im vetrag steht haustiere verboten
die wohnung ist sooooooo schön aber ich würde nie meine tieger weg geben kann ich da mit dem vermieter sprechen auch wen es die saga ist ?????ßß
13 Antworten
Haustiere in Mietwohnung: Generelles Verbot is unwirksam!! ... Unwirksame Tierhaltungsklausel im Mietvertrag Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag, Jede Tierhaltung, insb. von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters, benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise und ist daher unwirksam, da sie keine Ausnahme für Haustiere vorsieht, deren Haltung vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache noch gedeckt ist. Dies kann insbesondere bei Kleintieren wie Vögeln oder Hamstern angenommen werden.
Ist die Katzenhaltung in der Wohnung Tierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt vereinbart worden. Eine solche Regelung hat Gültigkeit, wenn Kleintiere wie Ziervögel und Zierfische von dem Verbot ausgenommen sind. Ist eine derartige Klausel im Mietvertrag verankert, kann der Mieter nicht ohne Weiteres Katzen halten. Ob der Vermieter im Einzelfall seine Zustimmung erteilt, liegt allein in dessen Ermessen. Selbst die Tatsache, dass, wie in dem verhandelten Fall, anderer Mieter einen Hund halten dürfen, ändert hieran nichts. Siehe auch: http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Hund.htm
Hast Du den Vertrag schon Unterschrieben? Wenn drin steht Haustiere verboten, möchte der Vermieter in der Regel keine Hunde oder Katzen. Es sind dann nur Kleinriere erlaubt wie z.B. Vögel oder Hamster usw. Du könntest natürlich nochmals mit dem Vermieter sprechen ob er Dir eine Sondererlaubnis erteilt, allerdings können dann die Nachbarn aufmucken und auch auf die Haltung von Haustieren bestehen.
Dann würde ich es mir echt gründlich überlegen. Ich würde nie auf meinen geliebten Hund verzichten. Lieber suche ich mir dann eine andere Wohnung mit einem "Tierfreundlichen" Vermieter, falls dieser Vermieter es Dir nicht erlaubt.
Frage stehen dir selbstverständlich offen..aber wenn der Vermieter im Vorfeld schon darauf hinweist, wird er wohl dabei bleiben. Mach nicht den Fehler und zieh mit den Tigern ein..könnte eine sofortige Kündigung nach sich ziehen.
Rechtlich gesehen kann der VM die Haltung von Hunden oder Katzen tatsächlich wirksam verbieten.
Auch als Katzenfreund ist leicht nachvollziehbar, dass der VM Beschwerden oder gar Mietkürzungen garnicht erst in Kauf nehmen will :-)
Von Schäden ganz zu schweigen - auch dein "Tiger" fährt auf dem nagelneuen Parkettboden die Krallen aus, wenn es schnell um die Ecke gehen soll :-O
Allerdings kann er auch eine Duldung erteilen, die jedoch jederzeit widerrufbar wäre.
Stell dir vor, jemand hat oder bekommt eine Tierhaarallergie oder deine felidae legt als Freigängerin ihre Beute im Hausflur ab :-(
Das ist den anderen nicht zumutbar, auch wenn sie Katzen eigentlich mögen.
Ein Versuch einer Einigung auf Duldungsbasis ist möglich, wenn du das erhöhte Schadensrisiko tragen kannst und dir bewusst ist, dass du ggf. die Katze sofort und dich drei Monate später aus der Wohnung entfernen musst, wenn ein M oder der VM das verlangen sollte.
G imager761
Natürlich kann man den Vermieter extra um Erlaubnis bitten. Wenn er es gestatten sollte, laßt es Euch aber schriftlich geben.
ne noch nichts unterschrieben