iGZ Vertrag nicht zu stande gekommen und trotzdem beckommt man eine strafe?

2 Antworten

Ich habe mir die iGZ Tarifvertrag angeschaut. Es sieht keine Klausel die Schadenersatz rechtfertigt.

Ebenso gibt es keine Klausel die die Kündigung vor Arbeitsbeginn ausschließt. Laut diesen Tarifvertrag besteht die Kündigungsfrist aus 2 Tage.

Da somit der Arbeitsvertrag rechtzeitig gekündigt wurde, sehe ich keinerlei Veranlassung irgendeinen Schadensersatz oder Vertragsstrafe anzuwenden. Weise daher die Rechnung zurück. Unter dem nachfolgenden Link kannst du ein Schlichtungsverfahren mit diesem fragwürdigen Zeitarbeitsunternehmen einleiten

http://www.kuss-zeitarbeit.de

Mimmi123456 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 22:28

Ja danke sehr es bringt uns auf jeden Fall weiter.

Was für eine Rechnung? Wofür? Mit welcher Begründung? Habt ihr gefragt ob das eine Versehen war?

Mimmi123456 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 22:24

Bevor die aber die Rechnungen gesendet haben, gab es ein Brief wo die geschrieben haben, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist.

Mimmi123456 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 22:20

Als Grund haben die Umsatzschaden der Firmen abgegeben und erwähnten nicht die Kündigung was auch sehr komisch ist.