IIch bin Ebay Händler ohne Gewerbe, nun Drohung erhalten?
Hallo, ich bin aktuell 16 und verdiene mir bisschen was mit eBay dazu. Nun habe ich aber diese Nachricht gekriegt, sollte ich mir Sorgen machen ? ich möchte Ihnen 24 Std. Gelegenheit geben, rechtsmässige AGB und eine Widerrufsbelehrung bei Ihren Angeboten einzustellen. Andernfalls werde ich über meine Firma = Mitbewerber (deren Name hier im Moment keine Rolle spielt) eine Abmahnung mit Unterlassungsverpfl.-Erklärung erwirken, die Ihnen dann einige tausend Euro kosten wird. Daher diese einmalige aussergerichtliche Verwarnung. Bei Nichtreaktion beantrage ich dann ggfs. auch eine Einstweilige gerichtliche Verfügung gegen Sie.
Desweiteren habe ich alle Ihre Angebote gesichert, gespeichert und ausgedruckt. Diese gehen morgen zu den Finanzbehörden in Münster zwecks Prüfung Ihres Gewerbes und Steuernummer. Auch dem Ordnungsamt (Gewerbeaufsicht) Münster gehen die Unterlagen zu, denn sie haben bei Ihren Ebay-Angeboten auch keine Steuer- oder UST ID Nr. angegeben.
Weitere Korrespondenz führe ich mit Ihnen nicht!
7 Antworten
Ich fürchte Du hast ein Problem.
Du hast Dich als Privatverkäufer bei Ebay als gewerblicher Händler registriert. Als solcher hast Du dem Kunden gegenüber Pflichten.
Kommst Du diesen nicht nach, dann machst Du dich - selbst wenn Du nicht volljährig bist - strafbar.
Die Materie ist einigermaßen kompliziert, deshalb würde ich Dir dringend raten die Sache mit Deinen Erziehungsberechtigten zu klären und mit diesen zusammen eine Fachanwalt für Internet-Recht aufzusuchen.
Das ganze kann Deine Eltern richtig viel Geld kosten ....
Möglicherweise reicht es dem 'Kläger' Deine Naivität in diesen Dingen mitzuteilen "Taschengeldgeschäfte" damit er ein Einsehen hat.
Aber den Account solltest Du besser löschen ...
Haben Deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung?
Dann würde ich die Mail ausdrucken und von einem Anwalt prüfen lassen.
Hast Du bei Deinen Artikeln dazugeschrieben, daß es sich um einen Privatverkauf handelt? Wenn nicht, dann solltest Du das für alle Fälle ergänzen und auch auf den Ausschluss der Gewährleistung hinweisen.
Laß Dich nicht verunsichern sondern prüfe die Fakten. Mit 16 Jahren bist Du minderjährig und beschränkt geschäftsfähig. Das ist in diesem Fall von Vorteil.
Du solltest auf jeden Fall Deine Eltern informieren.
Giwalato
Ich dachte mehr an ein Erstgespräch mit einen Anwalt.
Die Abmahnung soll ja erst dann erfolgen, wenn nicht nachgebessert wird.
Und ein 16-jähriger kann noch nicht alle Folgen seines Handelns überschauen, deshalb ist er ja beschränkt geschäftsfähig.
Wie soll der Fragesteller so ohne weiteres Nachbessern? Er kann keine Steuernummer angeben.
Auch wird er nicht innerhalb von 24h stichfeste AGB /Widerrufsbelherungen herzaubern können. Kleine Fehler dort reichen ebenfalls zur Abmahnung. Selbst das popelige Widerrufsformular muss enthalten sein sonst kann ein schreiben von einem Anmahnspinner kommen....
Ich bezweifle, daß ein Gericht eine Frist von 24 Stunden als angemessen erachtet.
In übrigen verweise ich auf meinen Vorschlag, bei den angebotenen Artikeln darauf hinzuweisen, daß es sich um Privatverkäufe handelt, somit die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Mehr ist innerhalb dieser Frist nicht möglich. Aber es wäre ein Anfang.
Die Frist ist gar nicht nötig. Wir hatten selbst mal so einen Fall wo ein (gewerblicher) Händler unsere Produktfotos stumpf geklaut hat. Wir haben dort auch gebeten das ganze innerhalb von 24h abzuändern da wir sonst zum Anwalt gehen würden. Gegenpartei hat uns stumpf angelogen (wären vom Fotografen extra für sie angefertigt worden, doof nur das ich der Fotograf bin und die sogar mein Wasserzeichen mit kopiert haben..) und damit sind wir natürlich zum Anwalt. Unser Anwalt meinte damals das es sogar noch sehr freundlich war das wir die Person zunächst angeschrieben haben und nicht direkt ihn beauftragt haben....
Wenn der Anwalt tätig wird, gilt es natürlich Fristen einzuhalten. Da kann man das ganze sogar zig mal verlängern.
Versteh mich nicht falsch, finde es schön das du helfen möchtest. Bin halt aus dem Bereich und weiß wie das hauen&stechen dort abläuft...
Es ist schwer, mit den wenigen Informationen wirklich etwas anzufangen.
Das du gegen die Ebay AGB verstoßen hast, wirst du mitbekommen haben. Auch wenn die dein kleinestes Problem sind.
Als was ist dein Account angemeldet und WAS verkaufst du?
Ist es eine Dienstleistung (fertige einen Tisch nach Wunsch etc)? Das ist dann ganz klar gewerblich und der gute Mann ist im Recht. Er hätte dich dann auch nicht anschreiben müssen und das ganze direkt seinem Anwalt übergeben können. (Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, zahlt auch keine Rechtschutz - Streitsumme 5-Stellig)
Verkaufst du einfach nur alten Gammel? Um sich ein Bild machen können wäre dein Ebay-Name ganz nett. Gern auch per PN.
Du scheinst soviel zu verkaufen, das es sich nach Ansicht deines Mittbewerbers um ein Gewerbe handelt. Für ein Gewerbe sind bestimmte Rechtliche dinge zu beachten wie z.b. AGB, Widerruf Gewerbeschein etc.
Verkaufst du über 30 Artikel pro Monat? Sind die Artikel alle neuwertig? dann sind das Anzeichen, das du nicht Privat verkaufst.
Ich habe den Account neu gemacht und bisher 2 Artikel verkauft. Ich verkaufe sie neuwertig.
Steht bei dir drin, das es von Privat ist, nutzt du eigene Bilder und nicht die vom Hersteller? Dann kann er dir eigentlich nichts.
Er wird ihm auch direkt nichts machen.
Es reicht wenn er die Finanzbehörden informiert, die Staatsanwaltschaft kümmert sich um den Rest.
Wenn du die Absicht hast etwas dazu zu verdienen, und dies das normale Verkaufen auf eBay übersteigt (Gebrauchtes verkaufen, das nicht benötigt wird) musst du ein Gewerbe anmelden und deine Einnahmen versteuern. Tust du das nicht, machst du dich strafbar.
Auf eBay darfst du ohnehin erst verkaufen/kaufen, wenn du voll geschäftsfähig bist, also erst mit 18.
Scheint so, als hast du dir sehr großen Ärger eingehandelt.
Bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen zahlt keine Rechtschutzversicherung. Leider.