Diebstahl, wenn man nicht-aktivierte Guthaben Karten mitgehen lässt?

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Tatbestand Diebstahl, § 242 StGB:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen...

Trifft alles zu, von einem bestimmten Wert ist nicht die Rede.

-> Tatbestand erfüllt.

Auch wenn sie noch keinen Wert aufgebucht hat, gehört sie doch dem Laden und Du eignest sie Dir widerrechtlich an.

Was außer Diebstahl soll das Deines Erachtens sein?
Auch bodenlose Dummheit schützt vor Strafe nicht.

TomBeerens 
Beitragsersteller
 16.10.2020, 22:10

Danke, ja. Aber mir ist diese Frage eben vorhin gekommen und es hat mich halt interessiert. :D

Ja, ist trotzdem Diebstahl

Die Karte gehört dir nicht. Welchen Wert sie hat, spielt bei einem Diebstahl keine Rolle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klar ist das Diebstahl. Und wenn es klappt, kannst du die Karten nur anzünden und dich dran wärmen. Für mehr taugen die Karten unaktiviert nicht.