Ware in einem Beutel transportiert - Schon Ladendiebstahl?

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Durch das Einstecken in den Beutel hast du die Sache bereits "Weggenommen". Um aber den Tatbestand des Diebstahls zu erfüllen, bedarf es noch der rechtswidrigen Zueignungsabsicht. Diese sehe ich aber hier nicht, zumal du die Gewahrsamsenklave nur kurzzeitig aufgebaut hattest. Damit hast du den Tatbestand des Diebstahls nicht erfüllt.

Die Erklärung des Ladendetektives, "hätte strafbar gemacht..." ist meines Erachtens nach eher eine laienhafte Einschätzung.

Ich würde das Verfahren ruhig auf mich zukommmen lassen. Versuche aber, Zeugen zu finden, die dich kurz vor der Kasse mit dem Kleidungsstück in der Hand gesehen haben. Verlange eine Vernehmung des Detektives und Sicherstellung des Videobandes.

Die Gewahrsamsenklave ist immer wieder ein Stein des Anstoßes. Die Verkäufer oder Ladendetektive versuchen anhand dieses Sachverhalts häufig einen Diebstahl zu konstruieren, weil sie dadurch das Anrecht auf die Fangprämie haben. Eine objektive Prüfung ist damit nicht gegeben.

Ich würde in solchen Fällen auf die Polizei bestehen.

sunny2079 
Beitragsersteller
 08.12.2010, 15:16

Ich hätte aber Angst, dass sie mich wegen des Videos, wo ja bestimmt zu sehen ist dass ich die Sachen in der Tasche hatte, dann doch zur Diebin abstempeln, und ich mir dadurch noch weiteren Ärger einhandele. Wahrscheinlich werde ich das so aussitzen müssen, und hoffen ich komme mit einer kleinen Strafe für meine dummheit davon..

Dabbel  08.12.2010, 16:47
@sunny2079

Wie schon geschrieben, du hast lediglich die Wegnahme erfüllt, nicht aber die der rechtswidrigen Zueignungsabsicht. Damit ergibt sich keine Erfüllung des Tatbestandes.

Zahlen oder sich bestrafen lassen, nur weil eine Ladendetektiv wild auf die Fangprämie war und die nötige Objektivität hat fehlen lassen, das käme nicht in Frage.

Nein, man muß den Laden nicht verlassen. Die Juristen sprechen von der sogenannten "Gewahrsamsenklave", in der die Sache sich befindet. Wenn Du etwas einsteckst, ohne den Laden davon explizit zu informieren, hast Du die Sache dem Gewahrsamsbereich des Ladens entzogen, da kein Mensch mehr weiß, daß Du die Sache hast und es somit einzig nur an Deiner Entscheidung hängt, ob Du die Ware anschließend noch hervor holst und bezahlst. Und damit ist die "Zueignung", wie sie vom Gesetz vorgeschrieben wird, bereits vollendet.

Schwierig wird es jetzt durch den Umstand, daß Du ja offensichtlich das Kleidungsstück bereits wieder aus Deinem Beutel geholt hattest, als der Detektiv Dich angesprochen hat. Dies könnte gegen die für einen Diebstahl notwendige "Zueignungsabsicht" sprechen. Da aber viele Diebe den Detektiv bemerken, lange bevor sie angesprochen werden kann dies auch nur ein Versuch sein, die Diebstahlsabsicht zu verschleiern. Ich würde die Chancen, den Vorwurf zu entkräften, ohne Unterstützung eines Rechtsanwalts als eher schlecht einschätzen.

Zu allem Weiteren lies bitte auch meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen

sunny2079 
Beitragsersteller
 08.12.2010, 14:51

Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort, so etwas ähnliches habe ich mir auch schon ergoogelt. War mir nur nicht sicher wegen dem Wert der Ware, nämlich 75Euro. Das ist ja schon über der 50Euro Grenze. Soll ich die Tat eigentlich gestehen (also zugegeben dass ich klauen wollte, obwohl es eigentlich nicht beabsichtigt war?) Nicht dass die mir meine Geschichte nicht glauben und ich dann ein höheres Strafmaß bekomme? Und stimmt es dass ein ganzes Monatsgehalt Strafe bzw Bußgeld ansteht?

skyfly71  08.12.2010, 14:59
@sunny2079

Du mußt Dich entscheiden, was Du willst: Wenn Du mit der Brechstange Deine Unschuld beweisen willst, dann solltest Du auch nix gestehen. Dann wird es am Ende zu einer Gerichtsverhandlung kommen und dann kannst Du natürlich wegen Uneinsichtigkeit noch eine härtere Strafe bekommen, als es sonst der Fall gewesen wäre. Da sind dann tatsächlich maximal 30 Tagessätze drin.

Wenn Du den "sanften" Weg gehen willst, dann solltest Du auch ein - wahrheitswidriges - Geständnis ablegen, da hier ziemlich sicher davon auszugehen ist, daß das Verfahren nach § 153a StPO nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird. Die Höhe der Geldauflage orientiert sich dabei nicht zwangsläufig am Monatseinkommen. Mehr als 700,- würden es hier wohl kaum werden, ich persönlich würde mal auf 300,- bis 500,-€ tippen.

sunny2079 
Beitragsersteller
 08.12.2010, 15:09
@skyfly71

Oh Gott, so viel Geld? Naja, wer so dumm ist wie ich die Sachen in einen Beutel zu stecken, muss bestraft werden. Ich habe meine schriftliche Äußerung bei der Polizei vor zwei Wochen abgeschickt. Was kommt von denen als nächstes? Und vor allem wie lange dauert es noch? Schaue jeden Tag in den Briefkasten, das Warten macht mich echt mürbe. Kommt es auf jeden Fall zu einer GerichtsVerhandlung mit Vorladung? Oder habe ich Chancen dass es nur auf das Zahlen der Geldstrafe mit Überweisung ausläuft?

Dabbel  08.12.2010, 15:11
@skyfly71

Wenn sie wirklich den Rock auf dem Weg zur Kasse wieder aus dem Beutel genommen hatte und erst dann angehalten wurde, würde ich die Sache durchziehen und bis zur Hauptverhandlung gehen. Dort muss der Detektiv Farbe bekennen. Eine Tat zugeben, die man nicht gemacht bzw. geplant hatte, käme (für mich) niemals in Frage.

skyfly71  08.12.2010, 15:13
@Dabbel

Tja, ist halt eine Verteidigungsstrategie... Als nächstes kommt übrigens der Brief mit der Mitteilung über die Einstellung von der Staatsanwaltschaft. Das kann aber 2-6 Monate dauern.

Ich bin kein Jurist, aber wenn du die Tasche nicht unter deinen Pullover gehalten hast wird dir das niemand ankreiden können. Viele Leute nehmen eigene Taschen zum einkaufen.

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Diebstahlabsicht lag nicht vor, du warst noch im Laden, also würde ich mir das nicht gefallen lassen. Nimm dir einen Anwalt. (Gegenanzeige gegen den Detektiv und den Laden wegen Verleumdung? )

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Aber wie gesagt, eine echter Anwalt wird dich besser beraten können als wir hier. (vielleicht warst du ja nicht alleine und dieser Detektiv macht diese Masche öfter um seine Statistik aufzubessern?)

sunny2079 
Beitragsersteller
 08.12.2010, 14:38

Keine ahnung, aber der Detektiv hat Recht, indem er sagte, er hat den verdächtigen Vorgang auf Video und er meinte auch, ich hätte ihn gesehen und dann extra den Rock offen zur Kasse getragen. Ja, und wahrscheinlich siehts auf dem Video genau so aus. Was in mir vorgeht, kann die Kamera ja nicht festhalten. Ich habe jedenfalls die Hoffnung, dass ich mit einer Geldstrafe und einem blauen Auge davonkomme, in meiner schriftlichen Äusserung habe ich ja zugegeben die Sachen im Beutel tansportiert zu haben. Mal sehen was kommt.

Florian33  08.12.2010, 14:44
@sunny2079

ER steht in der Beweispflicht!

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Wie du schon sagtest, niemand kann in dich hineinsehen, von daher......

Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt. Selbst falls es zur Verurteilung kommt: Als Ersttäter wird es mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr als eine Geldstrafe und Hausverbot im Laden.....

Gin auf keinen Fall etwas zu, das du nicht getan hast. Nicht du, sondern der Ladendetektiv muss beweisen, dass du etwas klauen wolltest. Du hast das Zeug zwar genommen, aber du hast es nicht in die Jacke oder so gesteckt, von daher war durchaus zu erwarten, dass du bezahlen willst. Damit besteht, wie bereits gesagt wurde, och kein Diebstahl. Wehre dich, fordere Beweise usw. der Ladendetektiv hat ziemlich laienhaft gehandelt.

Hallo Leute, ich möchte hier nochmal mitteilen, wie die Sache ausgegangen ist: Heute bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft, und es ist für mich das beste Weihnachtsgeschenk überhaupt! Das Verfahren wurde eingestellt! Ohne Auflagen! Gottseidank hat die Staatsanwaltschaft mir geglaubt, dass ich nicht klauen wollte! Ich bin so happy. Vielen Dank euch für die Antworten und ein super schönes Jahr 2011! LG sunny

skyfly71  28.12.2010, 15:13

Super. Dann mal herzlichen Glückwunsch!