Ich ziehe innerhalb des Hauses um. Kann ich die bisherige Mietdauer im neuen Mietvertrag anrechnen (oder notieren) lassen, um sicherer zu sein vor Kündigung?
Hintergrund: ich gehe davon aus, dass eine lang dauerndes Mietverhältnis mich eher vor einer Kündigung (z.B. wegen Eigenbedarf) schützt. Stimmt das?
2 Antworten
Ein erhöhter Schutz geht von einer längeren Wohndauer nicht aus - aber eine längere ordentliche Kündigungsfrist.
Erstens: kaum, zumal die Kündigungsfristen sich dann bei 3, 6 oder 9 Monaten bewegen würden. Und bei einem neuen Mietvertrag würde auch keine bisherige Mietdauer des alten angerechnet.
Kündigung wegen Eigenbedarf ist aber gar nicht so einfach und erfordert viele Voraussetzungen.