Im Laden Sachen in den Rucksack stecken und an der Kasse bezahlen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist kein Käse, sondern das ist tatsächlich so. Es ist dann kein versuchter, sondern bereits ein vollendeter Diebstahl. Das juristische Stichwort dazu heißt "Gewahrsamsenklave". Wenn die beim Täter liegt, weil die Ware dem "Gewahrsamsbereich" des Geschäfts entzogen wurde, indem sie nicht mehr seinem direkten Zugriff unterliegt, reicht das aus. Man muß mit der Ware nicht erst durch den Kassenbereich spaziert sein.

linuxmaverick 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 20:13

ok, sehr verblüffend, vor allem machen das sehr viele leute

skyfly71  11.07.2011, 20:14
@linuxmaverick

Genau, Aber nur weil es viele machen, heißt es eben längst nicht, daß es auch erlaubt ist. Es haben auch viele bei Kino.to Filme geguckt... ;-)

linuxmaverick 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 20:15
@skyfly71

gutes argument, mir war es nur nicht bekannt, dass man das nicht machen darf, bei mir war diebstahl, rausgehen ohne zu bezahlen ;) man lernt nie aus.

skyfly71  11.07.2011, 20:17
@linuxmaverick

Genau genommen ist es auch kein Diebstahl. Es fehlt nämlich an der "Zueignungsabsicht", die das Gesetz voraussetzt. http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html Aber DAS muß man erst mal belegen können, daß man die nicht hatte, wenn man den Lippenstift in seinem Rucksack verschwinden läßt....

linuxmaverick 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 20:19
@skyfly71

eben das war ja auch mein argument, es muss mir ja nachgewiesen werden, ich muss meine unschuld nicht belegen können.

Wir gucken auch Kabel 1...

linuxmaverick 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 20:04

;) ich mache das genauso mit nem Rucksack, mich hat noch nie jemand angesprochen und jetzt erzählt der dreikäsehoch da, es sei eine Straftat.

fritzhund  11.07.2011, 20:06
@linuxmaverick

Naja...und warum akzeptiert der "Täter" dann widerspruchslos das Hausverbot ?

linuxmaverick 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 20:08
@fritzhund

es kam ja raus, das er was mitgehen gelassen hat, aber würde mich da jemand ansprechen würde ich die polizei kommen lassen und alles mit meiner quittung abgleichen

fritzhund  11.07.2011, 20:16
@linuxmaverick

Na dann kann Dir ja keiner was...:-))

Eigentlich ist es ok, aber manchmal, wenn der Laden darauf hinweist, ist es ungewünscht. Du hast dich an die Hausordnung zu halten. Mein Tipp: Nimm so einen Einkaufskorb, den gibt es meist im Laden. Nach dem Bezahlen kannst du es ja auch in den Rucksack packen.

nee solange du die ware bezahlst ist alles ok und du kannst ja an der kasse dann den leeren rucksack zeigen. ich würde dies jedoch nicht tun, wenn du vorher schon in einem anderen laden warst wo es ähnliche sachen zum kaufen gibt. LG

urmel1981  11.07.2011, 20:05

Es steht fast an allen Läden, dass du den Einkaufskorb oder Einkaufswagen nutzen sollst. Du musst dich an die Hausordnung halten!

linuxmaverick 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 20:07
@urmel1981

hab ich noch nie gesehen glaube ich dir aber, ein versuchter diebstahl hat allerdings nichts mit der hausordnung zu tun.

urmel1981  11.07.2011, 20:09
@linuxmaverick

naja, wenn du gegen die Hausordnung verstößt, ist es ein versuchter Diebstahl, der zu einem Hausverbot führt.

linuxmaverick 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 20:14
@urmel1981

wenn du gegen die hausordnung verstößt ist es ein versuchter diebstahl , schwätzerei!

würd ich auch so sehen wenn ich einen sehe der das machen würde und dann kligt es nach ausrede wenn man sagt: das wollte ich bezahlen.. es gibt einkaufskörpe und einkaufswagen.

fritzhund  11.07.2011, 20:03

Genau das hat der Detektiv eben auch gesagt :-)

urmel1981  11.07.2011, 20:04
@fritzhund

es ist sein Laden, seine Regeln!!!

linuxmaverick 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 20:06
@urmel1981

ja aber wenn er sagt, es sei ein versuchter diebstahl und Strafrecht, was er sich nicht einfach ausdenken kann.

fritzhund  11.07.2011, 20:07
@linuxmaverick

Geht ja gleich weiter...mal sehn was dazu noch gesagt wird :-)

linuxmaverick 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 20:10
@linuxmaverick

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. Er unterstellt ihm die Absicht, dass wird aber schwer nachzuweisen sein... ich hasse menschen die sich das gesetz zu recht biegen ohne es je gelesen oder gar verstanden zu haben ;)

fritzhund  11.07.2011, 20:13
@fritzhund

Polizei glaubt dem nixx...Anzeige bekommt er...hat noch mehr...dumm gelaufen :-((