Praktikum: Absage nach schriftlicher Vorab-Zusage ohne bisherigen Vertrag?
Hi Leute,
ich hab vor einigen Wochen ein Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen für ne Werkstudentenstelle gehabt. Per Mail kam dann "wir bieten Ihnen die Stelle ab ... an. Geben Sie uns doch Bescheid, ob diese Ihnen zusagt". Daraufhin schreibe ich "...Gerne würde ich bei Ihnen anfangen. ... Ich freue mich auf die Zusammenarbeit". Dann Antwort sinngemäß: "wollen wir den Vertrag schon zwischendurch machen oder am ... (erster Arbeitstag) dann" Daraufhin wieder ch: "den Vertrag können wir gerne am ersten Tag machen".
Ich habe in der Zwischenzeit bereits einen Vertrag für ein anderes Praktikum unterschrieben, das zeitgleich beginnt. Ist hier ein Arbeits-/Werkstudentenvertrag zustande gekommen? Oder gerade nicht, weil mir in der Mail ein späterer Vertrag in Aussicht gestellt wurde und stand jetzt nur eine Interessenbekundung meinerseits vorliegt?
Mein Plan ist es, per Mail und per Post zunächst das Angebot zurückzunehmen, ohne jedoch von "Absage" oder "Rücknahme einer Zusage" zu sprechen, da diese ja erst mit der von ihnen zum späteren Zeitpunkt angebotenen Unterzeichnung des Vertrags zustande käme; liege ich da richtig?
Danke euch vielmals!
1 Antwort
Ich bin kein Anwalt. Aber Bürokaufmann und interessiere mich sehr für Recht. Meiner Auffassung nach war das nur eine Interessenbekundung. Aber das ist oft eben Auffassungssache. Je nach Entfernung zur Arbeitsstätte ... Wenn die Arbeitsstätte im selben Ort liegt ist wohl fast jeder Richter der Auffassung dass der Chef es sich offen halten wollte kurzfristig einen Anderen einzustellen.