Diebstahl Umetikettierung

4 Antworten

Also ich würde da nicht mehr einkaufen gehen. Das mit der Adresse von EC-Karten für ein Delikt des versuchten Betrugs ist mir einfach zu wenig für einen einfachen 50,- € Sachwert. Da bei Dir keine Flucht oder Vertuschung Deines Versuchs vorlag, wäre eine Anzeige wohl unsinnig, aber dennoch durchaus möglich.

Im Sinne des Angeklagten heißt es ja so schön. Deshalb tippe ich mal, das sie einfach wegen ihrer Langsamkeit die Sache auf sich beruhen lassen. Mit einem Videobeweis kann man auch nur was anfangen wenn hier genau der Bereich wo Du die Umetekierung der Ware vorgenommen hast einsehbar war. Da Niemand an die Kasse kam, war wohl der Detektiv nicht an seinem Überwachungsort und konnte dich mit seiner Domkamera gar nicht einsehen. Falls dort aber eine Spotkamera an war und genau einsehbar war wie Du das Etikett ausgewechselt hast, oder ein Zeuge bestätigen kann, das er dich dabei gesehen hat, wird es nachweisbar sein. Außerdem hast Du ja selber Dich bei Ihnen als versuchter Betrüger geoutet.

Möglich das es bei Kavaliersdelikten im Kaufhaus da nicht ganz so strenge Vorschriften gibt. Einen versuchten Betrug gibt es jedoch. Diesen hast Du sogar zugegeben. Du musst es lediglich leugnen, wenn keine Beweise vorliegen, falls Du angezeigt wirst. Berede das aber am besten noch mal mit Deinem Anwalt vorher.

wwaassdd 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 15:18

Danke für deine hilfreiche Antwort.

Allerdings habe ich nichts zugegeben! Die Kassiererin meinte lediglich, dass ein falsches Etikett an der Hose ist. Sie hat mich aber nicht gefragt ob ich das war. Deshalb habe ich diesen Satz von ihr überhaupt nicht kommentiert und so getan als wüsste ich von nichts. Ich wurde auch nicht weiter gefragt ob ich das getan habe oder nicht.

Denkst du, die werden der Sache nachgehen?

Und wie bekomme ich davon denn bescheid? Klingelt die Polizei bei mir zu Hause? Kommt ein Brief von dem Einkaufsladen oder der Polizei oder Staatsanwaltschaft? Und wie lange dauert das?

freaksa  30.09.2012, 15:29
@wwaassdd

Dann bist Du eigentlich nicht mehr antastbar. Es sei denn sie haben einen Beweis, s.o. Die Polizei wird sicher nicht extra bei Dir vorbeifahren um Dich festzunehmen, weil bei einfachen Straftaten keine Fluchtgefahr vorliegt und nach dem Gesetz der Verhältnismäßigkeit so eine Maßnahme total unsinnig wäre. Du würdest eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten wegen eines versuchten Betrugs (Betrugsversuchs). Von dem Laden einfach fern halten. Wenn Sie ein Hausverbot erteilen ist das schon das Maximale was der Laden gegen Dich in der Hand hat. Aber da Du sowieso dort nicht mehr hin willst, ist es ja auch egal.

Eigentlich glaube ich nicht, dass da noch etwas kommt. Es ist ja nicht wirklich etwas passiert. Aber, wenn dein schlechtes Gewissen dich nicht in Ruhe lässt, gehe einfach noch einmal in den Laden und erkläre dich. Wenn ich der Leiter des Geschäftes wäre, würde ich deine Entschuldigung annehmen. Mit einer kleinen Strafe müsstes du aber vielleicht rechnen, war immerhin schon fast eine Straftat und sicher nicht in Ordnung. Würde aber dein schlechtes Gewissen beruhigen. Fehler machen ja alle einmal.

wwaassdd 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 15:04

Ok. Aber denkst du vielleicht, dass ich dadurch nicht das Risiko erhöhe bestraft zu werden?

Ist ja schon ne Weile her bei Dir...was ist denn daraus geworden? Wurdest Du noch im Nachhinein noch belangt?

Dat war wohl ein Fail :D Naja, hoff mal aufs beste, wird schon nichts schlimmes kommen

wwaassdd 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 15:02

ja allerdings war das Müll!!!

So eine dumme Aktion. Glaubst du die sind wirklich dahinter her mich zu bestrafen? Denn ich wurde ja schon beim "Versuch" erwischt und habe demnach dem Laden nichts entwendet...