CCS Inkasso , bezahlen oder nicht?
Hallo,
ich möchte mich kundig machen, wie ich am besten gegen ein Inkassoschreiben vorgehe, dass unrechtmäßig ist. Hier erst mal kurz der Fall:
CCS-Inkasso weißt mich darauf hin, dass ich am 27.8.2018 um 15:08Uhr mit ec-Karte und Unterschrift in Ravensburg für 5 Euro beim Netto und Rossman eingekauft hätte. ( das geht schon rein logistisch nicht! Habe bis 14:00 gearbeitet und dann etwa 400km/ und 4h zum einkaufen gefahren und einen Quantensprung vollbracht?)
Natürlich ist der Betrag nun bis auf 111,85€ gepusht mit:
1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 8,97
2. Bankrücklastschriftskosten 27,12€
3. Adressermittlungskosten 27,34€
4. Verzugskosten (§§ 280,286 BGB) 23,14€
5. Geschäftsgebühr (§§ 280, 286, BGB, NR 2300 VV RVG) 65,00€
6. Auslagen (§§280, 286, BGB, Nr. 7002 VV RVG) 20,00€
Wie kann ich als Student damit vorgehen?
Muss ich das bezahlen ?
Ich Freue mich auf ihre Meinung
3 Antworten
- Strafanzeige bei der Polizei gegen unbekannt wegen Betrugs und ggf. weiterer Tatbestände (Identitätsdiebstahl u.ä.)
- Ggf. mit der Bank sprechen, ob man lieber die Karte sperren sollte o.ä. Bei Lastschriften ist das normalerweise so nicht nötig, aber wer weiß.
- Dem Inkasso einmalig schreiben
Ich würde das so formulieren:
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Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich war nie in Ravensburg und habe dort nicht eingekauft. Auch sonst hat dort niemand mit meiner Karte eingekauft. Strafanzeige ist erstattet. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich mich mit Hilfe des AK Inkassowatch wehren (negative Feststellungsklage, Beschwerde beim Aufsichtsbericht, Strafanzeige wegen Nötigung). Im übrigen sollten sie Abstand von diesen frei erfundenen Gebührenpositionen nehmen. Sie wissen sicherlich, was ich meine. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.
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Damit ist alles gesagt. Wenn die nicht locker lassen, melde dich einfach nochmal (gerne auch per Freundschaftsanfrage).
Als Merker: Die "Verzugskosten" sind frei erfundener Blödsinn. Und die Adressermittlung kostet auch nur 10€ (Schufa AdFinder) und nicht über 20€. Auch sind deutlich über 20€ Bankrücklastschrift einfach nur Unsinn. Maximal 3 bis 5€. Mehr gibbet nicht. Eine Geschäftsgebühr von 65 € samt 20€ Auslagen sind auch drastisch überzogen.
Habe bis 14:00 gearbeitet
Sicherheitshalber mal einen Nachweis besorgen und der Polizei mit vorlegen.
das habe ich gefunden: https://www.gutefrage.net/frage/inkassoverfahren-ccs-inkasso
und das auch: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/
Ich traue ehrlich gesagt Deiner Frage nicht ganz, oder da fehlen Infos.
Wenn Deine EC-Karte mißbraucht wurde, hast Du deren Verlust angezeigt? Selbst dies würde übrigens nicht die Rücklastschriftkosten erklären.
Falls Du Deine EC-Karte hast, diese dort nicht zum Bezahlen genutzt worden sein kann und Du Mißbrauch ausschließt stellt sich doch die Frage erst gar nicht.
Eine unrechtmäßige Forderung bestreite ich, soll der andere doch klagen und beweisen.
Da hast Du aber eine falsche Erfahrung gemacht. Mir wurden vor ein paar Jahren 400 Euronen vom Konto abgebucht die in Frankfurt am Automaten ausgezahlt wurden. Glücklicherweise war ich nachweislich zu diesem Zeitpunkt nicht in Frankfurt. Kontosperrung und Anzeige bei der Polizei waren die Folge. Es wurde ein neues Konto eingerichtet.
Die Sparkasse hat mir die 400 € dann wieder gutgeschrieben. Den ganzen Ärger mit den Benachrichtigungen über das naue Konto und den Schreibkram hatte ich aber alleine.
Seitdem kommt die Karte nur noch in Notfällen zum Einsatz, nur bares ist wahres.
Solche Vorfälle sind übrigens gar nicht so selten, nur spricht da keine Bank drüber. Der Schaden geht jährlich in die Millionen.