Darf man mit Rucksack in Läden einkaufen?
Darf man mit einem großen Touren-Rucksack im Supermarkt einkaufen ? Wenn man bspw. auf durchreise ist, und sich Lebensmittel kaufen möchte. Darf man den großen Rucksack dann auf dem Rücken lassen, bspw. im Aldi oder Edeka. Oder muss man denn an die Kasse stellen ?
Und was wenn die Kassiererin misstrauisch wird und denkt man hätte da was geklautes drinn, darf ich dann verweigern dass die da reinschauen darf, und sagen dass es nur die Polizei darf ? Also hat die Kassiererin das recht dort alleine reinzuschauen bei Verdacht ?
7 Antworten
Klar kannst du da problemlos einkaufen. Mehr als dich zu bitten den Rucksack zu öffnen können sie nicht.
Und selbst das können sie von dir nicht erzwingen, sondern müssten im Verdachtsfall die Polizei dafür anrücken lassen wenn du nicht gerade auf frischer Tat beim Einstecken von Ware erwischt wurdest.
Aber der reguläre Einkauf und auch das Nutzen des Rucksacks um die Einkäufe zur Kasse zu transportieren, kann dir keiner verbieten.
Darf man mit einem großen Touren-Rucksack im Supermarkt einkaufen ?
Selbstverständlich. Allerdings hat das Personal klar Hausrecht, wenn die das nicht wollen müssen die Dich nicht mit Rucksack in den Laden lassen.
Wenn man Dich aber mit dem Rucksack reingelassen hat hat kein Mitarbeiter dort das Recht, ohne Deine Zustimmung hineinzuschauen, das Recht hat nur die Polizei.
Natürlich darf man. Und man muss - erst einmal - auch niemanden in die Taschen, Rucksack o.ä. schauen lassen, nur weil dem Anderen "ein komisches Gefühl" packt.
Ist vielleicht nicht in vollem Umfang zu empfehlen, aber streng rechtlich darfst du:
a) verweigern, dass ein Verkäufer in deine Tasche schaut. Wirst du daraufhin aufgehalten und hast wirklich nichts geklaut, kannst du dich gegen das Festhalten (macht kaum wer) auch zur Wehr setzen. b) auf die Polizei warten. Allerdings darf auch die deine Taschen nur dann durchsuchen, wenn es einen Grund dafür gibt (Zeuge, der sah, wie du was eingesteckt hast, Kameraaufzeichnungen, die das zeigen o.ä.). Ein bloßes Gefühl reicht auch hier nicht.
ich geh immer mit rucksack einkaufen. die kassierer haben nicht das recht nachzuschauen. sie müssen dann bei verdacht polizei rufen oder ein ladendetektiv regelt das
so hab ich das nicht gemeint. er darf nicht nachschauen, aber bei verdacht festhalten bis die polizei kommt
man kann die polizei nicht anzeigen. es gibt lediglich disziplinarverstöße
Natürlich kann man Polizisten anzeigen, wenn sie Strafgesetze verletzen.
Als überall an den Kassen steht, dass man die Taschen und evtl. woanders gekaufte Waren vorher besser "ankündigt" bzw an der Kasse abstellt und es wird auch darauf hingewiesen, dass man Taschenkontrollen durchführen würde. Wenn man sich weigert (was soll man da schon Schlimmes drin haben), macht man sich unnötig verdächtig...und dann sollte man die Geduld mitbringen auf die Polizei zu warten...
auch eun ladendetektiv hat nicht das recht nachzuschauen. und die polizei nur bei DRINGENDEM tatverdacht. wenn du deine unschuld beteuerdt und sie dennoch reinschauen könntest dh sogar die polizei anzeigen.