Beim einkaufen Sachen einstecken?
Was ist wenn ich einkaufen bin ohne Einkaufswagen und die Sachen, die ich kauf nicht alle tragen kann ? Kann ich die dann kurz in meine Tasche stecken und an der Kasse wieder rausholen oder was macht man dann ?
8 Antworten
ich mach das immer und bisher hatte ich noch keine probleme und falls kaann ich denen ja die tasche vom inneren zeigen so hab ja nix zu verstecken
Ja ich mache das auch manchmal.Grund :Will eigentlich nur 2,3Kleinigkeiten kaufen,hab keine Lust (oder keine Münze für den Wagen passend)deshalb nen Wagen zu nehmen.Aber wie es oft so ist beim Einkaufen:da ein Angebot,da was Schönes was nicht geplant war-und schon ist es zu viel zum Tragen...Ja,wenn ich dann noch Platz in.Tasche/Rucksack hab packe ich es eben bis zur Kasse da rein und dann zum Bezahlen wieder aus .Da hat zu mit auch noch nie wer was gesagt-Diebstahl ist es ja wohl erst in dem Moment in dem ich mit unbezahltem Tascheninhalt den Laden verlassen würde.
Würde ich nicht machen an deiner Stelle auch wenn du nicht stehlen willst es kann aber den Anschein erwecken und wenn es den Anschein erweckt kannst du 1000 mal sagen das du nicht stehlen wolltest dann kann es passieren das die von geschäft dir nicht glauben dann die polizei rufen und du eine Anzeige bekommst obwohl du das gar nicht stehlen wolltest kannst du eine Anzeige wegen versuchten Ldaen Diebstahl bekommen nicht zu empfehlen nimm lieber einen Korb von geschäft oder einen Einkaufswagen auch wenn du nicht viel brauchst besser als Missverständnisse danach
Wenn man unbedingt Missverständnisse provozieren will, macht man das so.
Frag mal Google nach "Gewahrsamsenklave" und lerne, dass der Tatbestand des Diebstahls damit vollendet ist.
Das entspricht in deinem Fall zwar nicht dem subjektiven Tatbestand, aber man kann sich unnötigen Ärger einhandeln.
Lesestoff: http://famos.jura.uni-wuerzburg.de/wp-content/uploads/2020/02/famos-Januar-2020-neu-3.pdf
Kann ich die dann kurz in meine Tasche stecken und an der Kasse wieder rausholen
Kannst du machen, musst dann aber auch mit den möglichen Konsequenzen rechnen.
Es erfüllt zwar noch nicht den Straftatbestand des Diebstahls, jedoch erfolgt hier ein sog. Gewahrsamsbruch. Dieser allein ist zwar nicht strafbar, er stellt jedoch ein Tatbestandsmerkmal des Diebstahls dar. Er ist zudem ein Eigentumsdelik, welches zumindest auf zivilrechtlicher Ebene geahndet werden kann, beispielsweise mit einem Hausverbot.
Deshalb lieber gleich einen Einkaufswagen nehmen, auch wenn man vor hat nur wenig zu kaufen. Alternativ kannst du auch einen leeren Karton nehmen. Jedoch solltest du hier auch einen Mitarbeiter fragen. Es wird zwar in der Regel geduldet, aber streng rechtlich betrachtet liegt auch hier ein Diebstahl vor, wenn du ihn ungefragt mit nach Hause nimmst. Den auch der leere Karton ist Eigentum des Marktes.
Gilt nur für Supermärkte:
Ja, wird aber garnicht gerne gesehen.
Wenn du einen offenen privaten Einkaufskorb mitnimmst, ist das ja auch erlaubt.
Also große Sachen in eine offenen Rucksack oder Tasche wäre wohl noch tolerierbar.
Der Supermarkt hat aber Hausrecht und dir den weiteren Zugang untersagen, wenn du zu weit gehst, obwohl legal.
Ja, wird aber garnicht gerne gesehen.
Es wird nicht gerne gesehen, weil es verboten ist.
Wenn du einen offenen privaten Einkaufskorb mitnimmst, ist das ja auch erlaubt.
Auch nur, wenn der Händler es gestattet. Wenn nicht, dann ist es auch nicht erlaubt.
Also große Sachen in eine offenen Rucksack oder Tasche wäre wohl noch tolerierbar.
Wäre es nicht. Die Wahl der Tasche und des Produktes machen rechtlich keinen Unterschied. Es bleibt dasselbe Vergehen.
Der Supermarkt hat aber Hausrecht und dir den weiteren Zugang untersagen, wenn du zu weit gehst, obwohl legal.
Das Einstecken unbezahlter Waren ist schon zu weit, weil eben nicht legal.