Kann ich diesen Vertrag Kündigen? Die Kündigungsfristen richten sich nach § 2.2 Manteltarifvertrag iGZ

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, exakt. genau das machst Du. Abw ann läuft der vertrag? Ggf. musst Du Kündigungsfristen einhalten. Bist Du noch vor Gültigkeitsbeginn, wird der Ausstieg recht leicht.

Und dann schreiben viele ZA-Firmen auch in den Vertrag, dass dieser automatisch hinfällig ist, wenn man am 1. Tag nicht kommt.

Noch ne Möglichkeit.

Kündigung schriftlich, per Einschtreiben.

Springer mit weiterer Anfahrt, dem Stundenlohn und eben keinem festen Einsatzort ist ehrlich gesagt ätzend, auch doof für Deine Familiensituation. Hast Du was besseres, dann nimm das!

Alles Gute!

Russel25 
Beitragsersteller
 25.10.2016, 16:05

Vetrag läuft ab den 7.11.2016 aber könnt ihn auch vorziehen auf den 31.10

Also Kündigung per Einschreiben?

Deshalb da die Kindsmuttter auch gegen arbeitet und man kann nicht mit ihr reden u.s.w im gegenteil

Sprich am Besten mal mit der Leihfirma.

Meines Wissens nach kannst du einen Vertrag, den du unterschrieben hast, der aber noch nicht gültig ist, da der Arbeitsbeginn z.B. erst in 2 Wochen ist, sofort und fristlos kündigen.

Kündigen immer schriftlich, am Besten per Einschreiben oder persönlich abgeben und eine Bestätigung holen.

Du hast Unterschrieben, Kündigungsfristen in der Probezeit betragen 2 Wochen. Rede mit deinem neuen Chef. macht einen Aufhebungsvertrag, das geht auch ohne Frist.

SiViHa72  25.10.2016, 16:01

Bei ZA oft noch kürzer. Und die Frage ist ja, ob der Vertrag (wenn auch unterschrieben) überhaupt schon läuft.

berlina76  25.10.2016, 16:04
@SiViHa72

Mit Unterschrift ist er gültig und läuft.

SiViHa72  25.10.2016, 16:07
@berlina76

Stimmt nicht ganz, wenn er z.B. hete unterschrieben ist, Arbeitsbeginn der 01. oder 15.11. ist, dann ist zwar der Vertrag geschlossen, das Arbeitsverhältnis läuft aber noch nicht.

Russel25 
Beitragsersteller
 25.10.2016, 16:10
@SiViHa72

kleine info wird ab den 7.11 laufen evtl man kann ihn vorziehen auf den 31.11

Noch ein zusätzlicher Hinweis: Wenn Du ein besseres Angebot hast, dann ist alles ok - nimm das an. Falls Du aber derzeit ALG1 oder ALG2 bekommst und den Arbeitsvertrag selber kündigst und dann weiterhin arbeitslos bist - dann bekommst Du eine Sperre. Das sollte Dir vorher klar sein.

Russel25 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 18:46

Danke
Habe definitv ein besseres angebot
wo ich auch definitv einen ansprechpartner habe und 10 mal freundlicher is =)

Was das jetzt mit deiner Rolle als Wochenendpapa zu tun hat, verstehe ich nicht.

Aber am besten rufst du bei Ostermann direkt an und fragst, ob ihr den Vertrag auflösen könnt.