Im Laden Sachen in den Rucksack stecken und an der Kasse bezahlen?
Manchmal wenn ich viel einkaufe, verstaue ich das in meinem Rucksack und bezahle natürlich auch an der Kasse (achte auch immer drauf, dass nichts im Rucksack zurückbleibt usw). Jetzt wurde mir zugetragen, dass das verstauen der Waren im Rucksack als versuchter Diebstahl zu werten ist, da die Ware nicht mehr sichtbar wäre? Klingt für mich nach Käse, was haltet ihr davon?
6 Antworten
Das ist kein Käse, sondern das ist tatsächlich so. Es ist dann kein versuchter, sondern bereits ein vollendeter Diebstahl. Das juristische Stichwort dazu heißt "Gewahrsamsenklave". Wenn die beim Täter liegt, weil die Ware dem "Gewahrsamsbereich" des Geschäfts entzogen wurde, indem sie nicht mehr seinem direkten Zugriff unterliegt, reicht das aus. Man muß mit der Ware nicht erst durch den Kassenbereich spaziert sein.
Genau, Aber nur weil es viele machen, heißt es eben längst nicht, daß es auch erlaubt ist. Es haben auch viele bei Kino.to Filme geguckt... ;-)
gutes argument, mir war es nur nicht bekannt, dass man das nicht machen darf, bei mir war diebstahl, rausgehen ohne zu bezahlen ;) man lernt nie aus.
Genau genommen ist es auch kein Diebstahl. Es fehlt nämlich an der "Zueignungsabsicht", die das Gesetz voraussetzt. http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html Aber DAS muß man erst mal belegen können, daß man die nicht hatte, wenn man den Lippenstift in seinem Rucksack verschwinden läßt....
eben das war ja auch mein argument, es muss mir ja nachgewiesen werden, ich muss meine unschuld nicht belegen können.
Wir gucken auch Kabel 1...
;) ich mache das genauso mit nem Rucksack, mich hat noch nie jemand angesprochen und jetzt erzählt der dreikäsehoch da, es sei eine Straftat.
Naja...und warum akzeptiert der "Täter" dann widerspruchslos das Hausverbot ?
es kam ja raus, das er was mitgehen gelassen hat, aber würde mich da jemand ansprechen würde ich die polizei kommen lassen und alles mit meiner quittung abgleichen
Na dann kann Dir ja keiner was...:-))
Eigentlich ist es ok, aber manchmal, wenn der Laden darauf hinweist, ist es ungewünscht. Du hast dich an die Hausordnung zu halten. Mein Tipp: Nimm so einen Einkaufskorb, den gibt es meist im Laden. Nach dem Bezahlen kannst du es ja auch in den Rucksack packen.
nee solange du die ware bezahlst ist alles ok und du kannst ja an der kasse dann den leeren rucksack zeigen. ich würde dies jedoch nicht tun, wenn du vorher schon in einem anderen laden warst wo es ähnliche sachen zum kaufen gibt. LG
Es steht fast an allen Läden, dass du den Einkaufskorb oder Einkaufswagen nutzen sollst. Du musst dich an die Hausordnung halten!
hab ich noch nie gesehen glaube ich dir aber, ein versuchter diebstahl hat allerdings nichts mit der hausordnung zu tun.
naja, wenn du gegen die Hausordnung verstößt, ist es ein versuchter Diebstahl, der zu einem Hausverbot führt.
wenn du gegen die hausordnung verstößt ist es ein versuchter diebstahl , schwätzerei!
würd ich auch so sehen wenn ich einen sehe der das machen würde und dann kligt es nach ausrede wenn man sagt: das wollte ich bezahlen.. es gibt einkaufskörpe und einkaufswagen.
Genau das hat der Detektiv eben auch gesagt :-)
es ist sein Laden, seine Regeln!!!
ja aber wenn er sagt, es sei ein versuchter diebstahl und Strafrecht, was er sich nicht einfach ausdenken kann.
Geht ja gleich weiter...mal sehn was dazu noch gesagt wird :-)
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. Er unterstellt ihm die Absicht, dass wird aber schwer nachzuweisen sein... ich hasse menschen die sich das gesetz zu recht biegen ohne es je gelesen oder gar verstanden zu haben ;)
Polizei glaubt dem nixx...Anzeige bekommt er...hat noch mehr...dumm gelaufen :-((
ok, sehr verblüffend, vor allem machen das sehr viele leute