Hat meine Nachbarin Hausfriedensbruch begangen ?
Hallo Zusammen, meine Nachbarin ist mehrmals in meinen Kellerraum gegangen. Die Tür ist nicht abgeschlossen aber zu gewesen. Mit einer Überwachungskamera in dem Raum, habe ich nachweislich rausgefunden, dass sie reingeht. Der Kellerraum gehört zu meiner Wohnung.
Hat Sie Hausfriedensbruch begangen?
8 Antworten
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Ja, das ist Hausfriedensbruch. Wäre abgeschlossen und sie hätte die Tür aufgebrochen, wäre das auch noch Einbruch.
Was wollte sie überhaupt in deinem Keller? Wer kommt auf die Idee, fremdes Eigentum scheinbar grundlos zu betreten?
Na logisch. Ungebetenes Eindringen in Wohneigentum oder eine Mietswohnung ist Hausfriedensbruch, unabhängig davon ob die Tür offen oder verschlossen ist.
Ich hoffe du hast für deine Kamera eine Genehmigung, und auf der Kellertüre ist eine Hinweistafel dass dieser Raum videoüberwacht ist.
Außerdem hast du durch das Nicht-Zusperren die Aufsichtspflicht für den Kellerraum verletzt.
Ich würde mal ganz schnell ganz still sein an deiner Stelle ...
ich bezweifle, dass ich für eine kamera in meinen eigenen vier wänden eine Genehmigung brauche. Ich darf auch jeden mündlich darauf hinweisen der den raum betritt, es gibt keine Aushangpflicht. Natürlich kann ich das nur tun, wenn die Person auch mit meiner Erlaubnis den Raum betritt. Und das ist hier wohl nicht der Fall. Und nur weil ich meine Kellertür nicht abschliesse gestattet es noch lange nicht jedem, dort hineinzugehen.
Du bist ein Beispiel für Menschen, die viel reden ohne viel zu wissen.
aus deinem Mund klingt das wie ein Lob
Nein, sie hat regelrecht $123 befolgt: Kleine Besuche in den Kellerraum des Nachbars um zu schauen ob alles okay ist.
;)
Klares ja. Auch wenn der Kelleraum auf ist, hat sie da nichts verloren.
Es steht dir frei das zu bezweifeln.
Jedenfalls hast du durch das Nicht-Zusperren die Obhutspflicht verletzt.