Was kann man einer Kassiererin antworten ,wenn Sie den Rucksack kontrollieren möchte ,obwohl kein Verdacht auf Diebstahl besteht?

15 Antworten

Es gibt genau zwei Möglichkeiten wie man in einer solche Situation reagieren kann. Entweder macht man sich nichts drauf und lässt reinschauen oder man verneint es freundlich. Ganz einfach.

Dass sie kein Recht hat in deinen Rucksack zu schauen, ist so nicht ganz richtig. Es kommt auf die Umstände an. Sie darf nur nicht selbst und gegen deinen Willen reinschauen. Sie darf dich aber fragen und wenn du nichts dagegen hast, dann darf sie selbstverständlich auch reinschauen. Und wenn du es gestattest, dann ist es auch kein Eingriff in dein Persönlichkeitsrecht

Sie darf fragen, aber Du kannst das ablehnen.

Dann könnte sie einen Tatverdacht äußern und die Polizei rufen - und das müsstest Du dann abwarten und erdulden.

Wie sollte man in so eine Situation reagieren ?

Sie in den Rucksack gucken lassen.

ToxicWaste  19.03.2018, 01:08

Welchen Tatverdacht sollte der Ladenbesitzer denn äußern?

Verdächtig, nur weil man seine Rechte kennt?

Walum  19.03.2018, 06:15
@ToxicWaste

Welchen Tatverdacht sollte der Ladenbesitzer denn äußern?

Na, dass Du versehentlich unbezahlte Waren im Rucksack vergessen hast oder Ladendiebstahl natürlich.

Verdächtig, nur weil man seine Rechte kennt?

Nein, warum fragst Du? Weil Du einen Rucksack bei Dir hast, bist Du verdächtig genug, dass die Kassiererin Dich fragt, ob sie da hineinsehen darf.

Cokedose  19.03.2018, 11:29
@Walum

Ein Verdacht ist kein Grund jemanden festzuhalten, sondern nur, wenn man ihn tatsächlich bei einer Straftat erwischt hat.

Walum  19.03.2018, 12:45
@Cokedose

Doch. Du bist so lange verdächtig, bis der Richter Dich schuldig oder freispricht.

Die Kassiererin darf fragen, Du darfst ablehnen, aber die Kassiererin könnte dann behaupten, sie hätte Dich erwischt und das Diebesgut befände sich in Deinem Rucksack, du wirst daraufhin festgehalten und der Polizei übergeben.

Das wird sie nicht tun, wenn Du sie entweder gucken lässt oder so cool ablehnst, dass sie keinen Anfangsverdacht hegt. Wenn Du allerdings panisch nach Fluchtmöglichkeiten guckst und so ...

Wir hätten sonst ein landesweites Problem ...

Deutschland, morgens um halb zehn: Alle Rucksäcke sind ausverkauft!

ToxicWaste  19.03.2018, 16:38
@Walum

Du hast eine interessante Rechtsauffassung. Leider ist sie falsch. Du bist so lange unschuldig, bis du schuldig gesprochen bist. Seine Unschuld muss niemand beweisen. Und deshalb muss auch niemand seinen Rucksack öffnen. Und wenn die Kassiererin wider besseren Wissens behauptet, ich hätte Ware in meinem Rucksack, würde ich sie wegen Verleumdung anzeigen. Machst sie dach garantiert nie wieder.

Walum  19.03.2018, 21:04
@ToxicWaste

Leider ist sie falsch. Du bist so lange unschuldig, bis du schuldig gesprochen bist.

Ich habe nichts gegenteiliges behauptet. Ich habe nicht geschrieben, Du wärst schuldig, sondern verdächtig. Das ist ein Unterschied.

Wenn Du verdächtigt wirst, ruft sie den Filialleiter, der ruft die Polizei, die Deinen Rucksack durchsuchen wird. Wenn sie unbezahlte Ware findet, bist Du dran.

Und wenn die Kassiererin wider besseren Wissens behauptet, ich hätte Ware in meinem Rucksack, würde ich sie wegen Verleumdung anzeigen.

Du müsstest den Filialleiter anzeigen. Allerdings war das dann alles nur ein schrecklicher Irrtum der Kassiererin ...

Cokedose  19.03.2018, 23:40
@Walum

Du wirfst hier ein paar Sachen durcheinander. Ein behördlich oder richterlich angeordneter Freiheitsentzug (U-Haft), aufgrund eines hinreichenden oder dringenden Tatverdachts, ist es etwas vollkommen anderes als eine sog. Jedermann-Festnahme. Diese darf nur dann vorgenommen werden, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird und auch nur dann, wenn seine Identität nicht festgestellt werden kann und Fluchtgefahr besteht. Ist der Täter jedoch jemand den du persönlich kennst, also Name und Adresse bekannt sind, dann darfst du ihn auch nicht festhalten. Ebenso wenig, wenn jemand nur verdächtig erscheint. Verdächtig sein ist keine Straftat, sondern lediglich ein subjektives Empfinden einer anderen Person und nicht zu verwechseln mit den juristischen Verdachtsgraden.

Walum  20.03.2018, 09:59
@Cokedose

Du wirfst hier ein paar Sachen durcheinander.

Du unterstellt Dinge, die ich in meinem Text gar nicht wiederfinde ...

Ein behördlich oder richterlich angeordneter Freiheitsentzug (U-Haft), aufgrund eines hinreichenden oder dringenden Tatverdachts, ist es etwas vollkommen anderes als eine sog. Jedermann-Festnahme.

Freiheitsentzug? Habe ich nirgendwo geschrieben.

Diese darf nur dann vorgenommen werden, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird und auch nur dann, wenn seine Identität nicht festgestellt werden kann und Fluchtgefahr besteht.

Ja, weiß ich, war nicht Thema. Du hast das Mucki-Wassereis-am-Stil aus Aldis Tiefkühler mitgehen lassen und die Kassiererin hat das gesehen.

Du lässt die Kassiererin nicht in Deinen Rucksack sehen. Wenn sie überzeugt ist, dass Du etwas stehlen willst ruft Sie ihren Chef, der bittet Dich zum Gespräch, Du bist uneinsichtig, er ruft die Polizei, Du bist uneinsichtig, die wollen Deine Personalien aufnehmen, aber Du bist uneinsichtig, kannst/willst Dich nicht ausweisen und sie finden in Deinem Rucksack Aldis Eigenmarken-Eis, das nur dort verkauft wird, für das Du aber keinen Kassenbon hast (jur. Anfangsverdacht), Du leistet Widerstand, die können Dich aufgrund des dringenden Tatverdachts eines Diebstahls vorläufig festnehmen.

Dazu gäbe es noch die Schuldvermutung (typische Ware vom einzigen Aldi weit und breit und das Eis ist noch tiefgefroren und es gibt nur wenig Kondenswasser im Rucksack).

Ist der Täter jedoch jemand den du persönlich kennst, also Name und Adresse bekannt sind, dann darfst du ihn auch nicht festhalten. Ebenso wenig, wenn jemand nur verdächtig erscheint.

Jaja. Du bist da aber unbekannt und verweigerst die Kooperation.

Verdächtig sein ist keine Straftat, sondern lediglich ein subjektives Empfinden einer anderen Person und nicht zu verwechseln mit den juristischen Verdachtsgraden.

Nein, die Straftat wäre ein Diebstahl.

Cokedose  20.03.2018, 12:57
@Walum

Du hast geschrieben:

Dann könnte sie einen Tatverdacht äußern und die Polizei rufen - und das müsstest Du dann abwarten und erdulden.

Das habe ich verneint. Dann kamst du mit:

Doch. Du bist so lange verdächtig, bis der Richter Dich schuldig oder freispricht.

Somit warst du ja bereits bei einer erfolgten Anzeige und abgeschlossenen Gerichtsverhandlung. Und hast damit indirekt noch mal bestätigen wollen, dass es korrekt wäre, jemanden festhalten und vor Gericht zu zerren, nur weil er verdächtig erscheint. Zumindest habe ich es so verstanden. Wenn du schreibt, dass sie die Polizei rufen er das abwarten und erdulden muss, obwohl er nicht will, dann ist das ein Freiheitsentzug, wenn er gegen seinen Willen festgehalten wird. Die Frage um die es geht ist halt, ob es rechtmäßig geschieht oder aber nicht.

Ja, weiß ich, war nicht Thema. Du hast das Mucki-Wassereis-am-Stil aus Aldis Tiefkühler mitgehen lassen und die Kassiererin hat das gesehen.

Doch, genau das ist das Thema. Eine willkührliche Taschenkontrolle, ohne jeden Grund, sondern nur auf Grundlage, dass ein Rucksack oder dessen Träger pauschal "verdächtig" ist.

In deinem Beispiel geht ja um einen, durch Zeugen nachgewiesenen Diebstahl. Das ist eine vollkommen andere Ausgangssituation, die unter den o. g. Voraussetzungen natürlich eine vorläufige Festnahme rechtfertigen würde. Aber dies im Falle des Fragestellers nicht der Fall gewesen.

Ich weiß, im Falle eines Eises, scheint die Sachlage recht eindeutig, aber wenn niemand gesehen hat wie derjenige das Eis eingesteckt hat, dann gibt es keine Beweise (Zeugen) dafür, sondern lediglich Vermutungen. Aber ohne konkrete Beweise gilt erstmal die Unschuldsvermutung. Du kannst Waren des Ladens in deinen Taschen mitführen wie du magst. Das ist kein Grund für irgendwelche Mutmaßungen oder Anschuldigungen.

Das kenne ich :

Wenn man etwas frecher ist , sagt man : Sie wissen genau , daß sie das nicht dürfen.

Holen Sie bitte die Polizei, wenn sie meinen, daß diese nix besseres zu tun hat.

Grundsatz : Immer freundlich bleiben.

Normal sage ich nein, und mache weiter wie ich es vorhatte (bezahlen, einpacken, gehen). Gehe auf weitere Nachfragen auch nicht ein.

Habs schon erlebt, daß die Kasse ihre Vorgesetzte ruft und dann auch noch mal ganz wichtig tut. Daran gewöhnt man sich .

Die Polizei hat nämlich nicht wirklich Lust für sowas auszurücken.

Sollte sie dennoch kommen wollen, fragt man erst mal , wo man mit seinen Kühlsachen bleiben kann.

Gemeine Supermärkte tun nur so , als würden sie die P rufen und lassen einen dann ziehen

Walum  19.03.2018, 12:48

Natürlich, das ist ja auch nur eine Abschreckungsmaßnahme.

NervtVoll123  20.03.2018, 09:46
@Walum

Dann müssten sie es konsequenterweise bei allen Kunden tun. Oftmals wird es nämlich nur dann gemacht, wenn eine Kassiererin eine/n Kunde/Kundin nicht mag.

Halbrecht  20.03.2018, 12:13
@NervtVoll123

richtig ! es wird nach Aussehen oder Verhalten gesiebt.

Wenn ich Zeit hätte würd ich sagen, das sie nicht in meinen Rucksack gucken darf und sie wenn sie das wollen die Polizei rufen sollen.

Wenn ich keine Zeit hätte würde ich ihr brav meinen Rucksack zeigen.

ToxicWaste  18.03.2018, 22:38

Wenn ich keine Zeit hätte, würde ich einfach gehen. Niemand hat ein Recht, dich festzuhalten.

NervtVoll123  20.03.2018, 10:28
@ToxicWaste

Oh doch, wenn du einfach gehst, ohne zu bezahlen, haben sowohl die Kassiererin als auch der Filialleiter einen driftigen Grund, dich festzuhalten☝🏼

Erst zahlen, und dann kannst du gehen.

ToxicWaste  20.03.2018, 21:04
@NervtVoll123

Nix im Rucksack = nix zu bezahlen. Und das Geraffel auf dem Band würde ich auch liegenlassen, wenn mir jemand blöd kommt.

Tschüss, Au revoir, auf Wiedersehen.

NervtVoll123  20.03.2018, 22:07
@ToxicWaste

Hallo, Bonjour, Guten Abend.

Dann müssen sich alle Kassierer gut ausrüsten bei dir. Jeder mit ner Angel, falls du auf deine beschriebene Art den Laden verlässt.

🏃🎣🚔

Dieses Drama ist ja nicht dein Ernst, oder etwa doch?🤔

Das ist doch eine klare Situation. Einfach mit "nein" antworten. Wenn's der Kassiererin nicht paßt, kann sie ja die Polizei rufen, muß aber möglicherweise, wenn es ein Begehren ohne konkreten Verdacht auf einen Diebstahl ist, also ein unbegründet verursachter Polizeieinsatz, die Kosten des Einsatzes tragen. Wenn sie eine verdachtsbegründende Behauptung nachschiebt, die unhaltbar ist oder widerlegt werden kann, riskiert sie sogar ein Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung.

Jeder Geschäftsführer eines Supermarkts weiß das oder sollte es wissen, so daß eher anzunehmen ist, daß auch eine vernunftreduzierte Kassiererin ganz schnell einsieht, daß es sinnfrei ist, wenn sie sich auf solche Weise wichtig machen will.

Natürlich kann man auch die Kassiererin in den Rucksack schauen lassen. Duckmäusertum ist gegenwärtig sogar wieder groß im Kommen. Mein Ding wäre das allerdings nicht.