Wer hat Erfahrungen mit der Cardif Versicherung?
Bekannte haben eine Kreditausfallversicherung bei einem Darlehen über eine Bank mit abgeschlossen für den Fall der Arbeitslosigkeit. Versicherungsnehmer ist die Bank, versichte Person der Darlehnsnehmer. Die Laufzeit der Versicherung geht nicht über die gesamte Laufzeit des Darlehens und die Versicherung endet zum 31.10.2010. Im Vertrag der Versicherung ist eine Karenzzeit von 3 Monaten eingebaut. Der Fall der Arbeitslosigkeit ist jetzt eingetreten, also während der Vertragslaufzeit. Nun weigert sich die Versicherung die Darlehensraten zu übernehmen, weil die Karenzzeit nicht mehr komplett in die Vertragslaufzeit fällt. Ist das rechtens? In den Bedingungen steht dieser Fall nicht beschrieben. Wofür hat man dann diese Versicherung?
8 Antworten
Hallo,
typischerweise vereinbart man einen Versicherungsschutz für eine bestimmte Zeit, in diesem Fall bis zum 31.10.2010, d.h. wenn der 31.10.2010 vorbei ist, hat man keinen Versicherungsschutz mehr und somit keinen Anspruch mehr auf Geld.
Das mit der Karenzzeit ist jetzt so: damit die Versicherung nicht noch teurer wird gibt es in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit kein Geld. Nach 3 Monaten haben nämlich sehr viele schon wieder einen Job und die Versicherung muss dann gar nichts zahlen. Da kann man sagen, dass sich die Versicherung aus der Verantwortung zieht, aber unterm Strich wäre die Versicherung sonst so teuer, dass sie sich keiner leisten könnte, insbesondere nicht die Leute, die länger als 3 Monate arbeitslos sind.
Wenn Ihr Bekannter also zum 1.7.2010 arbeitslos wurde, dann bekommt er für die ersten 3 Monate kein Geld, und dann ist der Versicherungsschutz rum.
Sprich: scheint alles korrekt zu sein. Würde allerdings empfehlen der Versicherung zu schreiben, denn Fall nochmals zu schildern, auf den sicherlich nicht geringen Versicherungsbeitrag hinweisen, den der Bekannte gezahlt hat, und um eine Kulanzzahlung zu bitten. Damit kann man dann vielleicht zumindest 2-3 Monatsraten bekommen. Besser als nichts.
Gruß
Hallo, auch ich habe eine Restschuldversicherung über die VW Bank von Cardif, die jetzt bei mir bezahlen muß. Die Bezahlung läuft nach einer Karenzeit von 6 Wochen reibungslos. Auch läuft die Restschuldversicherung über den gesamten Finanzierungszeitraum von 36 Monaten. Was ich jetzt suche sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie es mit Zahlungen beim Erhalt einer Abfindung aussieht. Kann mir da jemand helfen?
Hallo, in der Tat ist eine RSV immer über die gesamte Laufzeit abgeschlossen. Einen Teil abzusichern ist gar nicht möglich. Bei einem Automobilhersteller wird zusätzlich ein Zeitraum über 2 Jahre für den Baustein Arbeitslosigkeit kostenfrei an die RSV angehängt. Wenn die ausläuft, ist nur noch ein Kulanzweg möglich.
Cardiff macht alles um nicht zu zahlen. Cardiff war mir €30.000.- schuldig und wollte nicht zahlen. Fürs Gericht hat der Richter Sie gemahnt zu zahlen und dann haben sie das noch nicht gemacht. Wieder zum Gerichtshof und dann wurde sie verurteilt auch die Zinsen und Kosten zu zahlen. Erst dann haben die bezahlt. Das alles hat 1 Jahr Zeit genommen. Und meine Sache war total einfach weil ich wegen eine ernstige Krankhet arbeitsunfähig geworden war. Cardiff ist ein Französich Unternehmen. Ich kann nur sagen: Finger ab von Cardiff!
Wenn die Versicherungsdauer nicht über die komplette Darlehnslaufzeit geht, spricht das dafür, dass es einen kostenlosen zusätzlichen Versicherungsschutz mit beinhaltet. Sprich ihr habt für Krankheit und Tod bezahlt und Arbeitslosigkeit für den Zeitraum von x Jahren/Monaten wird euch mit geschenkt. Kann es sein dass Du da 2 Begriffe durcheinander schmeißt?? Wartezeit und Karenzzeit sind 2 unterschiedliche Dinge.