Tarifvertrag IGZ, Zeitarbeit kein Lohn bezahlt

3 Antworten

im Tarifvertrag steht keine Reklamationsfrist drinnen

Das tut es aber!!

Wenn tatsächlich auf Dein Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag iGZ anzuwenden ist, dann beträgt die Ausschlussfrist, innerhalb derer Du Deinen Anspruch ab Fälligkeit geltend machen musst, 3 Monate (Manteltarifvertrag § 10 "Ausschlussfrist"); danach ist der Anspruch erloschen.

Wenn der Betrieb Deinen Anspruch schriftlich ablehnt, hast Du ab Zugang der Ablehnung weitere 3 Monate Zeit, den Anspruch schriftlich geltend zu machen.

Wenn der Betrieb überhaupt nicht reagiert, solltest Du beim Arbeitsgericht klagen. Für die Klage brauchst Du keinen Anwalt, den Du dann aber ohnehin weiter bezahlen müsstest, unabhängig vom Verfahrensausgang (wenn ich Deine Frage richtig lese, hast Du aber bereits einen; der sollte Dir dann allerdings auch Auskunft geben können). Die Klage nimmt die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts entgegen; sie nimmt sie auch zur Niederschrift auf und hilft dabei bei der Formulierung,

Den Tarifvertrag findest Du hier (rechts auf der Seite unter "Download. Haupttarifbroschüre"; es öffnet sich dann eine PDF-Datei, der entsprechende Paragraph ist auf Seite 41): http://ig-zeitarbeit.de/tarife-recht/tarifvertraege

Das steht dann im IGZ - Manteltarif, wenn es im vorliegenden Arbeitsvertrag nicht explizit genannt wurde. Rechne aber mal grob mit sehr kurzen Einspruchsfristen von 1-2 Wochen gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung😠...beeile Dich daher!!!

Familiengerd  13.02.2015, 17:43
Rechne aber mal grob mit sehr kurzen Einspruchsfristen von 1-2 Wochen

Arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen müssen mindesten 3 Monate, tarifvertraglich vereinbarte mindestens 1 Monat betragen.

Die Ausschlussfrist nach dem Manteltarifvertrag iGZ beträgt 3 Monate, nach schriftlicher Ablehnung weitere 3 Monate.

Parhalia  13.02.2015, 17:46
@Familiengerd

Ich sprach rein von der Einspruchsfrist gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung.

Familiengerd  13.02.2015, 17:54
@Parhalia

Wo soll da der Unterschied sein zwischen "Ausschlussfrist" und Deiner "Einspruchsfrist"? Es gibt keinen!!

Wenn eine Lohnabrechnung fehlerhaft ist - der Arbeitnehmer also z.B. zu wenig Geld erhalten hat -, dann hat er Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber, die er innerhalb der von mir - in diesem Fall - genannten Fristen geltend machen muss, damit sie nicht verfallen!

Das mußt du mit deinen Rechtsanwalt besprechen.