Ab wann Steuern zahlen/Gewerbe anmelden (Babysitten)?

4 Antworten

Die Grenze von 450 Euro gilt nur für geringfügige Beschäftigungen als Arbeitnehmer. Ist hier also irrelevant. Außer die leite melden dich als Haushaltshilfe an.

Wenn du das nachhaltig verschiedenen Kunden anbietest ist das wohl gewerblich. Egal ob du damit im Monat 200 oder 2000 Euro verdienst. Der Gewinn unterliegt zusammen mit deinen Einkünften als Arbeitnehmerin (aus der Ausbildung) der Einkommensteuer. Von der Summe deiner Einkünfte werden dann noch u.a. Sonderausgaben (Ein Großteil der Sozialversicherungsbeiträge) abgezogen. Liegt das zu versteuernde Einkommen über dem grundfreibetrag in Höhe von akuell (2021) 9744 Euro ist Einkommensteuer zu zahlen (anfangs 14% des übersteigenden Beitrags).

Wird das ganze nicht nachhaltig mit gewinnerziehlungsabsicht unternommen sondern nur gelegentlich wären die Einkünfte als sonstige Leistung steuerbar. Ist nur eine ander einkunftsart, läuft im Ergebnis aber einkommensteuerlich auf das selbe hinaus. Aber mit weniger Bürokratie.

Sofern die Tätigkeit nachhaltig und selbständig ausgeführt wird ist umsatzsteuer nich ein Thema, Umsatzsteuerfrei ist die Tätigkeit wohl nicht, aber du wirst vermutlich die Kleinunternehmer Regelung anwenden können (Umsatz unter 22.000 Euro jährlich) und die umsatzsteuer würde nicht erhoben.

Am besten du sprichst darüber mit einem Steuerberater.

Machst du das regelmäßig für ein oder zwei Familien, dann musst nicht du etwas anmelden, sondern die müssen dich in der Minijobzentrale anmelden.

Wenn du deine Dienste aber mehr Leuten anbietest, dann ist das ein Gewerbe. Die Höhe deiner Einkünfte ist für die Pflicht zur Anmeldung unerheblich. Solange du unter 470 € Gewinn im Monat bleibst, kannst du auch in der Familienversicherung deiner Eltern bleiben. Steuern sind dann wahrscheinlich auch nicht zu zahlen. Du musst nur die blöde Steuererklärung am Ende des Jahres machen...

Dafür könntest du dann auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, falls einem der betreuten Kinder mal etwas passiert. Da wäre ich beruhigter.

In der Praxis meldet aber - trotz der Verpflichtung - kaum jemand ein Gewerbe für Babysitting an.

Hallo würde mal abwarten mit dem Gewerbe anmelden, musst es ja nicht überall erzählen , meines Wissens kannst Du dich im Rathaus erkundigen, es gibt auch Kleingewerbe, (Nebenerwerb)

Woher ich das weiß:Hobby
Geochelone  01.07.2021, 20:58

Es gibt kein Kleingewerbe...

Venus345  02.07.2021, 09:34
@Geochelone

doch gibt es , es gibt auch nicht nur Groß Konzerne

Geochelone  02.07.2021, 10:38
@Venus345

Das Gewerberecht unterscheidet nicht zwischen Konzernen und Leuten, die nur in geringem Umfang gewerblich tätig sind. Das Wort "Kleingewerbe" findest du nirgends in der GewO. Dementsprechend kann man so etwas auch nicht anmelden.

du müsstest jetzt schon ein gewerbe haben

und steuern wirst du auch bezahlen müssen, weil du ja lehrlingslohn hast

der steuerfreibetrag zählt für alle einkünfte zusammen, nicht pro einkunftsart

du hinterziehst jetzt schon steuern und betreibst ein illegales gewerbe

MilleW 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 20:17

Also jetzt sind Ferien und ich bin erst mal "Arbeitslos" da die nächste Ausbildung erst September beginnt. Daher habe ich gerade kein Gehalt. Und muss dann jeder Schüler der regelmäßig Babysittet Gewerbe anmelden?