Ist eine Mietzeitbindung rechtens?
Hallo :)
Ich wollte mal wissen ob eine Zeitliche Bindung an einen Mietvertrag rechtens ist?
In unserem Mietvertrag steht drin das es sich um ein unbefristetes Mietverhältniss handeln, die Mietdauer beträgt jedoch mindestens 1 Jahre.
Muss ich dies einhalten oder darf ich jederzeit innerhalb 3 Monate kündigen? Und wenn nein, welche Konsequenzen kann eine Kündigung haben?
10 Antworten
Gegenseitiger, also für Mieter und Vermieter, Kündigungsverzicht ist bis zu 45 Monate ab Vertragsabschluß zulässig.
Einseitiger, nur für den Mieter, bei Staffel- oder Indexmietverträgen.
Schreib doch mal den genauen Wortlaut der Klausel.
Der ist nämlich entscheidend ob sie a) wirksam und b) zu oder ab wann erstmals gekündigt werden kann.
Und wenn nein, welche Konsequenzen kann eine Kündigung haben?
Das sie erst zum Ablauf von 12 oder 15 Monaten wirksam ist und Du so lange Miete und Nebenkosten zahlen mußt.
Ja, wenn es korrekt formuliert ist, ist das rechtens...
Die Konsequenz ist, dass die Kündigung unwirksam ist und das Mietverhältnis weiter läuft, inkl. Zahlungspflicht...
Ich wollte mal wissen ob eine Zeitliche Bindung an einen Mietvertrag rechtens ist?
Unter bestim mten Voraussetzungen möglich..
In unserem Mietvertrag steht drin das es sich um ein unbefristetes Mietverhältniss handeln, die Mietdauer beträgt jedoch mindestens 1 Jahre.
Bitte den kompletten Wortlaut/Absatz.
Muss ich dies einhalten oder darf ich jederzeit innerhalb 3 Monate kündigen? Und wenn nein, welche Konsequenzen kann eine Kündigung haben?
Das eine Kündigung erst ab/zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich ist.
Ich gehe davon aus, dass dieser Passus rechtens ist. Was kann passieren? Das Du die Miete für ein Jahr zahlen musst, auch wenn Du eine neue Wohnung hast.
Kündigen kannst Du immer, das Mietverhältnis endet aber erst nach einem Jahr. Denkbar ist allerdings eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages sofern der Vermieter das mitmacht.