größere haustiere
hei :)
was versteht man unter größeren haustieren? ich bin grad auf der suche nach einer neuen wohnung, habe jetzt auch eine vorläufige zusage von meinen "evtl zukünfigen"vermieter bekommen. zum thema haustiere hat er nur geschrieben, dass keine größeren haustiere erlaubt sind. bis heute abend muss ich mich entscheiden und hab nicht mehr die möglichkeit ihn persönlich zu fragen! zählen zu größeren haustieren auch katzen? also alles was kein kleintier ist?
danke
9 Antworten
Bis heute Abend musst Du Dich entscheiden, bedeutet wohl, dass Du auch den Mietvertrag unterschreiben musst. Und jetzt hast Du ein Proble mit Deiner Katze.
Entscheiden bedeutet, Dich zwischen mindestens 2 Wohnungen zu entscheiden? Oder nur, ob Du diese nehmen sollst oder nicht. Wenn es nur um diese Wohnung geht, würde ich vorschlagen, einen Brief zum Mietvertrag zu machen, der in etwa folgenden Inhalt hat.
"Anhängend der unterschriebene Mietvertrag. Ich freue mich schon sehr auf die Wohnung. Sie schreiben, dass größere Haustiere nicht erlaubt sind. Da ich nur eine kleine Katze mit in die Wohnung bringe, gehe ich davon aus, dass diese damit nicht unter das Verbot fällt. Höflich bitte ich Sie um Bestätigung, dass die Haltung meiner kleinen Katze (s. Bild) in der Wohnung erlaubt ist. Vielen Dank im voraus."
gute Idee!
Katzen, wie auch Hunde, sind im Sinne des BGH keine Kleintiere. Egal wie klein sich tatsächlich sein mögen.
Sprich diese Tiere bedürfen der Genehmigung des Vermieters.
Das viel zitierte Urteil vom 20.3.13, welches viele nicht bzw. falsch verstehen, besagt lediglich das die Haltung von Hunden und Katzen nicht mehr generell, grundlos und ohne Prüfung des Einzelfalls untersagt werden darf.
Soweit ich weiss, gibt es "Käfigtiere" (die nicht verboten werden können) und "normale" Haustiere (Hund, Katze). Fragst Du mich, was ich unter "größeren Haustieren" verstehe, so würde ich - verweisend auf vorbenannte Erklärung - sagen: Pferd, Ziege, Kuh. Auch DAS sind Haustiere. Vermutlich meint Dein Vermieter Hund und Katze, hat dies aber nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht. Ich würde nichts unterschreiben, was ich mir nicht eindeutig erklären kann.
Größere Haustiere ist keine zulässige Aussage, da dies sehr auslagefähig ist. Eine Katze darfst Du so oder so haben, ein Vermieter kann eine Katze gar nicht strickt verbieten.
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article114610084/BGH-kippt-Verbot-von-Hunden-und-Katzen.html
Hier weitere Infos.
Immer wieder dieses Urteil, das man so einfach nicht verallgemeinen kann. Natürlich kann ein Vermieter eine Katze strikt verbieten. Er darf es nicht generell, aber im Einzelfall und dann muss ein Gericht entscheiden, ob das Verbot zurecht ist.
Falsch informiert...http://www.mietrecht-einfach.de/rechte-pflichten-haustiere.html
Du solltest den Artikel schon genau lesen, bevor du pauschale Aussagen machst.
In der Regel sind Hunde-, als auch Katzenhaltung mit dem Vermieter abzusprechen. Kleintiere, wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel sind nicht genehmigungspflichtig, wenn es sich nicht gerade um Papageien oder Beos handelt, die einen ziemlichen Lärm verursachen ;o) .
Ich finde die Idee von bwhoch2 sehr sympathisch, dem Vermieter die Miez in einem Schreiben quasi "unterzujubeln" ;o) .
Solltest du allerdings noch andere Wohnungen in Aussicht haben, wo Haustierhaltung generell erlaubt ist, würde ich die bevorzugen, schon mal deswegen, weil deine Katze allein zu sein scheint. Da man Katzen aber besser zu zweit oder zu mehreren hält (Katzen sind KEINE Einzelgänger!), sollte irgendwann eine zweite dazu kommen, womit der Vermieter der o.g. Wohnung evtl. dann nicht einverstanden sein könnte.... .
Ich würde mir vom Vermieter eine generelle schriftliche Erlaubnis zur Katzenhaltung geben lassen. Denn es ist nun leider Tatsache, dass Tiere auch mal über die Regenbogenbrücke gehen, wenn sie alt und krank sind. Da gib es nun Vermieter, die nur DIESE Katze erlauben, aber keine NEUE. Daher ist hier Vorsicht geboten.
Meine Vermieterin hält zum Glück selber Katzen, und ich halte in dieser Wohnung seit 20 Jahren Katzen (derer vier Stück), und das sind schon lange nicht mehr die ersten ;o) .
Hauptsache, du lässt die Miezie nicht im Stich, falls die dort nicht erlaubt wird. Dann mußt du eben weitersuchen. Das machen alle Tierhalter mit, wenn sie mal umziehen müssen.
Wünsche viel Erfolg!
Achso, du hast noch gar keine Katzen.... . Aber dein Grundgedanke ist sehr ehrenwert, daher solltest du doch schauen, dass du eine katzengerechte Wohnung findest. Ich hoffe, du musst aus der derzeitigen Wohnung nicht raus, und hast noch Zeit zur Suche. Aber dann schreibst du in den Brief an den Vermieter eben rein, dass du gerne zwei Katzen aus dem Tierheim ein schönes Leben ermöglichen möchtest. Vielleicht klappt´s ja :o) . Ansonsten solltest du das bei der Wohnungssuche immer gleich mit angeben. Das erspart dir unnötige Enttäuschungen. Denn die Katzengegener antworten dir erst gar nicht ^^ ... .
Kleiner Tipp: Hänge eine Wohnungssuchannonce beim TIERARZT und im TIERHEIM auf. Da kommen auch Wohnungseigentümer hin ;o) . Vielleicht hast du Glück. Ich wünsche es dir sehr :o) .
so dramatisch ist die Situation zum Glück nicht, ich spiele nur schon sehr lang mit dem Gedanken mir zwei ältere Kätzchen aus dem Tierheim zuholen. in meiner jetzigen Wohnung war das allerdings ganz klar untersagt und deshalb hoffe ich in meiner neuen Wohnung die Erlaubnis zu bekommen.