Bekommt man als Vorbestrafter noch Arbeit?
also sicher kommt es natürlich auch auf die art der vorstrafe an (z.b. nur mal ne tasse auf arbeit mitgehen haben lassen oder versuchter mord etc.) aber trotzdem, wenn man sich wo bewirbt (und nicht "nur" für einen 1€-job, den man vom jobcenter bekommt o.ä.) hat man dann überhaupt noch eine chance?
13 Antworten
Natürlich hat man eine Chance auf Arbeit.Es kommt natürlich auch darauf an,wie hochgradig schlimm dieses Delikt war und wo man sich bewirbt.Polizei,Zoll o.ä. ist eher aussichtslos.
Hängt davon ab, was man verbrummt hat und was arbeiten will. Einfacher wird es sicher, wenn die Straftat nichts mit dem Job zu tun hat und man in einem eher gefragten Beruf arbeitet. Unmöglich wird es wenn die Strafe was mit dem Job zu tun hat (z.B. wegen BTM im Medizinbereich). Sehr schwer wirds auch in Jobs, wo es Bewerber wie Sand am Meer gibt (Hilfsarbeiter). Da lässt sich der AG unter einem Vorwand ein Führungszeugnis zeigen und dann kommt eine Absage.
Ich würde einen Menschen, der einen Fehler getan hat, zu ihm steht und ihn bereut, einstellen, um bei mir zu arbeiten, wenn ich nicht davon ausginge, dass er andere Mitarbeiter angreift/bedroht/bestiehlt.
V.a. wenn der "Täter" noch jung war, kann er sich geändert haben. Bei "mal eine Tasse auf der Arbeit mitgehen lassen" würde ich ihn ohne Bedenken einstellen. Bei "versuchter Mord" wird man wohl wissen wollen, warum jemand soetwas versucht hat und überlegen, ob der Täter "gemeingefährlich" ist. Jemand, der einen anderen Menschen beispielsweise vergewaltigt hat, würde ich wohl eher nicht einstellen, da er ja eine Bedrohung für andere Menschen wäre.
nein , du wirst in der hölle verbrannt
-.-
kurz und knapp,ja hat man,wird aber verdammt schwer!!