An einer gewissen Adresse angemeldet zu sein, erzeugt erstmal überhaupt keinerlei Rechte. Denn theoretisch kann sich erstmal jeder an einer x-beliebigen Adresse anmelden.
Was er machen muss, abgesehen von der Herausgabe deiner persönlichen Dinge, ist, dass er dir einen angemessenen Zeitraum einräumen muss, dir eine neue Bleibe zu suchen. Denn dich einfach auf die Straße setzen und somit ggf. eine Obdachlosigkeit deinerseits billigend in Kauf zu nehmen, das geht selbstverständlich nicht.
Da macht er es sich zu einfach einfach so rauswerfen kann e r dich nicht und wen du gemeldet bist mus er dich dort reinlassen und dir eine angemessen frist geben um eine Eigen Wohnung zu suchen da die ja nicht von heute auf morgen zur Verfügung steht. Notfals erzwing den Zugang mit einem Anwalt.
Nun, solange du dort angemeldet bist hast du das Recht auch in die Wohnung zu gehen, doch kann der Eigentümer dich jetzt abmelden und zwar mithilfe der Polizei, außer ihr wärt verheiratet, dann sieht die Rechtslage etwas anderes vor.
Du kannst deine Sachen nehmen und wenn der Besitzer darauf besteht musst du das Grundstück verlassen.
Auf jeden ist es so in Luxemburg die deutsche Rechtslage zu diesem Thema ist mir nicht vollständig bekannt, aber ich könnte mir vorstellen dass diese fast gleich sein können.
Sie können Ihre Sachen herausverlangen und derweil bis zur Schaffung einer anderen Lösung wieder Qaurtier in Ihrer Notunterkunft bei Verwandten "in ausbeuterischer Weise" beziehen.
Das Grundstück/Gebäude, das Ihnen früher bis zum Widerruf durch den Eigentümer bzw. seinem Bevollmächtigten in gleichen Weise zur Verfügung stand, scheint jedenfalls für Sie einstweilen gestorben.