Darf Partner mir den Zutritt ins Haus ohne Vorwarnung verwehren?

4 Antworten

An einer gewissen Adresse angemeldet zu sein, erzeugt erstmal überhaupt keinerlei Rechte. Denn theoretisch kann sich erstmal jeder an einer x-beliebigen Adresse anmelden. 

Was er machen muss, abgesehen von der Herausgabe deiner persönlichen Dinge, ist, dass er dir einen angemessenen Zeitraum einräumen muss, dir eine neue Bleibe zu suchen. Denn dich einfach auf die Straße setzen und somit ggf. eine Obdachlosigkeit deinerseits billigend in Kauf zu nehmen, das geht selbstverständlich nicht. 

Da macht er es sich zu einfach einfach so rauswerfen kann e r dich nicht und wen du gemeldet bist mus er dich dort reinlassen und dir eine angemessen frist geben um eine Eigen Wohnung zu suchen da die ja nicht von heute auf morgen zur Verfügung steht. Notfals erzwing den Zugang mit einem Anwalt.

Nun, solange du dort angemeldet bist hast du das Recht auch in die Wohnung zu gehen, doch kann der Eigentümer dich jetzt abmelden und zwar mithilfe der Polizei, außer ihr wärt verheiratet, dann sieht die Rechtslage etwas anderes vor.

Du kannst deine Sachen nehmen und wenn der Besitzer darauf besteht musst du das Grundstück verlassen.

 

Auf jeden ist es so in Luxemburg die deutsche Rechtslage zu diesem Thema ist mir nicht vollständig bekannt, aber ich könnte mir vorstellen dass diese fast gleich sein können.

Sie können Ihre Sachen herausverlangen und derweil bis zur Schaffung einer anderen Lösung wieder Qaurtier in Ihrer Notunterkunft bei Verwandten "in ausbeuterischer Weise" beziehen.

Das Grundstück/Gebäude, das Ihnen früher bis zum Widerruf durch den Eigentümer bzw. seinem Bevollmächtigten  in gleichen Weise zur Verfügung stand, scheint jedenfalls für Sie einstweilen gestorben.