Muss ich den Inkasso Betrag zahlen obwohl, ich nie eine Mahnung oder Ähnliches erhalten habe?

Schreiben des Inkassounternemehs Seite 1 - (Rechte, Inkasso, Mahnung) Schreiben des Inkassounternehmens Seite 2 - (Rechte, Inkasso, Mahnung)

2 Antworten

Wie das mit Inkassogebühren in der Schweiz ausschaut, kann ich nicht sagen. Aber in Deutschland gibt es Spielregeln. Und gegen die hat Frau Anwältin verstoßen.

Ich würde ihr daher folgendes schicken: "Werte Anwältin. Ich weise die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht und mangels Verzug zurück. Ich habe nie Rechnungen oder Mahnungen erhalten. Sie wollen Sie mir umgehend folgendes vorlegen: Rechnungen und Mahnungen, sowie Zustellnachweise. Inkassoschreiben samt Zustellnachweise. Vollmacht im Original. Im übrigen sämtliche Informationen nach §43d BRAO. Sie haben 7 Tage Zeit. Bei Weigerung ergeht Bußgeldantrag bei der zuständigen Anwaltskammer. Aus ihrem Schreiben ist nicht erkennbar, um was für einen vertrag es geht, wie sich die Forderung zusammen setzt und auf was sich die Forderung bezieht. "Bank- und Mahnkosten" sind nicht nachvollziehbar. Ich verbiete Ihnen ausdrücklich die Meldung an Auskunfteien."

In Deutschland muss man selbst aktiv kündigen. Ansonsten gilt es: Wer den Vertrag eingeht, muss sich dran halten. Einfach nicht zahlen oder das Angebot nicht nutzen, befreit dich NICHT von einer Zahlungspflicht.

Je nachdem, wie das hier ausschaut, wirst du vermutlich die ursprüngliche Hauptforderung zahlen müssen. Ggf. Rücklastschriftkosten (max. 5€) und Briefporto (max. 2,50€) und Zinsen (einge Cents).

Und ja, ein in Deutschland erwirkter Titel kann in der Schweiz betrieben werden. Vielleicht ist es verjährt, je nachdem wie lange es her ist.

maxx90 
Beitragsersteller
 31.10.2016, 23:31

Danke für die schnelle Antwort!

Werde umgehend ein Schreiben an das Inkassounternehmen schicken.

Wie ist der name des dating portals ?  Evtl ist auch die komplette forderung nicht durchsetzungsfahig. 

maxx90 
Beitragsersteller
 01.11.2016, 00:35

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