Verkäufer will sein Haus doch nicht verkaufen, muß er mir die Maklercourtage vom Käufer ersetzen?

5 Antworten

Ganz schön naiv! Zum Makler sollte man halt eben doch eine Ausbildung haben!

Merke:

Nie ohne schriftlichen Auftrag des Verkäufers makeln! Und in die Vereinbarung reinschreiben, wqas bei Rücktritten passiert. Du wirst Dich wundern, wie wenig dann unterschreiben!

Immoschutz 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 17:01

Das hat mit einer Ausbildung nichts zu tun. Das Zauberwort heißt Vertrauen. Wenn du etwas bestellst, gehst du doch davon aus das alles klappt, oder lässt du dir immer eine schriftliche Rücktrittsklausel unterschreiben? Vom Leben keine Ahnung, aber überall mitreden wollen. Auf solche Antworten können wir hier gerne verzichten.

Es ist eine ziemliche Frechheit, hier dumme Fragen zu stellen, nach entsprechenden Antworten (die Dir nicht in den Kram passen) dann mit unverschämten Kommentaren zum Dank drüber aufzuregen. Mach'  einfach, was Du willst, ich werde nichts mehr in dieser Sache lesen und noch weniger beantworten. Wenn etwas nix bringt, klinke ich mich grundsätzlich aus.

Immoschutz 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 19:30

es ist keine dumme Frage. Es nützt aber nichts in die Kerbe mit schlauen Weisheiten zu hauen. Vieleicht sollten nur die Leute antworten, die einem auch wirklich einen Rat geben können und nicht nur schlau daher reden können. Das konnte schon meine Mutter!!

PS: Auf Grund vieler unseriöser Maklrer ist esheute schwer von einem  Verkäufer einen Vertrag unterschrieben zubekommen. Viele Makler sind reine Abzocker! Heutzutage nützt nur noch gegenseitiges Vertrauen. Das dann gerne vom Verkäufer oder Käufer mißbraucht wird! Man bekommt ja viele Tipps im Internet dazu.

Hallo Immoschutz,

leider wird es rechtlich unmöglich sein, Geld vom Verkäufer zu erhalten, außer (in der Theorie) in einem vorher verenbarten Makleralleinauftrag ist explizit von Aufwandsentschädigung die Rede, die genau diesen Fall benennt, dass Aufwandsentschädigung vom Verkäufer an Sie (den Makler) gezahlt werden muss, sofern dieser seine Verkaufsabsicht aufgibt.

Achtung: Dies ist und kann keine Rechtsberatung sein, ich weiß allerdings wovon ich rede.

Ich arbeitete bereits seit 13 Jahren seriös und erfolgreich in dem Job und weiß, dass ehrliche und gutmütige Makler gern ausgenutzt werden.

Bezogen auf Ihren Fall: Vor gut 7 Jahren hatte ich genau so einen Fall und ich hatte sogar einen schriftlichen Alleinauftrag mit genau diesem Passus "Aufwandentschädigung".

Trotzdem: Obwohl ich alles, wirklich alles beweisen konnte und auch meine bis dahin entstandenen, nicht unerheblichen Werbungskosten beziffern konnte, habe ich KEIN Recht bekommen!

Antwort des Richters: Es ist ja theoretisch möglich, dass Sie das Haus zu einem späteren Zeitpunkt veräußern und somit ist derzeit sozusagen für Sie ja noch kein wirklicher Schaden eingetreten! (Thema Schadensersatz)

P.S: Ich habe die Sache dann auf sich Beruhen lassen - auch wenn es makaber ist, ich habe später erfahren, dass die Frau (Verkäuferin) damals aufgrund dieser Sache Ihren Mann (Verkäufer) umgebracht hat ...

Wenn ein entsprechender Vertrag vorhanden ist, sonst nicht.

Immoschutz 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 15:40

Warum nicht, durch sein Verschulden ist es doch nicht zur Vertragsschließung gekommen?

Sonnia22  14.04.2011, 15:53
@Immoschutz

Ich rede nicht vom Kaufvertrag sondern vom VORHER abgeschlossenen Vertrag, in dem die Bedingungen für den eventuellen zustande kommenden Verkauf festgehalten wurden.

Ich würde es lassen, die Sache weiter zu verfolgen. Du hast offenbar keinerlei Erfahrung in diesem Metier.

Immoschutz 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 17:08
@Sonnia22

aber du! Schreibst  du denn in deine Vertäge. "Bei Rücktritt hat der Verkäufer die Käufercourtage zuleisten."  ?  Und alle Verkäufer unterschreiben freiwillig, weil du so nett bist. Das Zauberwort hießt Vertrauen, aber das kennen nicht viele. 

du kannst ihm evtl arbeitsaufwand berechnen wenn du einen abgeschlossenen vertrag mit ihm hattest... aber nicht die komplette courtage.... geldgeil??

Immoschutz 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 15:39

Was heißt hier Geldgeil. Durch sein Verhalten habe ich gar keinen Lohn. Bei mir bezahlt nur der Käufer eine Courtage!!

fieserfisch  14.04.2011, 15:43
@Immoschutz

eine vermittlungsgebühr für etwas was man nicht vermittelt hat wäre soweit rechtswidrig und für mich als richter unter berufsrisiko einzustufen solange keine andere vertragliche vergütung beschlossen wurde.... auch der verkäufer hat jederzeit das recht den käufer abzulehnen....

 

ist dir das in den sinn gekommen?

 

bzw.... du machst das nicht lange was?

Immoschutz 
Beitragsersteller
 15.04.2011, 08:52
@fieserfisch

Ich habe dem Verkäufer zwei Käufer vermittelt, die 100% gekauft hätten! Nur weil der Verkäufer auf einmal keine Lust mehr hat, ist der Kaufvertrag nicht zu stande gekommen. Der Verkäufer kommt dann ohne Konsequenzen daraus und der Makler, der viel Arbeit geleistet hat, ist nach deutschem Recht der Dumme?