Vertragsabschluss revidieren?
Ich habe einen Arbeutsvertrag unterschrieben und bereue ed zutiefst. Ich habe mich entschieden, bei meinem derzeitigen Arbeitgeber zu bleiben. Jetzt steht im nruen Vertrag, dass wenn ich vor Arbeitsbeginn ordentlich kündigen moechte, die Kuendigungsfrist von zwei Wochen mit dem ersten Arbeitstag beginnt. Wie komme ich da raus??
6 Antworten
Du schreibst der Firma/rufst an, dass Du den Job leider aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst, bedankst Dich für das Angebot und fragst höflich an, ob man einen Aufhebungsvertrag schließen kann.
Ich vermute mal, der AG wird Dir da entgegenkommen. Was hat er von einem Mitarbeiter der nur widerwillig kommt, sofort kündigt und nach zwei Wochen sowieso weg ist. Das kostet nur Zeit, Geld und Nerven. Außerdem dürften die anderen Mitarbeiter auch nicht begeistert sein, den "Neuen" so schnell zu verlieren und beim nächsten AN wieder von vorn mit Erklärungen anfangen zu müssen.
Die Kündigungsfrist beginnt mit Eingang der Kündigung (auch wenn es vor Arbeitsantritt ist).
Sorry, nicht gründlich genug gelesen
Naja wenn die mir einen Strich durch die Rechnung machen - was passiert dann, wenn ich nicht auftauche? Fristlose Kündigung ;)?
Der Arbeitgeber kann dich zu Schadenersatz heranziehen. Egal was du dort getan hättest, ob Dienstleistung oder Produktion. Er hat sich ja einen wirtschaftlichen Vorteil aus deiner Tätigkeit versprochen. Diesen Schaden kann er gegen dich geltend machen.
Dann sprich mit diesem Arbeitgeber, wie sich Dein Problem lösen lässt.
Es kann nicht im Interesse dieses Arbeitgebers liegen, dass Du dort 2 Wochen eingearbeitet wirst und dann eh wieder gehst.
Theoretisch kann Dich Dein jetziger Arbeitgeber für 2 Wochen - ohne Lohnanspruch - freistellen. Nur was sollte so etwas bringen?
Wenn Dein neuer doch-nicht-Arbeitgeber nicht mitspielt, gar nicht. Bitte um einen Aufhebungsvertrag, einen Anspruch darauf hast Du jedoch nicht. Möglicherweise ist der verhinderte Arbeitgeber auch nur gegen Zahlung von Schadenersatz dazu bereit.
Solche Gedanken sollte man sich vor dem Unterschreiben machen.
Nicht wenn vertraglich eine Kündigungsbeschränkung vereinbart ist.