CCS Inkasso rechtlich erlaubt?
Hallo alle miteinander. Ich habe gestern einen Brief von CCS Inkasso bekommen. Ich habe vor zwei Monaten bei Rossmann für einen Betrag von 6,65€ eingekauft. Ich habe aber nicht gemerkt, dass mir das Geld zurücküberwiesen wurde (am 13.05.2017), weil mein Konto wohl im Minus wahr, als die Bank den Betrag an Rossmann überweisen wollte. Jetzt kam gestern der Brief von CCS Inkasso, eine Mahnung habe ich aber nie bekommen. Im Brief steht, dass ich wohl mit Unterschrift gezahlt habe, aber ich kann mich auch nicht genau daran erinnern. Aus den 6,65€ wurden jetzt 104,45€. Dies setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag): 6,65€ Bankrücklastschriftkosten: 8,90€ Adressermittlungskosten: 25€ Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH; 9,90€ Geschäfsgebühr: 45€ Auslagen: 9€
Zusammen: 104,45€
Meine Frage ist jetzt, ob das rechtens ist, weil mein Schwiegervater der Meinung ist, dass der Betrag zur Vorderung unverhältnismäßig hoch ist, aber er war sich nicht sicher.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
LG
2 Antworten
Zunächst bist du verantwortlich dafür, dass dein Konto gedeckt ist. Aber Begründung dafür, direkt ein Inkasso einzuschalten ist das natürlich nicht.
Ich würde 6,65€ HF + 5€ Rücklastschrift + 10€ Adressermittlung + 2,50€ Zinsen und Briefporto zweckgebunden bezahlen.
Dann würde ich folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich einen Rechnungsbeweis für folgende in meinen Augen massiv überhöhte Positionen vorzulegen: Rücklastschrift 8,90€ und Adressermittlung 25€. Bitte beachten Sie: Sollten Sie keine Rechnungsbelege hierüber vorlegen können, behalte ich mir Beschwerde beim Aufsichtsgericht inkl. Antrag auf Lizenzentzug wegen frei erfundener Gebührenpositionen vor. Des Weiteren lehne ich gemäß Fachliteratur (z.B. Dr. Jäckle) dieses überfallartige Einschalten eines Inkassos als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ab. Die frei erfundenen Verzugsschäden Ingenico weise ich ebenfalls zurück."
Dann mal abwarten, was so kommt und ggf. nochmal melden.
Danke für deine Antwort! Ich habe es gestern schon anders geregelt, aber sollte noch etwas kommen, werde ich es genau so machen. Danke für die Hilfe (:
Wenn du noch länger wartest, dann wird´s teurer.
Du könntest bei einer Verbraucherzentrale nachfragen. Aber auch da kostet diese Info ein paar Euros.
Und habe dir geantwortet das du bei der Verbraucherzentrale nachfragen kannst, bzw. mußt. Was ist daran schwer zu verstehen?
Vielleicht weißt du es noch nicht, aber eine kostenfreie Rechtsberatung gibt´s in der Regel nicht. (Zumindest keine, auf der du dich hier im Nachhinein berufen kannst. )
* Und wie du siehst, mag dir auch weiter keiner eine Auskunft geben.
Das war nicht meine Frage. Es ging um den rechtlichen Teil.